mein Freund hat ein Problem mit seinem PC, und zwar ständiges Abstürzen ohne irgendwelchen Hinweis. Anfangs war es nur sehr selten bei Spielen wie zum Beispiel AOE 3.
Doch mittlerweile muss ich mich sogar beeilen um das hier zu schreiben :-) (bis hier hin waren es schon 2 Abstürze).
Dieses Problem hat sich schon mal ereignet, dann hat er ihn eingeschickt, sie meinten es läge am System und nicht an der Hardware, haben alles neu drauf gemacht, also auch formatiert und ihn zurück geschickt. Nun lief er ein Dreiviertel Jahr lang ohne (3er Abstürz) und nun fängt es erneut an. Da es nervt haben wir ums im Internet umgeschaut und einige Lösungen gefunden, wie zum Beispiel verschiedene Treiber ( Audio, Graka) zu aktualisieren. Dies brachte nichts.
Habt ihr irgendwelche Vorschläge bzw. Lösungswege, wie wir seinen PC wieder normal zum Laufen bringen?
Anmerkung: Wir dürfen ihn nicht aufschrauben, da sonst die Garantie verfällt.
PC:
Windows Vista Home Premium 64 Bit
NVIDIA GeForce GT 130 (hier des 4. mal)
Intel Core 2 Quad Q9300 @ 2,50GHz
ich tippe auf malware, einfach nen virenscanner/sypbot s&d/adaware/hijackthis drüberlaufen lassen, wenn du nich weiter weißt kannst auch das hijackthislog hier posten (obwohl das dazugehörige forum vermutlich schneller/besser is als ich)
Anmerkung: Wir dürfen ihn nicht aufschrauben, da sonst die Garantie verfällt.
blödsinn! das wäre ca das selbe als wenn du einen fernseher kaufst und keinen dvd player anschliessen dürfetest...
solang du nicht anfängst einzelne komponenten auseinanderzunehmen kann dir da absolut nichts passieren...
zu deinem problem...
für mich häört sich das ganze anch einem hitzeproblem an...
rechner aufmachen --> schauen ob alle lüfter laufen und auch sauber sind! tool installieren und die temperatur auszulesen...
hört sich babnal an...ist aber einer der häufigsten probleme...
seperat natürlich mal wie schon gesagt auf viren,spyware etc scannen...sollte man eh ab und an mal machen
wenn das nicht hilft --> ram rausziehen...kontakte überprüfen zwecks sauberkeit...reinstecken...nochmal testen...vllt sogar wirklich mal nen memtest machen...schaden kanns net...
wenn du diese sachen ausschliessen kannst bleibt dir im grunde ( laut fehlerbeschreibung ) nurnoch das ding wirklich mal vernünftig zu formatieren mit ner clean version...
alles was danahc immenroch mucken macht wäre meiner ansicht nach ein garantiefall sein...sprich...dein netzteil...dein board oder die graka...
An der Festplatte liegt es nicht.
Auch nicht an irgendeiner überhitzung.
Da du ja schon treiber und so neuinstalliert hast (Hoffentlich hast du zuerst den alten gelöscht und dann erst den neuen drauf) liegt es wahrscheinlich nicht an nem treiber.
Ich glaube das es an der Grafikkarte liegt oder am BIOS.
Ohne irgendwas aufzuschrauben kommst du nicht wirklich weit. Wenn du dich nicht auskennst dann schraub ihn aber doch nicht auf . Wechsle mal die Grafikkarte und nimm dann gleich mal BIOS Batterie raus und gib ihn erst nach nem halben tag oder so rein (Also nicht gleich wieder rein, da die Kondensatoren noch strom haben und BIOS nicht wirklich resettet wird)
Am besten du schreibst dir ALLE (wirklich ALLE) BIOS einstellungen auf und machst es erst dann das mit der Baterrie.
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de smit dem Aufschrauben ist wirklich so, weil da ein Kleber drauf ist, und wenn der gerissen ist, verfällt dir Garantie.
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Garantie erlischt, nicht aber die Gewährleistung:
Thematik: Wirtschaftsrecht - Garantie und Gewährleistung - BGB
Wichtige §§: §§434, 443, 476, 477 BGB
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Immer wieder bekommt man zu hören, dass das Öffnen eines Gehäuses, von einem Komplett-PC als Garantieverlust gilt. Zudem wird des öfteren mal Garantie und gesetzliche Gewährleistung als Synonym verwendet, obwohl es gerade rechtlich enorme Unterschiede gibt. Zunächst einmal eine Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen.
Die gesetzliche Gewährleistung
Jedem Verbraucher steht eine 2-jährige gesetzliche Gewährleistung auf Sach- und Rechtsmängel (ein Rechtsmangel wird wie ein Sachmangel behandelt) zu. Der Verkäufer wird verpflichtet bei einem Sachmangel - der unverschuldet vom Käufer vorliegt - eine mangelfreie Nacherfüllung zu tätigen. Außerdem stehen dem Käufer weitere Ansprüche zu, wie bsp. Rücktritt oder die Minderung (§323 I, §441 BGB), wenn bestimme Voraussetzungen erfüllt sind (bei Rücktritt z.B. die erfolglose Fristsetzung).
Problem hierbei stellt der §476 BGB da. Er sieht neben einer Vermutung bei Auftreten eines Sachmangels, dass dieser von Anfang an bestand auch eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten vor. Was bedeutet das praktisch? Innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum (Gefahrenübergang) muss der VERkäufer beweisen, dass der Mangel nicht zu Kaufzeitpunkt bestand. In der Regel ist das nicht möglich. Nach diesen 6 Monaten dreht sich die Beweislast auf den Käufer um. Nun muss der Käufer (Verbraucher) beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand (was noch unwahrscheinlicher ist).
Die Garantie (§477 BGB)
Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Erweiterung zur gesetzlichen Gewährleistung vom Hersteller oder/und vom Händler. Sie dient insbesondere dazu die Absatzchancen zu verbessern. Wichtig ist, dass eine Garantieerklärung nicht die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung beschränken oder ersetzen können.
Wie umfangreich eine Garantie ist, ergibt sich aus den individuellen Bestimmungen des Garanten (Verkäufer oder Hersteller). Es gelten immer die Gerantiebestimmungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs aktuell waren und Bestandteils des Kaufvertrags wurden. Eine nachträgliche Änderung zu ungunsten des Käufers ist nicht möglich. Garantien stellen ein Recht dar, dass auch eingeklagt werden kann. Zudem hat der Garant die Pflicht auf Verlangen des Käufers die Garantiebestimmung diesem mitzuteilen (in Textform > Email reicht aus).
Gehäuse öffnen, Garantieverlust ja oder nein?
Zur Verdeutlichung beschreibe ich jetzt mehrere Fälle. Ich gehe dabei immer von einem Komplett-PC aus, der nicht individuell zusammengestellt und nicht von einem selbst zusammengebaut wurde. > Typischer PC von FSC, HP oder DELL
Fall 1: Garantieerklärung verbietet öffnen des Gehäuse
Das Öffnen des Gehäuse führt automatisch zu Erlöschen der Garantie. Jegliche Ansprüche aus der Garantie gehen verloren. Davon abgesehen bleibt aber das Recht auf die gesetzliche Gewährleistung unberührt, da die wesentliche Beschaffenheit des Komplett-PC durch das Öffnen des Gehäuse nicht beeinträchtigt wird. Etwaige Ausführungen in den AGB des Händlers führen nicht zum erlöschen der Gewährleistungen solche Einschränkungen sind nach §309 Nr.8 BGB unwirksam.
Fall 2: Garantieerklärung verbietet entfernen von Garantiesiegeln
Ist es notwendig ein solches Siegel zu entfernen oder zu beschädigen, um das Gehäuse zu öffnen, führt dies automatisch zum Garantieverlust. Das Recht auf die gesetzliche Gewährleistung bleibt auch hier unberührt (siehe Fall 1). Etwaige Ausführungen in den AGB des Händlers führen nicht zum erlöschen der Gewährleistungen solche Einschränkungen sind nach §309 Nr.8 BGB unwirksam.
Fall 3: Garantieerklärung enthält keine Ausführungen zum Öffnen des Gehäuse und es ist auch kein Garantiesiegel vorhanden
Das Öffnen des Gehäuses führt nicht zum Verlust der Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt bestehen. Sollte aber der Käufer beim Öffnen des Gehäuse oder irgendwie anderweitig die Hardware beschädigen (z.B. durch eine elektrostatische Entladung oder Unvorsichtigkeit) verliert er sowohl die Garantie, als auch die gesetzliche Gewährleistung.
Ausnahmen zu Fall 1 und 2:
Wird ganz explizit mit der Aufrüstbarkeit des Rechners/Notebooks geworben (vom Garanten) erlischt die Garantie auch dann nicht, wenn eben die beworbene Sache (bsp. RAM) erweitert wurde. Auch hier gilt. Nichts kaputt machen. Rechnung eines Fachhändlers über den Einbau der Sache, ist ein guter Nachweis bei Streitigkeiten.
Im ungünstigten Fall musst du als Kunde dann vor Gericht klagen um dein Recht einzufordern. Leider ist immer noch so eine Grauzone vorhanden.
k, wir haben Windows 7 Proffessionel 64bit drauf gemacht und siehe da, es hat so gut wie nichts gebracht. Das beduetet dann dass es wohl nicht am System liegt, Acer failt und dass er ihn erneut einschicken muss.