Der Ärger lohnt doch nicht. Beim Mahnbescheid mußt du erst in Vorleistung gehen, keine Ahnung was das kostest?
Und wenn die Firma Widerspruch gegen den Bescheid einlegt, bleibt dir nur der Klageweg.
Alternativ kannst du die Kosten der Fahrt zum Vorstellungsgespräch (30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückfahrt) auch bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben.
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