Zitat:
* In Deutschland verteilte zu Weihnachten 1981 eine Mieterin im Treppenhaus Surströmmingtunke. Ihr wurde fristlos gekündigt. Das Landgericht Köln bestätigte die Kündigung, nachdem in der mündlichen Verhandlung eine Dose Surströmming geöffnet wurde (LG Köln v. 12. Januar 1984 – 1 S 171/83, WuM 1984, Seite 55).
* Der Transport der Surströmmingdosen ist wegen möglicher Explosionsgefahr auf Flügen von British Airways und Air France ausdrücklich verboten.
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hihi ist schon lustig >.>
Das ekligste hm ... Bratwürste auf Malle im Suff nach der Disco welche gekauft -.-
mfg
J.D.