Das Hauptproblem liegt doch ganz wo anders:
WEr eine (so wie im Fall des TE) sechstellige Summe von seinem KOnto abhebt,ist nie vor ungewollten Nachfragen gefeit.
Richtig wurden ja schon Bafin/& Co erwähnt.
Im schlimmsten Falle würde dann das Finanzamt gerne sehen, welche aussergewöhnlichen Ausgaben (bei diesen Summen zählt dann nicht solche aberwitzigen Behauptung wie: Nutten, verloren, verwettet, etc...) es denn tatsächlich waren. Kann man die Ausgaben nur unglaubhaft nachweisen, dann wird geschätzt.
Wenn das Finanzamt schätzt, geht der Geschätzte immer als zweiter Sieger vom Platz.
Also in jedem Falle ist ein Nachweis zu führen, weswegen ich auch die Beweggründe nicht so ganz verstehe (weil ich sie nicht weiss und es unglaubwürdig ist). Sobald Geld auf dem KOnto erscheint, kann/muss die Bewegung nachgewiesen werden.
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