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Die letzten 2 Jahre gab es Weinachtsgeld, dieses Jahr nicht? (Ausbildung)

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Ungelesen 27.11.14, 17:49   #1
~>Cayn<~
Der Ehrfurchtgebietene
 
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Standard Die letzten 2 Jahre gab es Weinachtsgeld, dieses Jahr nicht? (Ausbildung)

Hallo zusammen,

ich wollte mich mal ein wenig umhören, bevor ich mit meinem Chef spreche. Und zwar habe ich folgendes Problem: Ich bin momentan im vierten Ausbildungsjahr eines kleinen 25-Mann Handwerksbetriebes und bin im Januar mit der Ausbildung fertig. Ich habe in der Firma das erste Lehrjahr übersprungen, bin also direkt im zweiten angefangen. Wir hatten zu der Zeit noch einen weiteren Auszubildenden, welcher mitten im ersten Lehrjahr angefangen hat. Als es dann für uns also das erste mal das Novembergehalt gab, waren wir ein wenig verwundert das wir kein Weinachtsgeld bekommen haben, denn die Gesellen haben alle etwas bekommen. Der andere Azubi ist der Stiefsohn von einem unserer beiden Chefs gewesen (er hat verkürzt und ist nun nicht mehr in der Firma) und hat dann irgendwie mit seiner Mutter geredet (die Frau unseres einen Chefs), was dann im Endeffekt dazu führte das wir dann doch Weinachtsgeld bekommen haben. Wir haben dann also für 2012 und für 2013 Weinachtsgeld bekommen, aber dieses Jahr haben wir nichts bekommen. Eine Auszubildende aus dem Büro (2. Lehrjahr) hat mich heute deswegen angeschrieben das sie sich beschweren will, aber ich hab sie erst einmal beruhigt und will das lieber erst einmal in Ruhe überlegen, wie man da am besten vorgeht.

Wie gewohnt haben die Gesellen auch dieses Jahr ihr normales Weinachtsgeld bekommen, also wundert mich das ja schon, warum nur die Auszubildenden leer ausgehen müssen. Ist vor allem komisch, das wir nichts mehr bekommen, kaum das der Stiefsohn vom Chef weg ist. Das Weinachtsgeld betrug jedes Jahr ein halbes Monatsgehalt, wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Arbeitgeber ab 3 Jahren das Geld auch weiterhin zahlen, solange sich die Beträge nicht groß ändern, leider waren es bei uns erst 2 Jahre, allerdings habe ich auch etwas von Gleichbehandlung der Arbeitnehmer gehört, also das der Arbeitgeber entweder keinem, oder allen Arbeitnehmern Weinachtsgeld zahlen muss.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke schonmal im Vorraus.
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~>Cayn<~ ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.11.14, 18:42   #2
zero_tolerance
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Salute,

das mit dem Weihnachtsgeld ist so eine Sache...

Es kann verschiedene Gründe geben, weshalb du (theoretisch) Anspruch haben kannst (Tarif, Arbeitsvertrag,... - also irgendwas schriftliches, was dir ein Weihnachtsgeld verspricht).

ABER

Wenn dies nicht gegeben ist, ist Weihnachtsgeld grundsätzlich eine FREIWILLIGE Leistung deines Arbeitgebers und es gibt KEINEN gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Die betriebliche Übung (also das was du mit den 3 Jahren angeführt hast) kann ebenfalls ausgehebelt werden - dies geht z.B. durch die Aussage, dass es keine Regelmäßige Zahlung darstellen soll (und somit jedes Jahr neu entschieden wird, ob und wie viel Weihnachtsgeld gezahlt wird...) usw.

Das mit der Gleichbehandlung ist so eine Sache und sicher von einem Anwalt besser zu beantworten. Einerseits bevorzugt er die Gesellen gegenüber den Azubis, auf der anderen Seite behandelt er alle Azubis gleich... Dies kann er beispielsweise mit der Betriebszugehörigkeit begründen, mit den Arbeitszeiten,.................................... ....................................

Alles in allem bist du da bei einem Anwalt sicher besser aufgehoben mit deiner Frage - stell dir aber vielleicht auch die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, so vorzugehen, da du ja bald fertig bist und sich das vielleicht suboptimal auf deine Verhandlungen bezüglich einer Übernahme auswirken könnte

Ausserdem bekommen etwa um die 50% der Angestellten in Deutschland Weihnachtsgeld, sei doch einfach froh, dass du die letzten beiden Jahre dazu gehört hast und hoffe, dass du vielleicht nächstes Jahr wieder zu denen gehören wirst.

Gruß

zero
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Ungelesen 27.11.14, 19:08   #3
~>Cayn<~
Der Ehrfurchtgebietene
 
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naja ich werde auf jeden fall übernommen, und ich will da ja nun keinen stress machen bei meinem chef, ich will mich nur mal mit ihm unterhalten aus welchem grund es für uns dieses jahr nichts gibt. immerhin habe ich vor im januar auszuziehen und könnte das weinachtsgeld gut gebrauchen. normalerweise verstehe ich mich sehr gut mit dem chef, wir dutzen uns sogar, aber er ist nunmal ein krasser geizhals.

naja danke jedenfalls für deine antwort.
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Ungelesen 27.11.14, 19:41   #4
ecstasy69
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Meines nicht fundierten Wissens nach kann man das Weihnachtsgeld nicht einfach so für Teile der Belegschaft streichen. Ob es klug ist sich wegen eines zusätzlichen Monats Ausbildungsvergütung mit dem Ausbildungsbetrieb anzulegen, steht auf einem anderen Blatt Papier.
ecstasy69 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.11.14, 20:03   #5
c-walt
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Natürlich kann man das. Basiert das Weihnachtsgeld auf einer individuellen Vereinbarung im Arbeitsvertrag, kann die Regelung für jeden MA anders aussehen. Macht ein AG in der Regel nur nicht...
Und wenn ich die Beiträge vom TE richtig interpretiere, sind die Zahlungen der letzten beiden Jahre weder durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag noch Betriebsvereinbarung geregelt. Nach dem 'warum' kann er beim Chef gerne fragen, aber einen Anspruch auf weitere Zahlung hat er nicht.
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Ungelesen 27.11.14, 20:47   #6
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vertraglich ist da nichts geregelt, dementsprechend habe ich natürlich keinen anspruch darauf, das ist mir schon klar. ich wollte nur mal nach meinungen oder vorschlägen fragen, wie man in so einem fall vorgehen kann. also ich werde bestimmt nicht zum anwalt oder so gehen oder irgendwie stress deswegen machen. ich werde meinen chef einfach nur mal fragen was für einen hintergrund das hat, das wir auf einmal nichts mehr bekommen. vielleicht hat er es auch einfach nur vergessen, er ist manchmal sehr durcheinander. letztes jahr musste ich ihn glaube ich auch daran erinnern, da meinte er "habt ihr denn letztes jahr was bekommen?". lol
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Ungelesen 27.11.14, 22:03   #7
ckjthedogmaster
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Wenn du ihn letztes Jahr schon dran erinnern musstest, wird dieses Jahr genau so sein.... ^^
Vllt. leidet er ja auch am Weihnachtsverdrängungssyndrom.


Nun, du titelst deinen Chef als Geizhals, er dich wahrscheinlich als gierig,... aber er sitzt am längeren Hebel, bzw. aufm Geld....
ckjthedogmaster ist offline   Mit Zitat antworten
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