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myGully |
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06.05.15, 20:26
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 3
Bedankt: 2
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Kündigungsfrist und Gehalt
Hallo,
mal angenommen ich möchte meinen
Job kündigen. Gehe also zum Chef
und sage ihm ich werde kündigen
und die Firma verlassen. Da ich im
Verkauf arbeite und mein Chef
an meiner Motivation zweifelt
sagt er, er bevorzugt mein
sofortiges fernbleiben vom Betrieb.
Habe ich in diesem Fall dann noch
ein Recht auf eine Gehaltszahlung
wegen der 4 Wochen Kündigungsfrist?
Weil eigtl habe ich ja nach dem
Einreichen meiner Kündigung
noch ein Recht 4 Wochen
im Betrieb zu bleiben. Somit muss er
mich doch trotz meines Fernbleibens
bezahlen, für sein Misstrauen kann
ich ja nichts, oder?
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06.05.15, 20:37
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.620
Bedankt: 2.086
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die antwort ist:
ja
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06.05.15, 20:51
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#3
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Nur der Hamburger SV
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 476
Bedankt: 293
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
unbedingt schriftlich geben lassen. Sonst kann er dich abmahnen und ggf fristlos kündigen, weil du ja nicht erschienen bist.
Sei dir aber bewusst, dass du dir damit 3 Monate Sperrzeit beim Amt für Arbeitslosenverwaltung einhandelst, da die Kündigung von dir ausgeht.
__________________
Ein Fehler ist aufgetreten: der Vorgang wurde erfolgreich ausgeführt.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei cortez442:
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06.05.15, 20:59
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 3
Bedankt: 2
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will halt kündigen und dann im sept. abitur machen.
kann ich also kein arbeitlosengeld abgreifen
in der wartezeit?
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07.05.15, 00:17
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#5
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Newbie
Registriert seit: Mar 2015
Beiträge: 63
Bedankt: 40
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Zitat:
Zitat von thegreatme
kann ich also kein arbeitlosengeld abgreifen
in der wartezeit?
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wennst selbst kündigst haste 3 mon sperrfrist
warte halt mit kündigen bis august
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07.05.15, 08:35
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#6
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Stressbacke
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 1.290
Bedankt: 3.677
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Zitat:
Zitat von thegreatme
Da ich im
Verkauf arbeite und mein Chef
an meiner Motivation zweifelt
sagt er, er bevorzugt mein
sofortiges fernbleiben vom Betrieb.
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Dann geh zu deinem Chef und sag:
Sie wollen das ich zu Hause bleibe, dann Kündigen Sie mir
Problem gelöst
__________________
Win 11 Pro, Ryzen 7 5900x, Zotac RTX 3080 Ti, 32GB DDR4 RAM @3200MHz, Custom Wakü
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Quagmire22:
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07.05.15, 18:11
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 3
Bedankt: 2
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von forentrollen die gucken mit k schreiben
lasse ich mir gerne lebensbeeinflussende
tipps geben, danke bruder.
im ernst: warum sein leben 47,5std
pro woche als bürosklave für 7,-€
std verschwenden?
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei thegreatme bedankt:
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09.05.15, 10:16
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#8
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.149
Bedankt: 2.836
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Zitat:
Zitat von MonacoStenz
Das sind die arbeitslosen Akademiker von Morgen....
Das Bürschchen wird sich noch umkucken.
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Komisch die Statistiken sagen das Gegenteil, je höher der Abschluss desto weniger die Gefahr keinen Job zu kriegen. Außerdem wird dann doch wieder ein Arbeitsplatz für die weniger qualifizierten frei.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei csesraven bedankt:
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09.05.15, 14:43
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: May 2014
Beiträge: 615
Bedankt: 477
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Wow wie hier gleich alle negativ auf den Threadersteller einreden.
Es ist doch vollkommen egal aus welchen Gründen er kündigen will, wer möchte schon nen Drecksjobs haben und den sein ganzes Leben lang ausüben?
Oh, und wehe ihm wenn er es wagen sollte auch noch das Abitur anzustreben!
Wahrscheinlich war er vorher auf einer Hauptschule oder Realschule, wie kann so ein niederes Lebewesen es überhaupt wagen daran zu denken sich einen besseren Schulabschluss zu holen, wo er doch gleich nach der 4ten Klasse aufgrund seiner angeborenen Dumm- und Minderwertigkeit durch die hohe Kompetenz seines Grundschullehrers der mit seinem 4,0 Abitur das Lehramt studiert hat, nicht auf ein Gymnasium geschickt wurde!
Also echt, wo wären wir dann?
Aber Dummheit mal beiseite:
Wie oben schon geschrieben, gibt es eine dreimonatige Sperrzeit wenn du selbst kündigst.
Falls dein Chef darauf besteht, dass du Zuhause bleiben sollst, lass es dir auf jeden Fall schriftlich geben ansonsten könntest du in Schwierigkeiten geraten.
Du könntest ja die Zeit mit irgendeinem Nebenjob überbrücken, Zeitung austragen oder ähnliches, wenn du da nicht einfach Zuhause bleiben kannst.
Ansonsten, wünsch ich dir viel Erfolg beim Abitur!
Lass dich von den ach so tollen Akademikern hier ja nicht davon abbringen.
Das Abitur wird nicht allzu schwer, ich habs ja auch geschafft und das ohne allzu viel dafür zu lernen und studiere jetzt ein zulassungsbeschränktes Studienfach auf einer Universität.
Das Abitur zu machen ist eine sehr gute Idee, also häng dich dran!
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Mokgor bedankt:
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10.05.15, 09:28
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 651
Bedankt: 326
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So weit ich weiß bekommt man sowieso kein Arbeitslosengeld wenn man sein Abitur nachmacht. Kann natürlich sein dass der 2. Bildungsweg da etwas anders ist. Aber generell eigentlich nicht.
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10.05.15, 10:03
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#11
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.200
Bedankt: 4.430
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@Mokgor
Ich gebe dir eigentlich uneingeschränkt recht, aber wenn der Threadersteller so kommt...
Zitat:
Zitat von thegreatme
kann ich also kein arbeitlosengeld abgreifen
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...was vielleicht auch nicht so von ihm gemeint war, wie es sich für mich anhört, muss er sich nicht wundern, dass auch hart arbeitenden steuerzahlenden Nichtabiturienten eventuell die Hutschnur hochgeht...
@thegreatme
Verstehe mich nicht falsch und ich wünsche dir auch viel Erfolg bei deiner Weiterbildung, aber oftmals macht der Ton die Musik...
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei eitch100:
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11.05.15, 13:05
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#12
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Zitat:
Zitat von thegreatme
im ernst: warum sein leben 47,5std
pro woche als bürosklave für 7,-€
std verschwenden?
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Gibts bei euch einen Tarifvertrag? Weil wir haben ja seit Januar Mindestlohn 8,50 Euro die Stunde.
47,5 h/Woche? Im Büro? Gibts da täglich Überstunden? Normal sind zwischen 38,5 und 40 h/Woche (ohne Überstunden).
Ich würde mir vom Chef kündigen lassen, wenn er mich nicht mehr will. DAnn wirst du beim Arbeitsamt nicht gesperrt.
Hm, btw: Bürojob bei dieser Rechtschreibung und Grammatik?
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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11.05.15, 15:15
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#13
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.200
Bedankt: 4.430
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Zitat:
Zitat von Destiny
Gibts bei euch einen Tarifvertrag? Weil wir haben ja seit Januar Mindestlohn 8,50 Euro die Stunde.
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Selbst wenn es einen Tarifvertrag gäbe, dürfte er keinen gesetzlichen Mindestlohn bzw. überhaupt gesetzliche Regelungen untergraben... Seine Angaben waren wohl eher zynisch oder ironisch zu verstehen...
Zitat:
Zitat von csesraven
Komisch die Statistiken sagen das Gegenteil, je höher der Abschluss desto weniger die Gefahr keinen Job zu kriegen.
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Und nicht nur das... jedes zusätzliche (Aus-)Bildungsjahr bringt durchschnittlich ca. 5 % mehr Einkommen... (und ja, es gibt natürlich auch da Ausnahmen... deswegen eben auch "durchschnittlich")
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
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12.05.15, 03:38
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#14
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 12
Bedankt: 19
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Hallo thegreatgame,
ein paar Dinge die ich noch beisteuern möchte:
Reiche unbedingt eine schriftliche Kündigung ein, und lass dir den Erhalt quittieren - Kündigungen eines Arbeitsvertrages erfolgen durch eine schriftformgebundene, empfangsbedürftige Willenserklärung. Andernfalls könnte dein Chef ja behaupten du hättest nie gekündigt. Manchmal kann es sein dass du für den Rest der Zeit beurlaubt wirst, da dass Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN erschüttert sein könnte. Beurlaubt heisst bezahlt. Dies sollte - da es eine Maßnahme des AG ist, nicht auf deine Resturlaubstage angerechnet werden. Diese müssen dir ausgezahlt werden, bei nicht volendetem Arbeitsjahr anteilig.
Insgesamt wäre es in deinem Fall auch zu überlegen ob du und dein AG einen Aufhebungsvertrag schließen - aber aufpassen da können Chefs dich auch ganz schön übern Tisch ziehen. Aufhebungsvertrag wird von der ARGE wie Kündigungen behandelt.
Arbeitslosengeldanspruch hast du nach SGB II auch bei einem ABitur auf dem zweiten Bildungsweg, sofern du die ALG Vorraussetzungen erfüllst. Hier ist jedoch relevant wo du dein Abi machst - ob auf einem Kolleg oder Abendschule. Lass dich hier am besten von deiner Bildungsanstalt beraten, es gibt Länderspezifische Unterschiede. Das ALG kann dir dann wenn du Pech hast gekürzt werden, wenn du beispielsweise dem Arbeitsmarkt nur halbtags zur verfügung stehst. In den letzten 3 Semestern könntest du übrigens Anspruch auf Schüler-BAFöG haben - auf jeden Fall erkundigen.
Zu guter letzt möcht ich noch anmerken dass man ALG mit Fug und Recht bekommt (und nicht abgreift) - schließlich zahlt man es vorher in die Arbeitlosenkasse ein und erhält es Bemessen am in den letzten 2 Jahren eingezahlten Beträgen... nicht mit Sozialleistungen nach dem SGB VII verwechseln
So ich hoffe die Tips helfen dir, hatte grad Motivation was langes zu schreiben
Für deinen Bildungsweg viel Glück, hab mein Abi auch aufm 2. gemacht, das kann man schaffen!
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30.07.15, 07:27
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#15
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 174
Bedankt: 76
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Oder ganz einfach mit Chef über die Pläne reden.
Hin gehen und sagen "Ich möchte ab ... Abi machen und bitte Sie mich deshalb zu kündigen.
Kenne niemanden der dir da Steine in den Weg legen würde. Mit etwas Glück kannst du den Job in Teilzeit weiter machen.
Bist du noch in der Ausbildung, dann würde ich empfehlen diese vorher fertig zu machen.
Schliesslich solltest du dir noch Gedanken machen, wie du die nächsten 3 Jahre an Geld kommst oder ob du genug erspartes auf der Seite hast. Beziehst du ALG1/ALG2 musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Geht im Prinzip nur mit Abendschule, dann musst du aber noch deren Auflagen brav folge leisten.
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30.07.15, 14:16
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#16
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Newbie
Registriert seit: Mar 2015
Beiträge: 63
Bedankt: 40
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Warum zweifelt denn dein chef eigentlich an deiner motivation?
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