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Ungelesen 27.08.15, 21:03   #1
kakkepeter
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Standard Nacht- und Sonntagszuschläge für Arbeitnehmer

Hallo Leute!

Ich möchte gern wissen, wie die aktuelle Gesetzeslage zum Thema Nacht- und Sonntagszuschläge ist. Habe bei meiner Google-Recherche mehrere, unterschiedliche Ergebnisse gefunden:
Einmal heißt es, Nachtarbeit gilt in der zeit von 22:00-6:00 Uhr, einmal von 23:00-6:00 Uhr. Einmal ist die rede von 25% Zuschlag von 22:00-6:00 Uhr, einmal 40% von 0:00-4:00 Uhr (ja das eine schließt das andere nicht aus, aber sind beide Sätze verbindlich?).
Meiner bisherigen Einschätzung nach, stellen die 40% von 0:00-4:00 nur Obergrenze des steuerfreien (!) Zuschlags dar, sind aber nicht gesetzlich verpflichtend zu zahlen. (?)

Zum Thema Sonntagszuschlag:
Wenn ich von Samstagabend 22 Uhr bis Sonntag morgen 6 Uhr arbeite, bekomme ich über die gesamte Zeit 25%, PLUS von 0 - 6 Uhr 50% Zuschlag. Ist das soweit korrekt?

Danke schon mal. Hatte mit dem Thema bisher absolut nichts zu tun, da immer Frühschicht. Freue mich über jede Info
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Ungelesen 28.08.15, 10:58   #2
eitch100
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Standard

Also grundsätzlich gilt erst mal und das wird dich erst mal überraschen:
Einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es grundsätzlich nicht.

Zur Nachtarbeit finden sich Regelungen im Arbeitszeitgesetz. Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr (§ 2 Arbeitszeitgesetz).

Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.

Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25 % als angemessen angesehen. Damit besteht nur für Nachtarbeit ein gesetzlicher Anspruch auf Zuschläge!
Zitat:
Zitat von kakkepeter Beitrag anzeigen
Meiner bisherigen Einschätzung nach, stellen die 40% von 0:00-4:00 nur Obergrenze des steuerfreien (!) Zuschlags dar, sind aber nicht gesetzlich verpflichtend zu zahlen. (?)
Richtig und auch nur wenn der Arbeitsbeginn vor 0:00 Uhr war...

Zitat:
Zitat von kakkepeter Beitrag anzeigen
Zum Thema Sonntagszuschlag:
Wenn ich von Samstagabend 22 Uhr bis Sonntag morgen 6 Uhr arbeite, bekomme ich über die gesamte Zeit 25%, PLUS von 0 - 6 Uhr 50% Zuschlag. Ist das soweit korrekt?
Zunächst gilt folgendes:
Sonntags- und Feiertagszuschläge dürfen nicht kumulativ, also nebeneinander, angewendet werden, der Nachtarbeitszuschlag dagegen wohl. Fällt der Feiertag auf einen Sonntag, kann nur der jeweilige Feiertagszuschlag steuerfrei gezahlt werden. Der Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 25 % oder 40 % kann zusätzlich zum Sonntags- oder Feiertagszuschlag steuerfrei gezahlt werden. Seit 2004 sind nur noch Zuschläge steuerfrei, die auf einem Grundlohn von maximal 50 € beruhen. Steuer- und sozialversicherungsfrei sind seit 2006 solche Zuschläge, die den Grundlohn von 25 € nicht übersteigen.

Desweiteren gilt: Wieviel Zuschläge du tatsächlich bekommst (auch wenn es vermutlich die von dir beschriebenen sind), kann dir hier keiner sagen. Die 25% bzw. 50% sind wiederum nur die steuer- bzw. sozialversicherungsfreien Höchstgrenzen...

Und wie gesagt, gesetzlich hast du quasi nur Anspruch auf den Nachtzuschlag wie oben beschrieben. Alles andere müsste in eurem Tarifvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen stehen... Vermutlich wird das bei dir aber so stimmen. Die möglichen 50% für Sonntagsarbeit gelten von 0:00 Uhr bis 0:00 Uhr und wenn du sonntags vor Mitternacht anfängst sogar bis Montag morgen 4:00 Uhr. Das mit dem Folgetag bis 4:00 Uhr gilt übrigens auch bei Feiertagszuschlägen...
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Ungelesen 31.08.15, 11:00   #3
Tuxtom007
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Zitat:
Zitat von kakkepeter Beitrag anzeigen
Hallo Leute!
Ich möchte gern wissen, wie die aktuelle Gesetzeslage zum Thema Nacht- und Sonntagszuschläge ist. Habe bei meiner Google-Recherche mehrere, unterschiedliche Ergebnisse gefunden:
Frag bei der für deinen Arbeitgeber zuständigen Gewerkschaft nach, da Zuläge in der Regel Bestandteil des Tarifvertrages sind und sich zum einen von Branche zu Branche wie auch von Bundesland zu Bundesland unetrscheiden können.
Tuxtom007 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.09.15, 15:25   #4
kakkepeter
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Danke euch für die Infos! Hab jetzt einen Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma. Sie zahlen 25% Nacht- und 50% Sonntagszuschlag, ich denke das geht in Ordnung..
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