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20.09.10, 22:21
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#1
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MIT ZWIEBELN!!!
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 325
Bedankt: 33
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Wie erstelle ich ein Arbeitszeugnis?
Habe folgendes problem
-muss mir selber ein Arbeitszeugniss schreiben welches ich dann von meinem Vorgesetzten unterschrieben bekomme-
Nur Wie?
Hab echt keine Ahnung was ich da reinschreiben soll und wie man sowas überhaupt macht
Hat einer von euch Erfahrung mit sowas oder bestenfalls Vorlagen o.ä.???
Hab überalll im Netz gesucht und find da nur kostenpflichtige Vorlagen.
Vorab schon mal dickes Dankeschön!
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20.09.10, 22:33
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#2
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im Mama-Urlaub
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 195
Bedankt: 6.814
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Hallo,
bei einem Arbeitszeugnis wird sehr genau auf jedes Wort geachtet.
Berühmtes Beispiel: "Herr XY hat sich stets bemüht..." bedeutet so viel wie Schulnote 5
War sehr gesellig... = getrunken, nicht ernst...
Ein großer Unterschied besteht auch bei
"... zu unserer Zufriedenheit" <- schlecht
"... zu unserer vollen Zufriedenheit"
"... zu unserer vollsten Zufriedenheit"
"... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" <- sehr gut
ein sehr gutes, ein schlechtes Zeugnis und eine Tabelle mit "Übersetzungen":
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
siehe auch: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
weiteres Beispiel:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Auszug:
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20.09.10, 22:41
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#3
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MIT ZWIEBELN!!!
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 325
Bedankt: 33
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Vielen Dank !
hat mir echt weitergeholfen!
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18.01.11, 16:27
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#4
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Newbie
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 43
Bedankt: 49
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Der grundsätzliche Aufbau schaut ungefähr folgendermaßen aus:
Vorstellung des Praktikanten/Arbeitnehmers: also Name, Geburtstdatum, hat von dann bis dann da und dort gearbeitet.
Vorstellung des Betriebs: was genau der Betrieb macht, dabei auch gern auf Details eingehen.
Stellenbeschreibung: was genau waren deine Aufgaben
Bewertung: Da kommt dann vor allem das vom Vorposter ins Spiel. Zwischen den Zeilen lesen ist absolut notwendig.
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18.01.11, 16:31
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#5
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Super Moderator
Registriert seit: Apr 2010
Ort: Dämmerstern
Beiträge: 8.105
Bedankt: 11.600
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Worte wie teamfähig, pünktlich, gesellig, redlich bemüht unbedingt vermeiden!
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Umfahren ist das Gegenteil von umfahren!
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18.06.11, 13:33
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Klasse.
Als Arbeitgeber bin ich schon etwas länger auf der Suche.....
Hat mir geholfen !!!
Danke dafür!
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23.07.14, 09:29
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#7
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Bei der Klausel mit dem einwandfreien Verhalten gegenüber ... immer auf diese Reihenfolge achten und NIEMALS von ihr abweichen:
Kunden, Vorgesetzte, Kollegen
Kunden sind immer an erster Stelle zu nennen, danach die Vorgesetzten und dann erst die Kollegen/Mitarbeiter.
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24.07.14, 07:49
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#8
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Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 860
Bedankt: 587
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Ich dachte diese Geheimsprache wurde verboten ???
Unser Chef hat mal eines auf den deckel bekommen, weil er dies benutzt hat letztes Jahr.
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24.07.14, 16:54
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 45
Bedankt: 1.120
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@Samonuske, ich hoffe du hast recht. Ich finde es auch schrecklich, wie durch die von dir genannte Geheimsprache versucht wird den einfachen Arbeitnehmer wissentlich zu hintergehen. Dies kann ihn zu große, unerwartete Nachteile beim nächsten Vorstellungsgespräch bringen. Wenn man wirklich immer zu spät gekommen ist, auf der Arbeit gesoffen hat und am Ende dir Firma beklaut hat, sollte das entweder wörtlich so im Arbeitszeugnis stehen oder gar nicht.
Mal ehrlich, im Schulzeugnis werden doch auch keine 5en schön geredet, oder? Und die Sozialleistung, sofern sie nicht dem den Anforderungen entsprach wird auch wörtlich rein geschrieben.
Wie gesagt, ich hoffe du hast recht und sie wurde wirklich verboten!
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24.07.14, 16:56
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#10
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.649
Bedankt: 2.519
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Verboten ist relativ.
Zitat:
Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
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Die etablierte "Geheimsprache" hat auch keine direkt negativ klingende Wortlaute. Alles soll schön positiv klingen. "Die Aufgaben erledigte der Mitarbeiter zu unserer Zufriedenheit." ist hierbei allerdings etwas anderes als "Die Aufgaben erledigte der Mitarbeiter stets zu unserer vollsten Zufriedenheit!"
Beides nicht direkt negativ, aber man merkt definitiv eine Notenbewertung dahinter.
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25.07.14, 09:26
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 45
Bedankt: 1.120
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@Mr_Braun, ist dieser Wortlaut denn nun verboten worden oder wie verstehe ich das richtig?
Eine Deutung dieser findet man z.B. hier bei IGMetall:
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Nach deren Bewertung habe ich nun mein Zeugnis mit Rot benotet. Was sich schön anhört ist einfach nur Durchschnitt. Mich würde es auch interessieren, ob diese "Geheimsprache" verboten ist und ich Widerspruch dagegen einlegen kann.
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25.07.14, 13:38
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#12
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Das am Ende bedeutet auf jeden Fall Dir gegenüber, dass sie es NICHT BEDAUERN, dass du gehst @ Kingside und das ist sehr sehr schlecht.
Das einzig gute an deinem Zeugnis ist das mit dem persönlichen Verhalten - richtige Reihenfolge, so muss es sein.
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27.07.14, 15:15
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#13
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 45
Bedankt: 1.120
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Ich habe auch selbst gekündigt, weil ich beruflich Umsteigen wollte. Das habe ich den Vorgesetzten auch Rechtzeitig mitgeteilt. 3 Monate war Ruhe, bis sie intern (extern weiß ich nicht) ein Schreiben ausgehändigt, dass eine offene Stelle verfügbar ist.
Nun ja, auf jeden Fall muss diese Lücke geschlossen werden. Dieser ganzer Tumult hat ihnen auf jeden Fall nicht gefallen.
Wie dem auch sei, vielleicht war ich wirklich so, wie benotet und werde das auch ehrlich so hinnehmen.
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27.07.14, 20:10
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#14
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Die wollten also nicht, dass du gehst? Aber wenn du immer super gearbeitet hast, dürfen sie dir damit nicht eine auswischen.
Wie lange ist das denn her? Frist verstreicht ja sehr schnell.
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27.07.14, 20:39
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#15
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 45
Bedankt: 1.120
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Ich bin dort immer noch Angestellter und feiere meinen Resturlaub ab :-)
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28.07.14, 09:43
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#16
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
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Dann versuch mal ein neutrales dir angemessenes Zeugnis zu bekommen. Ich glaube, vor dem Arbeitsgericht kannst du da auch klagen, hast aber nur 2 Wochen Zeit.
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