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myGully |
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26.07.14, 08:28
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#1
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Contradictio in adiecto
Registriert seit: Sep 2012
Beiträge: 72
Bedankt: 32
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Zu wenig Gehalt bekommen?
Hi,
ich habe am 04.07.2014 meine Prüfung bei der IHK abgelegt und bestanden. Da mich mein Unternehmen übernimmt, bin ich ab diesem Zeitpunkt ausgelernt.
Nun habe ich meine erste "echte" Gehaltsabrechnung bekommen und frage mich, ob mir für die ersten 3 Tage im Juli wo ich noch Azubi war zu viel Geld vom Gehalt abgezogen wurden.
Meine Gehaltsabrechnung sieht folgendes vor:
883,- € Azubivergütung / 21,75 Arbeitstage = 40,60 €/Tag
2000,- € Einstiegsgehalt / 21,75 Arbeitstage = 91,95 €/Tag
Differenz: 51,35 €/Tag * 3 Tage Azubi = Abzüge von Bruttogehalt i.H.v. 154,05
In der Schule haben wir immer mit 30 Kalendertagen gerechnet (von der Möglichkeit dass man mit 21,75 Arbeitstagen rechnen kann war nie die rede). Die Berechnung wäre dann wiefolgt:
883,- € Azubivergütung / 30 Kalendertage = 29,43 €/Tag
2000,- € Einstiegsgehalt / 30 Kalendertage = 66,67 €/Tag
Differenz: 34,24 €/Tag * 3 Tage Azubi = Abzüge von Bruttogehalt i.H.v. 111,72
Wenn die Berufsschule uns kein Scheiß erzählt hat, stünden mir noch 42,33 € zu.
Wie man das berechnet muss ja irgendwo geregelt sein?
Mein Arbeitsvertrag gibt hierzu keine Auskunft. Auch sind wir an keine übergeordneten Tarifverträge gebunden. Allerdings ist es möglich, dass der Verband "Vorschläge" gibt.
Welche Berechnung kann ich nun zu Grunde legen? Legt das der CEO fest?
Grüße
Ghosts*****
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26.07.14, 08:51
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#2
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Oh Mann! Wegen 42,33 Brutto willst du einen Aufriss machen?
Sei froh, dass du übernommen wurdest. Soll ja heute nicht mehr so unbedingt die Regel sein.
Zitat:
Mein Arbeitsvertrag gibt hierzu keine Auskunft.
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Und was steht in deinem Arbeitsvertrag bez. monatliche Arbeitsleistung (Stunden, Arbeitstage) und Vergütung?
Denn ohne überhaupt irgendwelche Zahlen zu kennen, wie soll man da Auskunft geben?
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26.07.14, 09:17
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#3
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Contradictio in adiecto
Registriert seit: Sep 2012
Beiträge: 72
Bedankt: 32
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Was heißt hier Aufriss machen
Ich will es nur für den "Eigenbedarf" wissen... Die 42 Euro kann ich verkraften
(Gut, das wusstest du vorher nicht )
Die einzige Info über monatliche Arbeitsleitung: 40 Stunden/Woche bei dem o.g. Gehalt.
Ich hatte erdacht dass es vielleicht ein Gesetz dazu gibt - so wie für eigentlich alles.
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26.07.14, 09:42
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#4
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Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 4.988
Bedankt: 4.060
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Ich würde meinen Arbeitgeber bzw einen vom Personalrat befragen was euer Tarifvertrag beinhaltet . Dort sollte alles hinterlegt sein !
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26.07.14, 10:23
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#5
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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also ich muss zugeben personal war nie mein lieblingsfach aber wie kommst du auf die 30 tage ? du arbeitest doch keine 30 tage wieso willst du dann 30 bezahlt haben ? es wird nur die arbeitszeit bezahlt.
ohne die ganze abrechnung zu sehen kann ich auch nicht viel dazu sagen.aber schau ruhig mal in der personalabteilung rein und frag da mal nach, grade bei berufseinsteigern sollte das kein problem sein.
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My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
The subways are the worms that come through my corpse
Liberty, my bitch, fucking everyone
They cut my two middle fingers down but my dick is still standing
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26.07.14, 12:15
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#6
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 456
Bedankt: 218
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Die Berechnung von deinem Arbeitgeber ist korrekt und erfolgt unter der Annahme, dass du eine 5-Tage-Woche hast.
Selbstverständlich kann man nicht mit 30 Tagen rechnen, da du ja keine 30 Tage im Monat arbeitest.
Ein Monat hat durchschnittlich 4,35 Wochen. Multipliziert man das mit 5 Arbeitstagen (pro Woche), erhältst du 21,75 Arbeitstage.
Genauere Informationen findest du dazu zum Beispiel auch hier: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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26.07.14, 13:19
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#7
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.649
Bedankt: 2.519
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Zitat:
Zitat von AlittleR2D2
Ich würde meinen Arbeitgeber bzw einen vom Personalrat befragen was euer Tarifvertrag beinhaltet . Dort sollte alles hinterlegt sein !
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Kannst du lesen? Der TE sagt eindeutig, dass er an keine übergeordneten Tarifverträge gebunden ist. Es arbeitet auch nicht jeder in einen riesigen Konzern, welche in aller Regel Tarif oder Werkverträge besitzen.
@Ghosts*****: In meinen Augen ist die Berechnung korrekt durchgeführt. Pi mal Daumen, bei üblichen 160 Arbeitsstunden wären es ~ 300 Euro die man dir abziehen müsste vom Facharbeitergehalt.
2000 EUR / 160h = 12,5 EUR Stundenlohn
24 Std. * 12,5 = 300 EUR Abzug
Mit einer Stundenberechnung wären es dann gleichwohl 132,45 EUR Azubigehalt.
Allerdings können sich selbstverständlich Abrechnungsmodalitäten betrieblich unterscheiden. Daher sprich lieber mit der Personalabrechnung / Buchhaltung als hier einen riesigen Aufriss wegen solch Peanuts zu veranstalten. Ich kann dir allerdings gleich sagen, dass man dich dann insgeheim für kleinkariert halten wird.
Du kannst dich glücklich schätzen übernommen zu sein, gleichwohl auch sofort mit einem Einstiegsgehalt von 2000 EUR von dem viele Menschen in den neuen Bundesländern nur träumen können.
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26.07.14, 15:01
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#8
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Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 4.988
Bedankt: 4.060
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Nee kann nicht lesen !
Aber danke für diesen sehr freundlichen Hinweis !
Ist schon traurig das solche wichtigen Dinge wie die Wochenarbeitszeit nicht im Arbeitsvertrag festgehalten wurden ! Auch wenn der Betrieb nicht an übergeordneten Tarifverträge gebunden ist muß doch irgendwo was tarifliches festgehalten sein (vllt. Haustarifvertrag) .
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26.07.14, 16:01
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#9
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 225
Bedankt: 261
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Nun ich auch :P
@AlittleR2D2
Kollektivvertrag.... nicht alles ist Tarifvertrag - auch wenn es in Deutschland oft so hingestellt wird. Ein Kollektivvertrag ist vereinfacht nur ein standardisierter Vertrag welcher statt mit einem einzelnen Arbeiter mit einem Kollektiv (also vielen Arbeitern) stellvertretend geschlossen wurde, damit man nicht alles einzeln aushandeln muss
@TE
Ich gehe ganz stark davon aus, dass du Gehalt und kein Lohn bekommst, einen Stundenlohn auszurechnen ist deswegen zwar trotzdem lustig, aber bei Gehalt wird von einem FIXBETRAG im Monat ausgegangen (unabhängig ob der Monat 28 oder 31 Tage hat bzw. egal wieviel Feiertage usw. gegeben sind) und macht deshalb 0.00 Sinn - weswegen auch das Nachvollziehen von irgendwelchen Berechnungen nur Sinn macht, wenn du denjenigen welcher es berechnet hat, fragst wie es berechnet wurde ...
Als Randbemerkung: Hier wird auch statt mit Monatsgehalt auch mit Jahresgehalt gearbeitet - als ich z.B. damals mein Vorstellungsgespräch hatte, wollte man Monatsgehalt garnicht wissen, es wurde eine Zahl genannt, welche ich im Jahr erhalte (zusätzlich Sonderleistungen wie Altersvorsaorge, Bonis,...) und ich erhalte Anteilig jeden Monat das Geld (egal wie viel oder wenig ich Arbeite bzw. meiner Tagesstunden)
Weiter würde es mich sehr wundern, wenn in einem Arbeitsvertrag nicht Dinge wie Lohn/Gehalt, Wochenstunden, Urlaub, Kündigungsfrist usw. drin stehen - wie wird sonst die Grundlage für solche Dinge geschaffen?!?!? Sonst kann ja jeder machen was er will -_-
Außerdem richten sich gerade kleine Firmen an Tarifverträgen (auch wenn sie nicht daran gebunden sind), da hier schon ein "angemessener Lohn/Gehalt, Urlaub, usw. für die Branche drin steht - sonst müssen sie ja mit jedem einen individuellen Arbeitsvertrag aushandeln, was sehr viel Arbeit wäre...
Zu guter letzt: Bist du bei einem US Unternehmen?!? Was ist deiner Meinung nach ein CEO? Ich glaube da bringst du was durcheinander :S
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26.07.14, 19:30
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#10
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.649
Bedankt: 2.519
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Zitat:
Zitat von zero_tolerance
Ich gehe ganz stark davon aus, dass du Gehalt und kein Lohn bekommst, einen Stundenlohn auszurechnen ist deswegen zwar trotzdem lustig, aber bei Gehalt wird von einem FIXBETRAG im Monat ausgegangen (unabhängig ob der Monat 28 oder 31 Tage hat bzw. egal wieviel Feiertage usw. gegeben sind)
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Das war auch mein erster Gedanke. Allerdings habe ich mich dann wieder an meine ehemaligen Arbeitgeber erinnert und kann dir daher sagen: Das Normalität, dass man trotzdem nur anteilig bezahlt wird. Ich war in einem Betrieb lediglich zwei Wochen beschäftigt, da ich innerhalb der Probezeit gekündigt hatte. Es wäre etwas unmoralisch, wenn man für die Hälfte der Arbeit das Gleiche Gehalt ausgezahlt bekommen würde.
Daher ist eine anteilige Berechnung vollkommen legitim.
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26.07.14, 22:01
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#11
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2013
Beiträge: 225
Bedankt: 261
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@Mr_Braun
Das wusste ich nicht - ich kann nur von mir (Wirtschaftsingenieur?)und meiner Lebensgefährtin ausgehen (Ärztin). Habe aber eben nochmal geschaut, ich bekomme jeden Monat das gleiche (also das am Jahresende die Zahl rauskommt, welche vereinbart wurde z.B. 75,000 €) und Stundenzettel etc. habe ich nicht... Manchmal Arbeite ich 16h täglich über Wochen und manchmal (wenn Projekte usw. beendet) habe ich auch mal 2 Wochen frei zum Ausgleich (aber kein Urlaub!!!, der ist extra).
Bei meiner Holden kann man es so oder so nicht sagen mit der Arbeitszeit - außer das es meist mehr wird als geplant (Übergabe, Notfall,...) und an den WE und der Nacht sind ja so oder so die "Spezialschichten", welche mehr als 8h (zum teil 24h) sind. Bei ihr ist es ein Monatsgehalt welches von der Berufserfahrung abhängt (also z.B. 3 Jahre 4,000 Brutto, 5 Jahre 4,500 Brutto,.........)
Aber schlussendlich bleibt dem TE nichts anderes über, als in der HR-Abteilung zu fragen (wobei er sich da meiner Meinung nach, wie auch schon gesagt, lächerlich macht. Sowas kann man bei "richtigen" Fehlbeträgen machen oder wenn es über mehrere Monate falsch ist...)
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