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myGully |
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05.07.15, 21:51
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#1
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Newbie
Registriert seit: Jan 2015
Beiträge: 86
Bedankt: 31
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[Hilfe] Kündigung wegen Krankheit
Hallo allerseits,
Ich bin Leiharbeiter und 1,5 Jahre beim Kundenbetrieb
tätig gewesen. Da ich in der Schwerindustrie tätig bin und nun
die 3. Woche krank geschrieben bin wegen meinem Rücken,
habe ich gestern meine Kündigung aus dem Briefkasten fischen dürfen.
Normalerweise darf in der Probezeit ohne Grund gekündigt
werden, aber wie ist das nach der Probezeit, geht das so einfach
und dürfen die das überhaupt ?!?
Macht eine Kündigungsschutzklage in diesem Fall Sinn?!?
vielen dank im voraus,
Mfg
BugsBunny
P.S.
Bitte nur konstruktive Kommentare
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei BugsBunny79:
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05.07.15, 22:28
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#2
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Banned
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.219
Bedankt: 751
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Naja dazu hättest du eigentlich diverse Rechtsportale befragen können aber ich helfe dir gerne. Lesen musst du aber noch selber!
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Kurz gesagt (geschrieben):
Zitat:
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nach bundesdeutschem Recht trotz gesetzlichen Kündigungsschutzes durchaus möglich. Ein ordentlicher Kündigungsgrund ist für den Arbeitgeber dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsvertrag dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Allerdings müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein, damit eine Kündigung wegen Krankheit rechtswirksam wird. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann der Arbeitnehmer diese Kündigung wegen Krankheit anfechten.
Dem Arbeitgeber muss zum Zeitpunkt der Kündigung wegen Krankheit zu einer so genannten negativen Gesundheitsprognose in der Lage sein. Das heißt, der Arbeitgeber kann begründen, dass künftig mit weiteren schweren Erkrankungen des Arbeitnehmers zu rechnen ist, die die Erfüllung des Arbeitsvertrages verhindern. Auch muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer bedeutenden Beeinträchtigung der betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Diese Beeinträchtigung liegt beispielsweise bei nicht abstellbaren Störungen des Betriebsablaufs vor. Auch muss es der Arbeitgeber nicht hinnehmen, durch ständig erneut anfallende Lohnfortzahlungen in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Schließlich muss eine Abwägung der Interessen des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung von Dauer des Arbeitsverhältnisses, Krankheitsursachen, Fehlzeiten und Alter des Arbeitnehmers mit den Interessen des Arbeitgebers ergeben, dass eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Uploads4You bedankt:
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05.07.15, 22:51
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#3
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Newbie
Registriert seit: Jan 2015
Beiträge: 86
Bedankt: 31
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ja, vielen dank erstmal
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei BugsBunny79:
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06.07.15, 15:41
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#4
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myGully Uploader
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 6.243
Bedankt: 93.110
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Naja...eine Leiharbeitsfirma wird immer Wege finden um eine Kündigung rechtfertigen zu können.
Wenn du weder eine Rechtschutzversicherung hast noch in einer Gewerkschaft bist, wirst du die Kündigung so hinnehmen müssen. Die LF wird wohl kaum als Kündigungsgrund "Krankenschein" aufführen ?
Gruß
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei B345T:
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06.07.15, 23:46
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#5
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Macht Klopapier
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 100
Bedankt: 56
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Is zwar kacke jetzt, aber ich glaube mich erinnern zu können das Leasing firmen irgendwie nur 4 Wochen Kündigungsfrist in den Vertrag schreiben.
Wenn jetzt nicht drinsteht Kündigung wegen Krankheit dann haste glaube ich schlechte karten :-/
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Psychopath666:
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07.07.15, 22:35
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#6
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Wehrbeauftragter
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 86
Bedankt: 42
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Auf jedenfall mal einen Anwalt kontaktieren.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Exelsius bedankt:
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07.07.15, 23:06
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#7
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Macht Klopapier
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 100
Bedankt: 56
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Dem kann ich nur zustimmen
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Psychopath666 bedankt:
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08.07.15, 23:36
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#8
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Newbie
Registriert seit: Jan 2015
Beiträge: 86
Bedankt: 31
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war gestern beim justizsekretär (amtsgericht)
da bin ich jetzt dabei, sowie rückwirkend die forderung der auslöse seit
beginn der tätigkeit und zusätzlich wurden die lohnabrechnungen mit
einem fehlerhaftem grundlohn berechnet da die 90% deckelungsbetrag
von einem hilfsarbeiter berechnet wurden anstatt eines facharbeiters.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei BugsBunny79 bedankt:
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01.09.15, 20:03
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2015
Beiträge: 5
Bedankt: 0
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Anwalt klingt sinnvoll!
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07.09.15, 09:32
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2015
Beiträge: 2
Bedankt: 0
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mitgliedschaft
in einer gewerkschaft kann auch manchmal wunder wirken.
positiv wie auch leider negativ
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07.09.15, 11:04
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#11
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Zitat:
Zitat von BugsBunny79
war gestern beim justizsekretär (amtsgericht)
da bin ich jetzt dabei, sowie rückwirkend die forderung der auslöse seit
beginn der tätigkeit und zusätzlich wurden die lohnabrechnungen mit
einem fehlerhaftem grundlohn berechnet da die 90% deckelungsbetrag
von einem hilfsarbeiter berechnet wurden anstatt eines facharbeiters.
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Tja, die Leihbuden versuchen es doch immer wieder.
Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück.
Kündigungsschutzklage ist eingereicht?
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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