So einfach, wie du es dir denkst, ist es mit einem "Behördenhack" nun auch wieder nicht.
Ich bin kein Rechtsverdreher aber ich weiß, dass entsprechende Behörden, wenn es sein muss, ein Scheiß auf das Gesetz geben. Sollten dann später die Rechtswidrigkeit der Duchtsuchungsmaßnahme richtlerlich festgestellt werden, so bist du aber bereits von denen auseinandergenommen worden. Finden die bei der Durchsuchung irgendetwas etwas (auch aus einem anderen Straftatsbestand-Gebiet), bist du trotzdem gearscht.
Gearscht bist du auch von den beschlagnahmten Sachen her (bleibt dann nicht aus), die du über einen längeren Zeitraum nicht zu Gesicht bekommst.
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