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xOneRepublicx 12.04.19 20:39

Firma zahlt Fahrkosten zum VG nicht
 
Hallo,

habe folgendes Problem. Ich war zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Einladung kam per E-Mail und die Erstattung wurde nicht ausgeschlossen. Nun ist es so das diese nach Gesetzgrundlage § 670 BGB, BAG 5 AZR 433/87 verpflichtet sind mir diese Kosten zu zahlen. Hierbei geht es halt nur um die Anreise mit meinen PKW (Pauschalbetrag von 0,30 Euro / KM). Nun ist es so das die Firma nicht reagiert, selbst mit angemessenen Fristsetzung und den Verweis auf die Gesetzesgrundlage. Es wird einfach ausgessessen und gehofft das der Bewerber sich nicht weiter kümmert.

Was kann ich machen? Lohnt sich ein Mahnbescheid? Hattet Ihr schonmal Probleme? Schreibt es mal bitte in die Kommentare.

Es geht mir halt ums Prinzip, dass man nicht alle Kosten selber tragen kann. Klar, kann man es als Leergeld verbuchen aber ich finde es auch unmöglich. Mit Wertschätzung hat das gar nichts mehr zun.

whiteywhiteman 12.04.19 22:57

Falls der AG dir von vornherein die Übernahme der Kosten ausgeschlossen hat, hast du keine Chancen.

Wenn nicht, ist er dazu verpflichtet.

Wie viele Kilometer waren es denn? Hast du andere Firmen angrenzend an der in deiner Bewerbungsliste?

Fietze 13.04.19 08:33

Der Ärger lohnt doch nicht. Beim Mahnbescheid mußt du erst in Vorleistung gehen, keine Ahnung was das kostest?
Und wenn die Firma Widerspruch gegen den Bescheid einlegt, bleibt dir nur der Klageweg.

Alternativ kannst du die Kosten der Fahrt zum Vorstellungsgespräch (30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückfahrt) auch bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angeben.

ichbinshier 13.04.19 11:39

Also wenn wirklich nix ausgeschlossen worden ist von der Firma in der email UND du musst auch beweisen das du dort gewesen bist!
Beachte keinerlei Text in email!
Und wie beweist du das du an einem Bewerbungsgespräch auch dort warst?
Die andere Seite kann ja vielleicht einfach sagen du bist gar nicht erschienen??????
Dann must du erstmal die Firma in VERZUG setzen. Sprich deinen Anspruch mit Fristsetzung fordern!
Tja dein Problem wird dann aber sein das das Arbeitsgericht zuständig ist!
Und beim Arbeitsgericht trägst du die Kosten erstmal für deinen Anwalt!
Also ob sich das lohnt ist nicht zu erwarten! Du musst auch erst mal einen Anwalt finden der für ne Summe von 40-50 Euro (oder ist es mehr) deinen Fall übernimmt!
Du kannst zwar auf Anwalt verzichten, aber dann sind deine Chancen nicht so gut!
Ausserdem ist das Amtgericht der Firma zuständig... Und da darfst du dann auch ohne Kostenerstattung hinfahren (und die Fahrtkosten werden dir NICHT erstattet).

xOneRepublicx 13.04.19 18:32

In der Einladung die per E-Mail gekommen ist wurde die Kostenübernahme nicht ausgeschlossen. Meinen Anspruch habe ich schon mit Fristsetzung "14 Tage" in Verzug gesetzt die verstrichen ist - danach habe ich per Fax und zusätzlich nochmal per Mail eine Zahlungserinnerung / 1 Mahnung mit zusätzlichen "5" Tagen als Zahlungsziel gesetzt, die jetzt auch verstrichen ist.

Das Amtsgericht der Firma ist jetzt jetzt auch nicht so weit weg. Aber das würde ich gerne in Kauf nehmen. Lohnen tut es sich sicherlich nicht bei 20,- aber es geht mir hier einfach um das Prinzip.

Wie sieht es denn mit den Kosten aus, wenn ich im Recht bin und die nötigen Beweise erbringen kann? Klar, muss ich erstmal in Vorkasse gehen. Aber ist das nicht so das immer der Verlierer zahlt?

RTC1207 14.04.19 05:22

Darf ich mal fragen, welche Firma jemandem Geld bezahlt, damit der zum Vorstellungsgespräch kommt???
Ich habe sowas noch nie gehört!
Wenn ich mal wohingefahren bin, musste ich die Fahrtkosten selbstverständlich selbst zahlen.
Ich möchte ja den Job haben...
Und wenn eine Firma/Betrieb 100 Bewerben die Kosten erstatten muss, dann würde ich als Chef auf Bewerbungen scheißen und das über Zeitpersonal oder anders regeln.
Und nur weil es nicht ausgeschlossen wurde wirkt mir das Vorhaben des TE doch sehr kleinkarriert, daraus eine Prinzipgeschichte zu machen.

barsch1969 14.04.19 10:01

Hak die ganze Sache ab.
Klar kannst du einen Anwalt beauftragen, wenn Du dafür überhaupt einen findest.
Die werden i.d.R. nach Streitwert bezahlt - lohnt sich also nicht, außer du hast Rechtsschutz.
Und kein Gericht der Welt wird sich da auch nur ansatzweise drum kümmern

0815pogo 16.04.19 12:59

Beim Arbeitsgericht trägt jeder die Kosten seines Anwalts in der ersten Instanz selbst, auch der Gewinner. Für 20,- vor Gericht zu gehen wäre also nur mittelschlau. Bei den 35,- Gebühren für einen Mahnbescheid bei einem Streitwert bis 500,- € lohnt auch der sich nicht wirklich.

Carlitos 17.04.19 19:41

Zitat:

Zitat von RTC1207 (Beitrag 34221610)
Darf ich mal fragen, welche Firma jemandem Geld bezahlt, damit der zum Vorstellungsgespräch kommt???
Ich habe sowas noch nie gehört!
Wenn ich mal wohingefahren bin, musste ich die Fahrtkosten selbstverständlich selbst zahlen.
Ich möchte ja den Job haben...
Und wenn eine Firma/Betrieb 100 Bewerben die Kosten erstatten muss, dann würde ich als Chef auf Bewerbungen scheißen und das über Zeitpersonal oder anders regeln.
Und nur weil es nicht ausgeschlossen wurde wirkt mir das Vorhaben des TE doch sehr kleinkarriert, daraus eine Prinzipgeschichte zu machen.

Bundeswehr, Zoll, Polizei.,,,

RTC1207 17.04.19 19:51

Also ich mit meinen Steuern. Interessant...
Da kann man mal sehen.
Vielleicht sollte ich mich da überall vorstellen und meine Steuern auf diesem Wege zurückholen!? :) ;)

MotherFocker 18.04.19 12:32

Ich war 1994 auch bei der Pozilei (BW) zur Vorstellung mit einem Anfahrtsweg von etwa 100 lm. Ich habe viele hübsche Mädels gesehen und ein Mineralwasser. Aber Geld???

Für den TE:
Zitat:

Ging die Aufforderung zur Vorstellung von einem Unternehmensberater aus, so ist nach den Umständen anzunehmen, daß der Arbeitgeber ihn dazu beauftragt hat, wenn er an dem Vorstellungsgespräch teilnimmt.
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Da würde ich ja vielleicht noch Verständnis haben, aber mal so vehement eine Erstattung haben wollen grenzt schon an Unverschämtheit.

Tuxtom007 19.04.19 13:30

In der Regel werden die Kostenübernahmen bei der Einladung schon ausgeschlossen, das kenne ich aus den letzten VG nicht, die geben ich dann eben bei der Steuererklärung an und gut ist.

Als Bewerber, falls man nicht schon eine Absage bekommen hat, würde ich auch gewaltig die Füße still halten.

Zitat:

Darf ich mal fragen, welche Firma jemandem Geld bezahlt, damit der zum Vorstellungsgespräch kommt???
Mir wurde schon mal der Flug nach Berlin + Taxifahrt zum Firmensitz komplett erstattet, das war vorher sogar so angeboten worden, da ich zum Termin der VG hier in der Region nicht hingehen konnte.

monacor 19.04.19 18:41

Meine Firma hatte damals die Fahrtkosten übernommen, Zugticket nach Hamburg und zurück.

kingsonic 20.04.19 06:47

ich finde die firma sollte scho was bezahlen, und jawohl man sollte es aus dem prinzip machen. damit man alleine schon die erwartungshaltung der arbeitnehmer fördert, und die firmen an de pranger holt die sich drücken...

gruß an die abnicker

csesraven 21.04.19 20:28

Zitat:

Zitat von RTC1207 (Beitrag 34221610)
Darf ich mal fragen, welche Firma jemandem Geld bezahlt, damit der zum Vorstellungsgespräch kommt???
Ich habe sowas noch nie gehört!
Wenn ich mal wohingefahren bin, musste ich die Fahrtkosten selbstverständlich selbst zahlen.
Ich möchte ja den Job haben...
Und wenn eine Firma/Betrieb 100 Bewerben die Kosten erstatten muss, dann würde ich als Chef auf Bewerbungen scheißen und das über Zeitpersonal oder anders regeln.
Und nur weil es nicht ausgeschlossen wurde wirkt mir das Vorhaben des TE doch sehr kleinkarriert, daraus eine Prinzipgeschichte zu machen.

Jede bei der ich mich bewerbe. Ich mache es vom Gespräch abhängig ob ich mir die Fahrtkosten erstatten lasse. Und nix mit "Steuern", reine Privatwirtschaft.

ichbinshier 26.04.19 07:20

Es ist gesetzlich geregelt, das JEDE Firma die Kosten erstatten muss, soweit sie es nicht (schriftlich) DEUTLICH ausgeschlossen hat.

Gericht MUSS auch für 20 Euro arbeiten, wird den Richter auch nicht gerade freuen, aber er muss! Du trägst die Kosten von deinem Anwalt und deine Gerichtskosten!

Praktisch wirds darauf hinaus laufen das wenn du wirklich klagst du alleine (ohne Anwalt, denn es wird sich keiner finden, bzw. erhöht DEINE kosten) zum Gericht musst.
Von der Firma wird gar nicht erst irgendeiner vorbeikommen. Dann gibts ein Urteil zu deinen Gunsten und du bekommst die 20 Euro! Na Super!
Ach ja wenns schon sooo weit beim ersten mal war, das zuständige Gericht beim Arbeitsgeber ist garantiert auch nicht näher!

mtoki 26.04.19 09:31

Bewerbungskosten
 
Wenn man an alle anderen Kosten im Zusammenhang mit der Besetzung einer offenen Stelle denkt, sind die Reisekosten ja nun eher Kleinkram.
Aus meiner Firma kenne ich es nur so, dass wir jedem Bewerber ein Formular mitgeben, über das er seine Reisekosten (Kilometer, Bahntickets,...) an uns melden kann und erstattet bekommt.

Das mag vielleicht abhängig von Branchen und Tätigkeiten unterschiedlich sein, aber wir unterscheiden auch nicht zwischen unterschiedlich qualifizierten Bewerbern. Einladen zum Gespräch bedeutet erstatten der Kosten.
Tut es eine Firma nicht, kann das Bequemlichkeit sein oder es lässt einen gewissen Rückschluss darauf zu, wie man mit Mitarbeitern umgeht.

Zum Thema selbst würde ich auch sagen, dass sich rechtliche Schritte nicht lohnen und es sinnvoller ist, die Kosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung anzugeben.

...bis neulich

salztante 16.05.20 12:52

Ich kenne bisher kein Unternehmen dass mir die Kosten ersetzt hätte

Avantasia 16.05.20 21:48

Hast du jemals danach gefragt? Unaufgefordert macht das sicher kaum eine Firma.

Caplan 04.07.20 07:44

Ich bin erstaunt, was man fuer selbstverstaendlich erachtet..
Habe ich auch noch nie gehoert, auch nicht von anderen
Scheint Luxus zu werden einen Bewerber einzuladen..:D
Bei verschiedneen staatlichen Organisationen, gibt es schon maaal eine Aufwandsentschaedigung. Ob die natuerlich mit 0.30/km errechnet wird, entzieht sich meiner Kenntnis. In machen Faellen wird ein adaequater Ticketpreis erstattet.

Uebrigens es gibt es den Tatsachenbestand des -Bagatellfalls-.
Bagatellfaelle koennen -bis zu - 1000 € erachtet werden und sind somit nicht verhandlungsfaehig.
Damit schuetzen sich die Gerichte auch vor unnoetigen Aufwendungen und Zeitvertreib. Das ist Sache des Gerichtes

Tuxtom007 05.07.20 07:54

Zitat:

Zitat von Caplan (Beitrag 37729104)
Ich bin erstaunt, was man fuer selbstverstaendlich erachtet..
Habe ich auch noch nie gehoert, auch nicht von anderen
Scheint Luxus zu werden einen Bewerber einzuladen..:D

Den ganzen Aufwand für ein paar Euro Reisekostenerstattung bei Vorstellungsgesprächen mache ich überhaupt nicht. Ich trage das am Jahresende in die Steuererklärung ein und gut ist.

Mein jetziger AG übrigens zahlt keine Reisekosten, steht deutlich in der Einladung zu VG drin.

hoefi123 07.07.20 19:15

HI ,also bei mir war es so das mir da ich quer durch Deutschland musste Hotel bezhlt wurde und man mir auch Fahrgeld erstatten wollte ,wobei ich dann sagte ,man solle es stecken lassen Hotel reicht.
Aber ich sehe das auch bis zum Gewissen grad wie manche hier wegen 50 Euro stelle ich mich nicht an.

0815pogo 18.08.20 09:28

Das wird nichts zum Luxus, die Vorschrift ist schon alt und galt vor 30 Jahren schon. Vor Gericht ziehen würde ich nicht damit, im Arbeitsrecht kann das teuer werden, auch wenn man gewinnt, da man die eigenen Kosten selbst trägt.

ShiiRLoXX 19.08.20 12:00

Hm das es Gesetzlich verankert ist mir auch neu allerdings bspw BW macht dies sehr gerne die haben aber auch bspw Verträge o.ä mit der DB das du für jeden nen Reiseticket in die jeweilige Kasernen erhälst. (Für Vorstellung & Einstellungstest)

Ich würde eher in den Raum stellen das es so ein Freiwilliges Ding ist. Da es ja auch augenscheinlich kaum einer weiß.

karfingo 19.08.20 12:24

„Lass mich raten...du wurdest nicht genommen, oder?“
Wenn du angenommen wurdest, hätten sie dir aus Kulanz deine Kosten erstattet.

Stan4Red 21.08.20 17:07

Es können natürlich die Kosten erstattet werden - liegt an der Firma und vor allem an dem Job. Beispiele wie BW, Poilzei etc. zählen hier nicht - das ist alles öffentlicher Dienst. Sry, aber können das Geld auch "zum Fenster rauswerfen" im Endeffekt sind Steuergelder - Du zahlst Dir also Dein Fahrgeld selber.

Hast Du ein Wirtschaftsunternehmen, muss es schon ein Stelle sein, die dringend zu besetzen ist und der ich als Firma den Beweber auch haben will, sprich die locke mit Versprechnungen.

Und als Tipp: Sollte mir als Personaler ne Klage von einem Bewerber einflattern - ist a) der Job Geschichte und b) je nach Region, Job etc. wirst Du es künftig schwerer haben....

godlich 05.03.21 16:21

Was ein Gelaber!

Ich (Masterabschluss Wing) habe schon häufiger die Anfahrtskosten bezahlt bekommen, das Unternehmen hat das von sich aus angeboten. Das gilt sowohl für größere (ZF, Covestro) als auch für kleinere Unternehmen. Es ging um größere Beträge > 400€, als auch um kleinere (20€).

Und das ist auch nur fair so und ich würde es auch einfordern. Ich gehe auch nicht mehr zu Gesprächen von Unternehmen, die die Erstattung von vorne herein ablehnen, das ist es mir nicht wert.

"Sollte mir als Personaler ne Klage von einem Bewerber einflattern - ist a) der Job Geschichte und b) je nach Region, Job etc. wirst Du es künftig schwerer haben....". Das halte ich auch für absoluten Blödsinn. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass über so etwas zwischen Personalern nicht gesprochen wird, oft habe die Personaler verschiedener Firmen überhaupt keinen Kontakt zueinander. Und wenn eine Firma wegen einer solchen Sache verklagt wird, dann ist es den meisten sicherlich sehr peinlich.

Uli19 06.03.21 20:38

Es besteht ein -abdingbarer - Rechtsanspruch
 
Zitat:

Zitat von Avantasia (Beitrag 37297433)
Hast du jemals danach gefragt? Unaufgefordert macht das sicher kaum eine Firma.

Sobald ein Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch bittet, muss er die anfallenden Fahrtkosten (in angemessener Höhe) übernehmen (§ 670 BGB).
Um unangemessenen Forderungen vorzubeugen, wird der kluge Personaler seiner Einladung eine Reisekosten-Richtlinie beifügen. Es sei denn, die Kostenübernahme wurde vor Reiseantritt ausdrücklich ausgeschlossen.

FFly 07.03.21 16:46

Habt ihr mal aufs Datum geachtet?

Tuxtom007 14.03.21 14:16

Zitat:

Zitat von godlich (Beitrag 40131918)
Und das ist auch nur fair so und ich würde es auch einfordern. Ich gehe auch nicht mehr zu Gesprächen von Unternehmen, die die Erstattung von vorne herein ablehnen, das ist es mir nicht wert.

Ich mache meine AG-Auswahl von weit aus wichtigeren Faktoren abhängig und mit Sicherheit nicht daran, ob die mir die Fahrkosten zum VG zahlen oder nicht.
Die sind in meinem Falle eh meist Peanuts - aus obigen Grund, zudem trage ich die bei der Steuererklärung ein wie alle Bewerbungskosten und gut ist.
Davon mal abgesehen, das ich mich bei den letzten beiden AG garnicht beworben habe, sondern die Angebote per Heathunter kamen.

Thorasan 15.03.21 06:29

Zitat:

Zitat von Tuxtom007 (Beitrag 40232918)
Davon mal abgesehen, das ich mich bei den letzten beiden AG garnicht beworben habe, sondern die Angebote per Heathunter kamen.

Du musst ja echt heiss sein :unibrow::D
Ne aber klar, je nach Bereich läuft das heute über diverse Vermittler. Gerade in der IT. Aber ich denke mal nicht, dass es z.b. im Einzelhandel oder an ähnlichen Stellen so laufen wird. In der Medizin wird wohl auch ganz gerne direkt abgeworben, aber genauer weiß ich es nicht. Den Job davon abhängig machen ergibt aber egal in welcher Branche keinen Sinn.

bambamfeuerstein 15.03.21 06:54

Bei uns im unternehmen wird es ganz einfach gelöst:
zu Beginn des Gesprächs bekommt der Bewerber, der von AUSSERHALB der stadt kommt, einen zettel zum ausfüllen, den schickt er ausgefüllt mit fahrschein oder sowas einfach zu und gut ist.
ich glaube der radius sind so bis 5km, alles drunter wird bereits im vorfeld ausgeschlossen. zitat personalchef: ist den aufwand nicht wert. ist gerade in diskussion, ob man allen bewerbern aus der direkten nähe pauschal 5€ überweist.


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