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Bafög mit einer WG

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Ungelesen 13.02.16, 14:26   #1
gsf-star
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Hallo liebes Forum,

ich bin 22 Jahre alt und studiere Wirtschaftsinformatik im ersten Semester. Ich überlege mir im kommenden Wintersemester (mein 3.) mit einem Freund eine Wohnung zu mieten. Diese Wohnung können wir uns allerdings nicht zunächst leisten, daher werden wir unser Studentenwerk (Duisburg-Essen) um Unterstützung bitten. Bis jetzt klingt alles recht simpel und verständlich. Kommen wir zu den Details:
Ich kriege derzeit 175€ im Monat und fange nächste Woche mit einem Nebenjob an. Meine Frage lautet: Inwieweit unterstützt das Bafög-Amt einen? Um zur Uni zu gelangen muss ich 3x umsteigen und 90 Minuten fahren und wenn man mal den ganzen Tag in der Uni sitzt, ist das schon recht anstrengend und raubt einem die Motivation, wie viele vielleicht bereits kennen. Daher klingt es sehr plausibel, dass man sich eine Wohngemeinschaft anschaffen will. Kann mir einer vllt weitere Tipps geben, wie ich die maximale Unterstützung rausholen kann? Kriegt man Wohngeld?
Ich habe im Internet gelesen, dass man maximal 200 € Zuschuss auf Miete bekommt, das würde für das nächste Jahr 375€ bedeuten. Ich will nicht undankbar klingen, aber ich kenne keinen, der unter 500€ kriegt mit eigener Wohnung oder in Heimen/WG usw.
Danke für eure Aufmerksamkeit, freue mich auf eure Erfahrungen und Tipps!

LG
gsf-star
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Ungelesen 13.02.16, 20:23   #2
FreakyBoSS
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In Bayern bekommt man nen Zuschluss von 100€ wenn man alleine wohnt oder WG. Ist jedoch egal wie viel die Miete kostet.
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Ungelesen 14.02.16, 21:00   #3
Dante1253
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Wie hoch ist denn dein Bafög-Anspruch generell? Beziehst du Bafög?
Wie viel bleibt bei zwei Nebenjobs denn über?
Wenn dein Freund und du beide einen Nebenjob haben, sollte die Miete im Ruhrgebiet wirklich kein Problem darstellen (schließe ich mal aus Duisburg-Essen), zumal das ja sogar in Frankfurt oder München funktioniert.
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Ungelesen 14.02.16, 21:50   #4
eizzim
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Wohngeld bekommst du keins, da du Bafög bekommst.

Es gibt hunderte Bafög Rechner im Netz, benutz einen!
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Ungelesen 15.02.16, 11:22   #5
Liem94
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Zuerst einmal, es ist völlig egal, wie oft du umsteigen musst oder wie lange du fahren musst, das beinflusst nicht dein Bafög.
Zweiter Punkt, das Bafög wird zum kommenden WS angehoben.
Der monatl. Grundsatz wird dann bei 399€ liegen, die Wohnungspauschale bei 250€.
Die Höhe des Bafögs, die du bekommen wirst hängt natürlich davon ab, wieviel du und deine Eltern verdienen.
Du kriegst 175€ zur Zeit, ist das aus einem Nebenjob oder vom Bafög?

Und was Nebenjob betrifft, das würde ich nicht machen, wenn es sowas wie Kellnern ist. Dann solltest du vielleicht doch lieber versuchen, irgendwo als Werkstudent unterzukommen.
Das wäre auf jeden Fall besser für den Lebenslauf im Nachhinein und man verdient da meistens ganz gut.
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Ungelesen 15.02.16, 15:42   #6
gsf-star
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Zitat:
Zitat von Liem94 Beitrag anzeigen
Zuerst einmal, es ist völlig egal, wie oft du umsteigen musst oder wie lange du fahren musst, das beinflusst nicht dein Bafög.
Zweiter Punkt, das Bafög wird zum kommenden WS angehoben.
Der monatl. Grundsatz wird dann bei 399€ liegen, die Wohnungspauschale bei 250€.
Die Höhe des Bafögs, die du bekommen wirst hängt natürlich davon ab, wieviel du und deine Eltern verdienen.
Du kriegst 175€ zur Zeit, ist das aus einem Nebenjob oder vom Bafög?

Und was Nebenjob betrifft, das würde ich nicht machen, wenn es sowas wie Kellnern ist. Dann solltest du vielleicht doch lieber versuchen, irgendwo als Werkstudent unterzukommen.
Das wäre auf jeden Fall besser für den Lebenslauf im Nachhinein und man verdient da meistens ganz gut.
Danke für deine Tipps, die 175€ kriege ich vom Bafög. Das mit dem Werkstudenten werde ich mir zu Herzen nehmen. Mein Vater verdient dieses Jahr ausserdem noch weniger als vor zwei Jahren, weil er jetzt nur noch in Frühschicht arbeitet, kann ich das als Vorteil nutzen beim Füllen des Antrags?
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Ungelesen 15.02.16, 16:12   #7
Liem94
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Es hängt davon ab, wann genau dein Vater die Frühschicht übernommen hat.
Du musst ja zum Oktober einen Folgeantrag stellen, dort wird Formblatt 3 (?? Weiß grad nicht aus dem Kopf, aber ich meine hier das Formblatt mit Einkommen deiner Eltern) neu ausgefüllt. Je nachdem wann genau dein Vater nun weniger verdient hat, wird dann gegebenfalls das Bafög für dich höher ausfallen.
Wenn er aber erst seit Januar 2016 Frühschicht arbeitet, wird sich leider nichts dran ändern. Es gilt wieder das vorletzte Kalenderjahr, wie beim Erstantrag.
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Ungelesen 16.02.16, 15:50   #8
gsf-star
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Jo, ist ab dem 01.01.2016. Ich meine mich zu erinnern, dass man in so einem Fall eine Ausnahme machen kann, aber ob diese Ausnahme in mienem Fall gilt, weiß ich nicht. Ich werde Donnerstag mal persönlich mein zugehöriges Studentenwerk besuchen und mich näher darüber informieren. Danke
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Ungelesen 03.04.16, 18:54   #9
JuliSC
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Mein Freund konnte damals einen Aktualisierungsantrag stellen als sein Vater nur noch Kurzarbeit hatte. Ist problemlos bewilligt wurden.
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