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Anreise zur Weiterbildung = privates Vergnügen?

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Ungelesen 26.05.15, 17:32   #1
commo
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Standard Anreise zur Weiterbildung = privates Vergnügen?

angestellter Arbeitnehmer (AN), 40 Std. Woche (8.00 - 16.45), Bürojob.
Arbeitsweg von Wohnung zur Arbeit ca. 15km / einfache Strecke

Jetzt hat der Arbeitgeber (AG) für den AN eine Weiterbildung gebucht und finanziert diese.
Weiterbildung geht 2 Tage (Mo + Die). AG zahlt für 2 Übernachtungen.
Einfache Entfernung von Wohnung zur Weiterbildung ca. 750km.
Beginn am Montag ca 9.00 Uhr. Ende am Dienstag ca 16.00 Uhr.

AN fährt alleine mit privatem PKW.
AG vergütet die Fahrt mit 0,3 Euro/km

Es werden für Mo + Die. jeweils 8 Std. als Weiterbildung angerechnet.

Die Anreise am Sonntag wird in keinster Weise berücksichtigt.
Späteres Erscheinen am Mittwoch wird mit Minusstunden "gedankt".

Darf der AG das so handeln und muss der AN froh sein, dass er eine Weiterbildung besuchen "darf" ?
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Ungelesen 26.05.15, 17:45   #2
Fietze
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Zitat:
Die Anreise am Sonntag wird in keinster Weise berücksichtigt.
Wieso auch? Kannst ja auch mit dem Zug fahren und schlafen?

Zitat:
Späteres Erscheinen am Mittwoch wird mit Minusstunden "gedankt".
Nimm am Mittwoch halt einen Tag Urlaub.

Zitat:
muss der AN froh sein, dass er eine Weiterbildung besuchen "darf" ?
Jupp!

Zitat:
Es werden für Mo + Die. jeweils 8 Std. als Weiterbildung angerechnet.
Wohl als bezahlter Sonderurlaub.
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Ungelesen 26.05.15, 18:45   #3
321meins
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Zitat:
Es werden für Mo + Die. jeweils 8 Std. als Weiterbildung angerechnet.
Wohl als bezahlter Sonderurlaub.
Das ist doch die Frage.
Sollte die Weiterbildung betrieblich veranlasst sein und es sich um Arbeitszeit und kein Privatvergnügen handeln, dann ist hier analog der im Betrieb geltenden Reisekostenvorschriften abzurechnen, denn dann handelt es sich um eine reguläre Dienstreise und die Stunden für An- und Abreise wären in aller Regel abzugelten bzw. anzurechnen.
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Ungelesen 27.05.15, 00:21   #4
cbllain
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Bei solchen Entfernungen kommt das ArbZG zur Anwendung. Vor allem §5. Denn dort sind die Ruhezeiten geregelt. Nach Beendigung der Arbeitszeit muss die Ruhezeit mindestens 11 Stunden sein. Bei den 750 Kilometern kann man von ca. 8 Stunden Autofahrt ausgehen.
Heißt also dass der Mittwoch komplett im Auto verbracht wird.
Gleiches gilt auch für den Sonntag, der für die Anreise verwendet werden muss.

Natürlich ist auch die Vorabübernachtung, wie die Folgeübernachtung eigentlich vom AG zu bezahlen. Da kann man sich als AN die Übernachtungspauschale auszahlen lassen. Ist nur blöd, dass die in Deutschland nur 20 Euro beträgt.
Zahlt der AG das jedoch nicht aus, so kann der AN die tatsächlichen Kosten (Belege aufheben) über die Werbungskosten bei der Steuer angeben.

Zusätzlich gibts dann auch noch den Verpflegungsmehraufwand. 24 Euro für jeden vollen Tag (24 Stunden) und jeweils 12 Euro für An- und Abreisetag.

Zusammen sind das also 2x Übernachtungspauschale= 40 Euro plus 12+24+24+12 = 112 Euro.
Dazu kommt dan noch das Kilometergeld von 450 Euro. Insgesamt also 562 Euro. Zusätzlich natürlich noch der Lohn für den Sonntag als Anreisetag. Normalerweise sind zwar Fahrten vom Wohnort zur Betriebsstätte keine Arbeitszeit, jedoch muss in Fällen von Dienstreisen immer die physische und psychische Belastung mit eingerechnet werden. Im Falle einer so langen Anreise im PKW als Fahrer und dem eher frühen Schulungsbeginn muss man davon ausgehen, dass die gesamte An- und Rückreise tatsächlich als Arbeitszeit gerechnet werden muss.
Fährt man hingegen nicht selber oder man reist mit Bus oder Bahn an, dann handelt es sich wieder um Ruhezeiten und somit nicht um Arbeitszeit.

Ich seh da jetzt kein großartiges Problem. Man sollte eben vorher vernünftig mit dem AG über die Sache reden.
cbllain ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.05.15, 12:32   #5
tomcrswer
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Zitat:
Zitat von cbllain Beitrag anzeigen
Man sollte eben vorher vernünftig mit dem AG über die Sache reden.
Dem kann ich nur zustimmen.

Bei solchen Distanzen sollte die Anreise berücksichtigt werden. Aber sprich einfach mal mit Kollegen, welche Erfahrungen die gemacht haben und lies dir die in deinem Betrieb gültige Reisekostenregelung durch. Danach kannst du das Gesprächmit deinem Chef suchen.
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Mein Herr, ich teile Ihre Meinung nicht,
aber ich würde mein Leben dafür einsetzen, daß Sie sie äußern dürfen.

Voltaire [1694-1778]
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Ungelesen 06.06.15, 13:32   #6
spraylicker
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bedenke auch das du die kilometer bei der einkommensteuererklärung auch geltend machen kannst.
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Ungelesen 06.06.15, 20:21   #7
Tuxtom007
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Ich würde mal als erstes mit dem AG sprechen anstatt hier im Forum rumzufragen, weiss doch von uns eh keiner, wie die Regelung bei euch im Laden ist.

Bei uns ist Reisezeit = Arbeitszeit und wird entsprechend als Freizeit abgegolten.
Tuxtom007 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.06.15, 08:23   #8
Fietze
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Zitat von spraylicker Beitrag anzeigen
bedenke auch das du die kilometer bei der einkommensteuererklärung auch geltend machen kannst.
Der TE bekommt von seinem Arbeitgeber 30 Cent pro gefahrenen Kilometer erstattet.
Inwieweit würde dann die Angabe der Fahrtkosten bei der EKSt-Erklärung Auswirkungen haben?
Richtig, kein Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen!
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
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