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Ungelesen 19.09.14, 13:56   #9
Kingside
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Ich habe Rat befolgt und bin zunächst zum Landgericht mit einem ausgefüllten Beratungshilfeantrag.
Der gute Mann sagte mir, dass der Landkreis mit vielen Personen zu tun hat und sie nie wirklich wissen, ob der Empfänger gar nicht arbeiten will, sondern nur von der Hilfe leben möchte, oder ob es für welche ist, die das wirklich zeitlich begrenzt benötigen. Es liege viel an mir, sagte er, ob ich die beim Landkreis überzeugen kann.
Der Schritt zu ihm war aber schon mal der Richtige, denn höchstwahrscheinlich wird die Entscheidung seitens des Landkreises sein, die Leistung komplett oder teilweise zu streichen. Erst dann soll ich wieder zu ihm kommen und ich bekomme den Schein, mit den ich dann zum Fachanwalt gehen soll. Um das ganze zu beschleunigen kann ich natürlich anrufen und sagen, dass ich mit der Anhörung einverstanden bin oder ich kann mich noch dazu äußern. Was wäre der nächste kluge Schachzug? Im Prinzip ist von meiner Seite schon alles gesagt. Hier noch der Brief zur Anhörung:
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