Für den Nebenjob ("Minijob") muss dein Chef nur pauschale Sozialabgaben zahlen, bei gewerblichen Minijobs sind das momentan ~15%, du hast einen Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung von 3,7% zu zahlen.
Darüberhinaus zahlt dein Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent zur Krankenversicherung. Berechnungsgrundlage ist der Brutto-Verdienst des Minijobbers.
Für den AG gibt es keine Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Kurzform: Bei einer Gehaltserhöhung erhöhen sich seine Abgaben in der Regel stärker, als durch einen gewerblichen Minijob bei gleicher Vergütung. Sollte auch für dich in der Rentenversicherung schlechter sein.
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