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Arbeitszeit/Urlaubszeit

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Ungelesen 05.12.15, 11:07   #1
DrBeshir
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Standard Arbeitszeit/Urlaubszeit

Situation:
42h Woche, 8 und 9 Stunden Regelarbeitszeit, Schichtbetrieb,365 Tage im Jahr.
Im Krankheitsfall werden die Stunden die im Arbeitsplan eingetragen sind bezahlt bzw an die KK gemeldet.
Urlaubstage werden nur mit 7,7h berechnet, was einem durch den Urlaub immer Minusstunden gegenüber der eingetragenen Arbeitszeit beschert. Pro Woche Urlaub sind das 3,5h die auch nachgearbeitet werden müssen.
Meine Frage ist ob das so rechtens ist.
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Ungelesen 05.12.15, 11:25   #2
Setchan
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bei vertraglich geregeltem und bezahltem Urlaub wird wird der Urlaubstag genau wie z.b. ein regulärer 8 Stunden Arbeitstag behandelt. Deswegen werden dafür ja auch die Urlaubstage abgezogen und keine Stunden. Und deswegen wirst du während deines Urlaubs dennoch für deine Vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bezahlt



Klingt für mich nach einem Ausbeuterbetrieb dem man schnellstens den Rücken kehren sollte
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Ungelesen 05.12.15, 11:39   #3
DrBeshir
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Arbeitszeit laut Tarifvertrag als Angestellter sind 38,5h. Die Angestellten müssen allerdings die 42 Stunden pro Woche arbeiten, die Beamten auch arbeiten müssen. Den Beamten werden die Stunden so wie sie im Rasterplan stehen für den Urlaub berechnet. Den Angestellten eben nur die 7,7h. Was ich auch als grenzwertig empfinde, ist das im Krankheitsfall auch für die Angestellte. Der tatsächliche Stundenplan gilt.
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Ungelesen 05.12.15, 17:10   #4
catering
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Tarifvertrag 38,5 H/Woche aber es MUSS 42 Stunden gearbeitet werden?
Versteh ich nicht.
Wer legt das fest?
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Ungelesen 07.12.15, 07:39   #5
DrBeshir
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Wer das genau fest legt und warum weiß ich leider auch nicht.
Die Situation ist so, die Beamten haben eine Wochenarbeitszeit von 42h. Angestellte Kräfte haben eine Wochenarbeitszeit von 38,5h.
Es ist aber so, dass die Angestellten Kräfte die 42h pro Woche auch erfüllen müssen. Diese 3,5h sollen im Normalfall als Überstunden abgefeiert werden oder ausbezahlt werden. Abfeiern geht nicht, da zu wenig Personal.
Im Urlaub werden aber eben nur die 7,7h pro Tag als Berechnungsgrundlage verwendet, somit ergibt sich pro Urlaubstag ein Minus von 0,7h, die auf dem Stundekonto als Minus auftauchen und somit auch nicht bezahlt werden, oder man sie eben nacharbeiten muss.
Prinzipiell wird man also im Urlaub beschissen.
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Ungelesen 11.12.15, 06:57   #6
catering
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Bist Du ein städtischer / staatlicher Angestellter oder war für einen Status hast Du?
Ein wenig mehr Hintergrund wäre hilfreich für DICH wenn Du Antworten willst.
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Ungelesen 12.12.15, 03:19   #7
eizzim
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klingt nach Gleitzeit, was Beamte hier zu suchen haben, ist unverständlich
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Ungelesen 12.12.15, 15:37   #8
thorgrim1
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Zitat:
Zitat von DrBeshir Beitrag anzeigen
Arbeitszeit laut Tarifvertrag als Angestellter sind 38,5h. Die Angestellten müssen allerdings die 42 Stunden pro Woche arbeiten, die Beamten auch arbeiten müssen. Den Beamten werden die Stunden so wie sie im Rasterplan stehen für den Urlaub berechnet. Den Angestellten eben nur die 7,7h. Was ich auch als grenzwertig empfinde, ist das im Krankheitsfall auch für die Angestellte. Der tatsächliche Stundenplan gilt.
Hi,

gilt für den Betrieb der Tarifvertrag überhaupt, ist der Arbeitgeber dem Tarifvertrag beigetreten?
Wenn ja, darf übertarifliche Mehrarbeit nur bei Zahlung eines übertariflichen Lohns erfolgen.

Wenn es im Betrieb Angestellte und Beamte gibt, handelt es sich um Post, Bahn oder Telekom für die es ggf. gesonderte Regelungen gibt.

VG
thorgrim1 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 20.12.15, 20:11   #9
monacor
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Hi,

war auf mal im ÖD, die Beamten mussten auch mehr arbeiten als die Angestellten. Um welchen Tarifvertrag handelt es sich? Wer gibt denn diese Regelung vor?
Bin jetzt in der freien Wirtschaft, dort auch im Betriebsrat. Wenn es bei euch so gefordert wird, dann steht euer Vorgesetzter "mit einem Bein" im Knast. Was er da treibt ist nicht rechtens. Wende dich an den Personalrat, oder geh an die Gewerkschaft wenn der PR nix macht.
Jede Minute die du über den 38,5 regelst sind Überstunden. Urlaub muss einen Tag mit der täglichen Arbeitszeit abgelten. Also 7,42 h, abgezogen darf da nix. Genauso verhält es sich bei Krankheit.

Lass mich raten, dein Vorgesetzter ist ein Beamter :-)
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Ungelesen 26.12.15, 13:33   #10
vagnart
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Am besten postest du mal einen geschwärzten Arbeitsvertrag, und nennst den für dich gültigen TV.

LG
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Ungelesen 30.12.15, 07:13   #11
musv
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