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Auslöse bei Zeitarbeitsfirmen

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Ungelesen 25.03.15, 09:37   #1
BugsBunny79
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BugsBunny79 gewöhnt sich langsam dran | 20 Respekt Punkte
Standard Auslöse bei Zeitarbeitsfirmen

Hallo allerseits,
Ich habe mal eine frage was Auslöse und ZA betrifft. Ich habe im Internet
gelesen das 24 €/Tag steuerfrei sind und der Rest zu versteuern ist, also
wird 1 € versteuert da ich 25 €/ Tag bekomme.
Liege ich damit richtig? !?

Wird nach 3 Monaten die komplette Auslöse versteuert oder zählen
Die 24 € /tag für die komplette Dauer des Einsatzes?!?

Die Übernachtungspauschale wurde bei mir als steuerfrei deklariert aber
trotzdem zum Gesamtbruttobetrag gerechnet, genau wie das Fahrgeld.
Also wurde die Auslöse demnach komplett versteuert, ist denn das korrekt ?!?
vielen dank im Voraus

ARTeam
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Ungelesen 25.03.15, 09:44   #2
wolfgang1502
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Wieso kannst du nicht selber Fragen bzw Schreiben

Copy Past vom 31.05.2013

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Ungelesen 25.03.15, 19:08   #3
Fietze
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Zitat:
Ich habe im Internet
gelesen das 24 €/Tag steuerfrei sind
Aber auch nur wenn du von 00:00-24:00 Uhr abwesend bist.
Fährst du erst Montag morgens um 02:00 los, stehen dir für den Tag nur 12 Euro steuerfrei zu.
Genauso ist es am Rückreisetag. Du mußt aber mindestens 8 Stunden abwesend sein.
Würdest du z.B. schon am Donnerstag auf Freitagnacht die Heimreise antreten und bist vor 8:00 Freitagmorgens zu Hause, stehen dir für Freitag keine Spesen zu.

Das nennt sich übrigens Verpflegungsmehraufwand und deine Frage hat auch nichts mit Arbeitsrecht zu tun.
Genau genommen ist dein Arbeitgeber nicht verpflichtet dir Verpflegungsmehraufwand zu zahlen. Da hast du keinen Rechtsanspruch drauf.
Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist was anderes geregelt.
Hier handelt es sich um Steuerrecht: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Auch das Fahrgeld, genauso wie der Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten, sind Reisekosten.
Hier stehen dir 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer (eigener PKW) zu.
Fährst du mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sind eigentlich die tatsächlich entstandenen Kosten abzurechnen.

Zitat:
Wird nach 3 Monaten die komplette Auslöse versteuert oder zählen
Die 24 € /tag für die komplette Dauer des Einsatzes?!?
Kommt darauf an! Wenn du wechselnde Tätigkeitsorte hast, gilt die 3-Monatsregel sowieso nicht.
Bist du jedoch ständig für einem Kunden an einem betimmten Ort tätig, darf dir dein Arbeitgeber nach Ablauf der 3 Monate keine Spesen mehr zahlen. Und wenn er es doch tut, werden die natürlich versteuert.
K.A., vielleicht gibt es auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung?

Würde er dich für die Dauer von min. 4 Wochen woanders einsetzen, Urlaub oder Krankheit zählt hier auch, fangen die 3 Monate wieder von vorne an.


Zitat:
Also wurde die Auslöse demnach komplett versteuert, ist denn das korrekt ?!?
Kommt auch darauf an, welches Kürzel hinter dem Betrag steht. Dazu müßte man deine Abrechnung mal sehen.
Sehr wahrscheinlich wurden dir die Spesen steuerfrei ausgezahlt!
Aber selbst wenn sie versteuert wurden, kannst du dir die darauf gezahlten Steuern beim Einkommensteuerausgleich 2015 zurückholen.


@Wolfgang1502
Er hat sich am 31.05. 2013 dort registriert. Der Thread ist von gestern!
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
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