ethisch legal...nein, gesetzlich legal...ja.
Das BGH hat im Mai letzten Jahres ein Urteil gefällt, das den Anschlußinhaber und Betreiber eines Wlan- Netzwerkes in die Haftung nimmt. Sprich, er muss das Wlan gegen unbefugter Nutzung Dritter absichern.
Macht er das nicht, macht er sich zumindest als Störer haftbar...
Was nicht heisst, das du dieses Wlan-Netz als Internetleitung einfach nutzen solltest. Stattdessen solltest du eher beim Nachbarn vorbeigehen und ihm sein Wlan so absichern, das man es nicht von aussen nutzen kann.
Das würde dir nämlich mehr bringen, als über der Leitung irgendwas runterzuladen. Damit würdest du die Internetleitung mißbrauchen, und im Falle das man dich ausfindig machen kann, bist du der den sie in die Mangel nehmen werden.
Nochmal: Die reine Mitbenutzung vom Wlan Netz ist nicht strafbar, wenn du da Blödsinn mit machst, dann schon.
Und wegen dem speed.... Vllt hat der Provider ja mal nen netten Tag, Freu dich...
Mfg
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