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myGully |
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19.11.15, 13:19
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#1
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Newbie
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 76
Bedankt: 21
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DSL - Sonderkündigung (nicht erbrachte Leistung)
Es geht um meinen DSL Anschluss bei 1&1, ich habe seid Monaten Probleme damit. 3x war ein Techniker vor Ort und 3x wurde der Router getauscht, nichts hat gebracht. Ich habe dann bei der Hotline angerufen und denen gesagt, dass ich die Faxen dicke hab und eine Sonderkündigung anfertigen lassen werde (worauf ich auch das Recht habe). Seit gestern Abend funktioniert ganz plötzlich aus heiteren Himmel mein Internet wieder mit voller Geschwindigkeit(!!). Ich möchte allerdings jetzt trotzdem raus aus dem Vertrag, weil ich genau weiß, dass das Problem ganz sicher wieder auftreten wird und habe etwas angst, dass sie die Sonderkündigung nicht akzeptieren werden, weil es ja jetzt momentan funktioniert.
Neulich am Telefon hat man mir gesagt, dass ich das recht habe eine Sonderkündigung zu schreiben, aber jetzt funktioniert es ja momentan, könnte es sein, dass 1&1 jetzt die Sonderkündigung nicht akzeptieren wird? ich frage mich nämlich ernsthaft, wie lange es funktionieren wird (!!). Dauerhaft ist das Problem nämlich bestimmt nicht gelöst.
Ich wäre dankbar für jede Antwort.
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19.11.15, 13:22
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Ich hätte ja einfach eine Kündigungsschreiben raus gehauen und dann bei eventueller Ablehnung hier erst ein Thema erstellt!
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19.11.15, 13:25
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#3
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Newbie
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 76
Bedankt: 21
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Ja du hast auch recht, aber ich mache mir im moment deswegen große Gedanken.
Ein normales Kündigungsschreiben, habe ich bereits vor einiger Zeit los geschickt, das wurde auch akzeptiert, aber jetzt habe ich noch zusätzlich eine Außerordentliche Kündigung dahin geschrieben (wegen nicht erbrachter Leistung) und habe etwas bammel, dass sie die nicht akzeptieren werden und ich das ganze das per Anwalt regeln muss
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19.11.15, 14:21
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#4
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.152
Bedankt: 1.183
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Sie wird auch nicht akzeptiert. kann ich dir gleich sagen.
Per Anwalt, ........!?
Nagut, mach du nur.
Sonderkündigung gibt es so gesehen nicht. Auch der Fall, 3x der selbe Fehler, (z.B. Rückgaberecht), gibt es auch nicht.
Das ganze geht wenn auf Kulanz.
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22.11.15, 11:53
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 6
Bedankt: 8
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Was möchtest Du denn?
An Deinem Anschluß war ein Fehler. Du bist hartnäckig geblieben und hast immer wieder nachgehakt. Dein Anbieter hat sich Mühe gegeben, den Fehler zu beheben, was bei einigen Fehlern nicht so einfach ist. Bevor z.B. eine teure Baugruppe in der Vermitlungsstelle getauscht wird, probiert man zuerst den Router zu tauschen, oder andere Teilnehmer auf der gleichen Baugruppe müssen sich auch erstmal melden.
Jetzt hast Du endlich die versprochene Leistung und somit gibt es doch gar keinen Grund zu Kündigen.
Ich würde mit denen reden, versuchen eine Gutschrift für die Dir entstandenen Unannehmlichkeiten (20-50 Euro) auszuhandeln und die Kündigung zurückziehen.
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22.11.15, 14:14
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 593
Bedankt: 324
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ich würde mir auch ne gutschrift abholen. das machen die ohne probleme. einfach ansprechen und ein bisschen nörgeln.
Zitat:
Zitat von GoalBoal
Sonderkündigung gibt es so gesehen nicht. Auch der Fall, 3x der selbe Fehler, (z.B. Rückgaberecht), gibt es auch nicht.
Das ganze geht wenn auf Kulanz.
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sonderkündigung gibt es nicht?
ich mußte gerade eine machen. eine kündigung sowie ein widerruf (wegen umzug und mitnahme des vertrags) gingen nicht. da hat man mir am telefon gesagt die brauchen das wort SONDERKÜNDIGUNG auf der "kündigung".
eine sonderkündigung steht dir zu wenn die vertraglich festgelegte leistung nicht erbracht wird / werden kann.
im falle von DSL muß die geschwindigkeit unter 50% des festgelegten rahmens liegen.
1&1 haben als kleinste vertragseinheit (neuvertrag) "dsl BIS ZU 6000"
in meinem fall sind aber nur dauerhaft 2300 angekommen.
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01.12.15, 09:53
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#7
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_%_
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 200
Bedankt: 87
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Sonderkündigung gibt es in der Tat nicht, das heißt juristisch korrekt: außerordentliche Kündigung bzw. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund laut BGB §626
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01.12.15, 23:44
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.152
Bedankt: 1.183
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Zitat:
Zitat von jimco
im falle von DSL muß die geschwindigkeit unter 50% des festgelegten rahmens liegen.
1&1 haben als kleinste vertragseinheit (neuvertrag) "dsl BIS ZU 6000"
in meinem fall sind aber nur dauerhaft 2300 angekommen.
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deswegen heißt es ja "bis zu" 6000.
Es kann sogar die ganz kleine DSL Verbindung sein mit 384KB, oder die 1000er.
Es ist unter der Kategorie bis zu 6000 angesiedelt.
Das hat nichts mit einer 50% blabla zu tun.
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02.12.15, 04:52
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#9
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Ach GoalBoal, wieder einmal ein Thema in dem du meinst die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben.
Zitat:
Eine zu geringe DSL-Geschwindigkeit führt zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht des Kunden, hat ein weiteres Amtsgericht entschieden.
Kunden, die mit ihrem DSL-Anschluss nur 5,4 MBit/s an Geschwindigkeit erreichen können, obwohl bei Vertragsschluss von 18 MBit/s die Rede war, haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung. So hat es das Amtsgericht München entschieden (Az. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]). Die Richter bleiben damit der bisherigen Linie der Gerichte treu.
Der Kunde hatte mit seinem Internet-Anbieter einen DSL-Vertrag geschlossen. Die DSL-Verbindung sollte dabei eine Geschwindigkeit von 18 MBit/s erreichen. Die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit, die der Kunde mittels eines Speedtests ermittelte, lag jedoch tatsächlich nur zwischen 30 und 40 Prozent der versprochenen Geschwindigkeit. Der Kunde erreichte damit lediglich 5,4 bis 7,2 MBit/s.
Der erboste Kunde kündigte den DSL-Vertrag außerordentlich, also ohne Einhaltung der üblichen Kündigungsfristen. Der Anbieter akzeptierte diese Kündigung jedoch nicht. Er verwies den Kunden auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort fand sich eine Klausel, wonach der Anbieter dem Kunden an dessen Wohnort lediglich eine maximal mögliche Bandbreite von "bis zu" 18 MBit/s zur Verfügung stellen müsse.
"Kündigungsrecht aus wichtigem Grund"
Die Richter gaben dem Kunden Recht. In der Entscheidung verwies das Gericht auf [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] (BGB), welches dem Kunden ein "Kündigungsrecht aus wichtigem Grund" einräumt. Der Anbieter könne sich nicht auf die "bis zu"-Klausel berufen. Diese sei in diesem Fall unwirksam. Zwar seien die 18 MBit/s nicht die generell geschuldete vertragliche Leistung, doch müsse zumindest zeitweise ein zweistelliger Wert erreicht werden können.
In der Vergangenheit hatten bereits [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ähnlich argumentiert. Zwar waren dies alles Entscheidungen der ersten Instanz, sodass es noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung und somit keine endgültige Rechtssicherheit für Verbraucher gibt, jedoch scheint sich die Rechtsprechung auf diesem Gebiet zu festigen. Ein ungefährer Richtwert liegt anscheinend bei unter 50 Prozent der versprochenen Geschwindigkeit.
Auch eine [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] zeigte auf, dass nur jeder fünfte Nutzer die eingekaufte Leistung tatsächlich abrufen konnte. Eine Überprüfung der eigenen DSL-Geschwindigkeit könnte sich also lohnen, wenn man den Vertrag gerne vorzeitig beenden möchte.
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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11.12.15, 06:18
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 31
Bedankt: 55
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na Prince recht haste. Aber bei 1&1 muss man aufpassen die Verkaufen auch Anschlüsse wo vorher klar ist das die Geschwindigkeit nicht erreicht werden kann. Dies ist oft in ländlichen Gegenden so. Ich t.B hab nen 16.000er Vertrag kann aber nur 7000 nutzen. Dies wurde mir aber vorher mitgeteilt und auch im Vertrag festgehalten. Dafür bekommen ich jeden Monat ne Gutschrift. Das muss der Threadersteller prüfen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Depechem70:
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12.12.15, 01:22
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#11
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.152
Bedankt: 1.183
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Gut, dann erkläre mir mal, obwohl ich Unitymedia und Telekom Internet haben.
Bei mir in der Siedlung, bietet Telekom DSL 6000, aber nur 2000 liefern kann?
Ob ALT -oder Neuvertrag.
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12.12.15, 21:40
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 593
Bedankt: 324
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Zitat:
Zitat von GoalBoal
Gut, dann erkläre mir mal, obwohl ich Unitymedia und Telekom Internet haben.
Bei mir in der Siedlung, bietet Telekom DSL 6000, aber nur 2000 liefern kann?
Ob ALT -oder Neuvertrag.
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ernsthaft?
du hast zwar ein paar zeilen geschrieben..aber da ist null sinn oder logig drinnen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei jimco:
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13.12.15, 08:07
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#13
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Zitat:
Aber bei 1&1 muss man aufpassen die Verkaufen auch Anschlüsse wo vorher klar ist das die Geschwindigkeit nicht erreicht werden kann. Dies ist oft in ländlichen Gegenden so. Ich t.B hab nen 16.000er Vertrag kann aber nur 7000 nutzen. Dies wurde mir aber vorher mitgeteilt und auch im Vertrag festgehalten. Dafür bekommen ich jeden Monat ne Gutschrift. Das muss der Threadersteller prüfen.
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Das ist nicht nur bei 1&1 so. Liegt wohl daran, dass es anscheinend keine 2000-4000 Verträge mehr gibt.
Bei meinem Wechsel vor 2 Jahren (von Telekom 6000 zu Vodafone) wurde mir auch mitgeteilt, dass hier keine 6000er gehen und max. nur 4000 möglich sind.
Hatte aber schon mal den Vorteil, dass Vodafone wenigstens 4000 lieferte, wozu sich die Telekom anscheinend nicht in der Lage sah. Die lieferten nämlich nur 2000!
Und bei meinem neuen Vertrag (zu O²) war dies genauso, wenn ich mich recht entsinne.
Naja, auf die Umschaltung Anfang Februar bin ich ja mal gespannt.
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13.12.15, 08:17
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#14
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Zitat:
Zitat von GoalBoal
Gut, dann erkläre mir mal, obwohl ich Unitymedia und Telekom Internet haben.
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Ich muss gar nichts erklären, sondern habe lediglich anhand des Artikels festgestellt dass es solch außerordentliches Kündigungsrecht durchaus gibt.
Und auf dieses Urteil würde ich mich in einem Kündigungsschreiben auch berufen. Vor aus gesetzt natürlich, dass eben im Vertrag nicht festgehalten ist, dass einem eine bestimmte Bandbreite fest zugesichert wird.
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13.12.15, 10:20
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#15
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2013
Beiträge: 2.152
Bedankt: 1.183
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Zitat:
Zitat von jimco
ernsthaft?
du hast zwar ein paar zeilen geschrieben..aber da ist null sinn oder logig drinnen.
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Kann Unitymedia 10 Rufnummer verwalten? Nach meinem Wissen max. 6.
Daher haben wir Unitymedia Internet dazu genommen.
Mit drei Parteien im Haus, wäre wohl 2000er Leitung etwas knapp.
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13.12.15, 16:17
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 593
Bedankt: 324
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lass mich in ruhe mit deinem wirrwar.
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