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myGully |
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09.10.14, 17:50
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 9
Bedankt: 0
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Handwerkerrechte?!?
Hallo zusammen!
kennst sich einer mit handwerkerrechten aus? Ich selbst bin Elektriker und hatte selbst schon 2 mal den schlimmen fall dass ich zu einer kundschaft gefahren bin wo die wohnung total verdreckt,verklebt,katzenstreu überall,.... usw war. habe ich da das recht zu sagen das ich die wohnung nicht betrete wenn ich vor der tür stehe?oder muss ich dann mit rechtlichen konsequenzen rechnen? zu beachten ist dabei halt weil ich ja elektriker bin und die kein storm haben und da dann z.B. das essen im kühlschrank kaputt gehen könnte.
danke im vorraus
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14.10.14, 05:35
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 22
Bedankt: 10
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Bist du Selbsstaendig? Denke ehr nicht, so wie sich das liest.
Also geh los und klaer die Sache mit deinem Chef/Vorgesetzten. Die werden dir dann schon sagen, was in einem solchen Fall zu tun ist.
Wenn du bei dem Kunden auf der Tuerschwelle kehrt machst, wird sich jedes weitere Handeln des Kunden sowieso erst mal gegen die Firma richten und nicht gegen dich.
Ein "Recht" fuer Handwerker, das festlegt wie die Wohnung eines Kunden auszusehen hat ist mir nicht bekannt und wirst du wohl auch nicht finden.
Hab aber auch keine Ahnung was dir so massive Probleme bereitet? Handschuhe anziehen und nen paar ueberzieher ueber die Schuhe und rein in den Laden.
Katzenstreu oder verklebt sein behindert ja nun nicht unbedingt die Arbeit am Sicherungskasten oder Steckdose/Schalter. Was anderes waere das sicher wenn du dich durch Muellberge durchwuehlen musst in einer Messibude.
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14.10.14, 07:52
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2013
Beiträge: 295
Bedankt: 203
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Warum sollte das für dich rechtliche Konsequenzen haben? Natürlich kannst du jeden Auftrag ablehnen wenn du da keinen Bock drauf hast. Dich kann keiner zwingen eine Arbeit zu verrichten die du - aus was für Gründen auch immer - ablehnst.
Allerdings, wenn du in einem Angestelltenverhältnis bist und dein Chef deine Ansicht nicht teilt, wirst du schon mit ner Abmahnung rechnen müssen. Außerdem solltest du bedenke, dass so ein Verhalten nicht gerade gut fürs Geschäft ist. Wenn sich sowas rum spricht, hast du irgendwann keine Kunden mehr. Deswegen solltest du lieber in den sauren Apfel beißen und es durchziehen. Wofür gibt es Handschuhe und Seife?
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Gegenseitiger Respekt ist keine Frage der Wertschätzung sondern des Anstandes.
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14.10.14, 08:40
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#4
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Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 862
Bedankt: 587
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Normalerweise sagt man, solange es nicht wirklich Gesundheitsgefährdent ist oder dein Leben in Gefahr ist. Kann man die Arbeit errichten. So heißt es auf jeden Fall bei meiner frau.
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14.10.14, 11:42
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#5
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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So richtig verdreckte Messibuden sind schon gesundheitsgefährdend, da auch verschimmelte Lebensmittel rumliegen könnten.
Muss man halt abwägen. Notfalls mit dem Chef der Firma Rücksprache halten. Katzenstreu gefährdet die Gesundheit übrigens nicht. (also wenn sie nicht schon versifft ist)
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14.10.14, 16:50
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#6
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Newbie
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 64
Bedankt: 20
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Wer halt keinen guten Magen hat, kann dort vllt nicht unbedingt arbeiten.
Je nachdem wie sehr es dort riecht.
Wenn man an einer völlig verdreckten Wohnung an der Türschwelle kehrt macht, wird sich der Kunde halt jmd anderes suchen.
Aber schlecht darüber reden nehme ich mal nicht an.
Wer geht denn schon rum und erzählt "Der Handwerker hat bei mir nicht gearbeitet weil meine Wohnung völlig verdreckt ist..."
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15.10.14, 10:20
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#7
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Indem man den 2. Teil des Satzes weglässt. Mundpropaganda sollte nicht unterschätzt werden. Der Kunde könnte sich auch einfach beim Chef beschweren und dann kriegt der Handwerker Ärger, wenn der Chef es so einschätzt, dass der Dreck nicht so schlimm ist als Beispiel.
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15.10.14, 17:01
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#8
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Bugfixer
Registriert seit: Dec 2011
Ort: Larsaf 3
Beiträge: 70
Bedankt: 35
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Du stellst die Frage falsch - Handwerkerrechte gelten für Zünfte , nicht für Profipfuscher , für dein Chefchen ist die Innung zuständig , du kannst dich an die BG wenden , fällt unter Werkvertragsrecht !
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Geschichte ist nichts anderes als die Unfallchronik der Menschheit .
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16.10.14, 16:51
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 9
Bedankt: 0
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danke für die antworten.
nur fürs protokoll: :-) ich rede hier nicht von wohnungen die mal 3 , 4 wochen nicht aufgeräumt wurden sondern von fast messi ähnlichen zuständen
@ monacostenz:
dich würde ich mal gerne sehen wenn du bei so ner "messibude" vor der tür stehst und es dir die augen verdreht wie assi manche leute wohnen.
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