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11.12.14, 20:30
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#1
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Heimkind
Registriert seit: Jul 2009
Ort: im Keller
Beiträge: 133
Bedankt: 122
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Arbeitsaufnahme am 15.12.2014
Hallo
ich habe mal eine Frage ich war bis 7.11.2014 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde dort betriebsbedingt gekündigt. Nun hat mein ehemaliger Chef heute angerufen und mir angeboten das ich am 15.12.2014 wieder anfangen könnte.
Das Problem ist den Entleihbetrieb arbeitet nur bis 19.12. und macht dann bis 5.1.2015 zu.
Da meinte er ich müsse für die 2 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen da ich ja aus der vorherigen Beschäftigung noch Minusstunden habe.
Dort soll es am 5.1.2014 wieder weitergehen nur wer garantiert mir das?
1. Wie kann ich wenn ich aus einem Betrieb ausscheide als Neubeschäftigter mit Minusstunden anfangen?
2. Ist das Rechtens das ich unbezahlten Urlaub nehmen muss obwohl ich meine Arbeitskraft ja zur Verfügung stelle?
3. Was passiert wenn ich das Jobangebot nicht annehme und er sich beim Arbeitsamt beschwert? Weil das Jobangebot kam per Telefon. Droht mir dann eine Sperre?
4. Wer bezahlt mir die 2 Wochen wenn ich das Jobangebot annehmen muss? Habe immerhin Familie zu Hause
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11.12.14, 21:33
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#2
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Zitat:
Da meinte er ich müsse für die 2 Wochen unbezahlten Urlaub nehmen da ich ja aus der vorherigen Beschäftigung noch Minusstunden habe.
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Ich meine, wovon willst du denn in den 14 Tagen deine Familie ernähren.
Gibt ja keine Kohle. Weder vom Amt noch vom Arbeitgeber.
M.E. ist das nicht rechtens.
Kannst ihm ja sagen du würdest das Angebot annehmen, aber Arbeitsaufnahme (sollte auch so im Arbeitsvertrag stehen) erst ab 5.1. 2015.
Du fährst schliesslich mit deiner Familie zur Verwandschaft nach Bayern Ski fahren.
Eine Sperre droht dir doch nur, wenn du ein Jobangebot, welches vom Jobcenter offeriert wurde, ausschlägst. Vermute ich mal.
Außerdem hast du es ja nicht ausgeschlagen. M.E. kann dir nichts passieren.
Lass dich die nächsten 14 Tage krankschreiben und gut iss!
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11.12.14, 23:44
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 342
Bedankt: 209
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also, halten wir fest:
du hörst am 7.11.2014 bei der einen firma auf,
fängst bei der neuen am 15.12.2014 neu an.
bist du dann einen monat arbeitslos?
oder hast du nen monat kündigungsschutz/frist,
also wirst du noch einen monat bezahlt?
am 5.1.2014 soll es in der neuen firma erst weiter gehen?
dann zählt der arbeitsvertrag erst ab dann?
oder doch ab 15. 12.?
entweder überlese ich etwas, oder du drückst dich etwas undeutlich aus.
entschuldige bitte, wenn ich gerade etwas nicht mitbekomme...
anbei, neuer vertrag, evtl. neue probezeit. da hast du eh keine garantie.
aber noch besser als ohne arbeit da zu stehen
krank schreiben bei ner neuen stelle? evtl. in der probezeit?
dann bist du gleich wieder raus (denke ich).
dann lieber zum amt und sehn, ob dir "übergangsgeld zusteht.
musst du zwar zurück zahlen, aber immer noch besser, als arbeitslos
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12.12.14, 00:35
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#4
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Wenn der Vertrag ab 15.12. gilt, muss die ZAF dich auch für die Zeit bezahlen, wo sie keine Beschäftigung anbieten können.
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Aber die Leihbuden versuchen es doch immer wieder.
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12.12.14, 01:53
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#5
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.493
Bedankt: 9.549
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Ich habe exakt dasselbe um den Jahreswechsel 2010/2011 erlebt.
Einfache Lösung: zwei Arbeitsverträge [AV]!
- ein AV vom 15.12. - 19.12.14
- vom 20.12.14 - 04.01.15 ALGI beziehen
- zweiter AV ab 05.01.15
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12.12.14, 08:50
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#6
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Das ist aber Quatsch, weil der AN ja nicht dafür verantwortlich ist, dass ihm die Leihbude nichts anbieten kann in dieser Zeit.
Lieber TE, bitte das hier durchlesen:
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Wie gesagt, die Leihbuden versuchen es immer wieder, ihre Angestellten zu bescheißen und Geld zu sparen. Leider lassen viele das mit sich machen und Überstunden vom Zeitkonto abbuchen, wenn mal kein Einsatz ist, obwohl das die Leihbude so oder so bezahlen müsste, da es nicht die Schuld des Angestellten ist.
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12.12.14, 18:48
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#7
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.493
Bedankt: 9.549
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Zitat:
Zitat von Destiny
Das ist aber Quatsch
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Wie Du meinst... aber ich hab's damals trotzdem gerne getan, weil's bei mir den Unterschied zwischen "weiter arbeitslos bleiben" und "endlich wieder arbeiten können" bedeutete!
Was würdest Du an meiner Stelle - oder des TE - tun? Weiter zuhause sitzen bleiben? Oder irgendwelche vermeintlichen Ansprüche einklagen, die sich aus einem Arbeitsverhältnis ergäben, das noch gar nicht begonnen hat?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Schnullermaske:
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12.12.14, 21:48
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#8
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Da der TE unbedingt bei der Leihklitsche anfangen will, würde ich ihm zu zwei Arbeitsverträgen raten. Eine für Dezember bis zu dem Tag, wo die aufhören zu arbeiten - also befristet - und der nächste ab Januar und in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld. Allerdings sollte er sich auch eine Bescheinigung geben lassen, dass in der Weihnachtspause eine Beschäftigung nicht möglich ist. Sonst kriegt er evtl Ärger mit dem Amt.
Unbezahlten Urlaub auf KEINEN Fall nehmen!!!
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12.12.14, 22:01
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#9
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.208
Bedankt: 2.355
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Ich würde erst garnicht zum 15. anfangen. Auf die 5 Tage ist doch geschissen.
Einfach 10 Tage krankschreiben lassen. So kann man dem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen, dass eine Beschäftigung erst ab Januar möglich ist.
Und mit dem Amt kann es auch keinen Ärger geben.
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12.12.14, 23:00
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#10
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Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.493
Bedankt: 9.549
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Zitat:
Zitat von Destiny
Da der TE unbedingt bei der Leihklitsche anfangen will, würde ich ihm zu zwei Arbeitsverträgen raten. [...]
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Heute morgen hast Du das noch als "Quatsch" bezeichnet!
Zitat:
Zitat von Schnullermaske
Einfache Lösung: zwei Arbeitsverträge!
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Zitat:
Zitat von Destiny
Das ist aber Quatsch [...]
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Mannomann, bist Du 'ne Pfeife!
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Schnullermaske bedankt:
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12.12.14, 23:49
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#11
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Ich persönlich halte das auch für Blödsinn, weil ich mich auch nicht von dieser Leihbude so zum unbezahlten Urlaub drängen lassen würde. Aber der TE will ja unbedingt bei der Leihbude anfangen. Also muss er dann wohl doch in den sauren Apfel beißen und versuchen, 2 Arbeitsverträge zu kriegen. Das wird der Leihbude nicht gefallen und wer weiß, ob sie ihn dann noch wollen. Ich würde aufs AÜG verweisen und unbezahlten Urlaub ablehnen. Aber dann wäre es auch aus vorbei mit dem Arbeitsvertrag, weil die Leihbuden solche Mitarbeiter nicht wollen, die sich gegen solche Machenschaften, die gegen das AÜG verstoßen, wehren. Er könnte probieren, dass er den Vertrag erst ab Januar kriegt, aber die Leihbuden haben einen verdammt guten Draht zu den Ämtern. Allerdings muss der TE ja auch seine Rechnungen zahlen und das kann er nicht, wenn er 2 Wochen (also knapp die Hälfte des Monats) kein Geld kriegt.
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13.12.14, 13:50
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 1
Bedankt: 0
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Gewerkschaftsmitglied? Dann frag da nach - die bieten auch Rechtsschutz. Wenn die Leihfirma dich nur einen Monat später wieder einstellen will, dann bestand möglicherweise nichtmal eine rechtliche Grundlage für die Kündigung. Denn es besteht ja offensichtlich betrieblicher Bedarf an der Arbeitsstelle.
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15.12.14, 05:56
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#13
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Heimkind
Registriert seit: Jul 2009
Ort: im Keller
Beiträge: 133
Bedankt: 122
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Ich will und werde da heute nicht anfangen. Ende mal gucken was kommst.
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15.12.14, 11:08
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#14
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
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Hast du dich wenigstens krankschreiben lassen?
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15.12.14, 14:59
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#15
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Heimkind
Registriert seit: Jul 2009
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Ja bin krankgeschrieben
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