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2. Ausbildung - Leistung auf SGB II

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Ungelesen 17.09.14, 19:30   #1
Kingside
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Standard 2. Ausbildung - Leistung auf SGB II

Hallo liebe Gemeinde, ich möchte einmal kurz meine Situation schildern:

Ich(26), verheiratet 1 Kind und meine Frau ist im 9. Monat schwanger.

2013 - habe ich meine 1. Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik abgeschlossen.
Bis 07. 2014 in dem Beruf gearbeitet, gekündigt und ab 08.2014 eine neue
Ausbildung als Fachinformatiker angefangen.

Eine 2. Ausbildung gilt als Privatvergnügen, daher wird BAB und Bafög ausgeschlossen.
Deshalb blieb nur SGB II beim Landkreis übrig.

Nach der Frage warum ich meine Arbeitsstelle gekündigt habe, habe ich folgendes, ehrliches geschrieben:

Zitat:
gerne erkläre ich Ihnen die Entscheidung, die getroffen werden musste.

Bereits zur Jugendzeit beschäftigte ich mich mit der Programmierung. So viel die Entscheidung auf eine Berufswahl nicht schwer. Es hinderte mich damals jedoch die Wirtschaftskrise und auch meine schlechten schulischen Leistungen, welche es mir nicht möglich machten in diesen Bereich einzusteigen.

Meine Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik gab mir nun als Sprungbrett die Möglichkeit meinen Schulabschluss zu bessern und mit guten Leistungen und reifer Vorstellung meinen neuen Ausbilder zu überzeugen.

Hinzu kamen die Gesundheitlichen Einschränkungen wie Hautexzeme an der arbeitenden rechten Hand, Rückenprobleme und allergische Reaktionen auf Staub.

Dies führte zu der Entscheidung einen beruflichen Schritt zu einem Beruf zu wagen, der auf langer Sicht auch für die Familie finanzielle Vorteile mit sich bringt.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen dies so genau wie möglich schildern.
Nun kam heute von Ihnen ein Brief, welcher sich auf $34 SGB II beruft, dass jeder der vorsätzlich oder grob fahrlässig sich in eine Situation führt, muss die Leistungen zurückzahlen.
Dazu steht dort auch folgender Satz:
Zitat:
Durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie die Hilfebedürftigkeit Ihrer Familie herbeigeführt.
Nun, auf der Seite von der Arbeitsagentur habe ich gefunden, dass wenn jemand von vornherein beabsichtigt habe eine höhere Schule zu besuchen, dann ist es nicht Sittenwidrig ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], Beispiel 1


Im Grunde wären wir aufgeschmissen, wenn sie wirklich das Geld zurückfordern würden. Kurz vor der Geburt des 2. Kindes kommt so eine Situation nicht gelegen. Kann vielleicht einer Helfen?
Kingside ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.09.14, 19:56   #2
Fietze
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Und nun, wie sollen wir dir helfen? Sowas klärt man doch vorher mit der Arge ab!
Den Brief von dir an die Arge hättest du wohl besser von einem Anwalt formulieren lassen?
Denn
Zitat:
Nur die Umstände des Einzelfalles können die Grundlage für die Beurteilung abgeben, ob ein Verhalten sozialwidrig ist.
Das hat das Gericht auch festgestellt.

Allerdings frage ich mich, welch Geistes Kind man sein muss: Verheiratet, ein Kind, das zwote im Anmarsch und dann wird der Job gekündigt................

Und nun soll die Allgemeinheit dir die Zweitausbildung finanzieren? Am Ende wurde die erste schon von der Arge finanziert?
Also dann würde das Wort "Sozialschmarotzer" ein ganz neue Bedeutung für mich bekommen.
Fietze ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.09.14, 20:01   #3
Destiny
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Ganz ehrlich? Hol dir einen Beratungsschein vom Gericht (kostet 10 Euro) und such einen Fachanwalt für Sozialrecht auf.

Was da passiert ist, ist ganz übel. Vor allem, wo das zweite Kind unterwegs ist.

Du hast leider zu ehrlich geantwortet.

Bei Hartz 4 geht es IMMER darum, die Hilfebedürftigkeit zu verringern, was durch schulische Ausbildung leider nicht gegeben ist.

Ganz übel, was dir da passiert, daher nimm schnell einen Anwalt.

BTW: War der Brief ein Bescheid? Mit Rechtsfolgebelehrung? Dann musst du die Frist zur Einlegung des Widerspruches beachten. Leg am besten diesen ein und dann ab zum Anwalt. Begründung kannst du nachreichen.

So kannst du den Widerspruch formulieren:

Deine Adresse

Adresse des Jobcenters

BG Nummer: ...

Gegen den Bescheid vom ... (Datum auf dem Briefkopf), mir zugegangen am ... (Datum, wann du den erhalten hast), lege ich

Widerspruch

ein. Begründung folgt.

Unterschrift



Achtung, Widerspruch binnen 2 Wochen seit Erhalt/Zustellung!!!

Persönlich bei der Anmeldung abgeben und bescheinigen lassen, dass du das abgegeben hast. (Empfangsbescheinigung)
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Ungelesen 17.09.14, 20:27   #4
Kingside
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Vielen Dank Destiny.
Der Brief war kein richterlicher Bescheid, sondern ein einfacher von der Sachbearbeiterin.
Die gute Frau gab mir nun Gelegenheit bis zum 29.09 dazu zu äußern.
Wenn ich Widerspruch einlege, gibt mir das Zeit, aber wahrscheinlich auch nur 2 Wochen?
EDIT: Was könnte im schlimmsten Fall passieren? 30% Sanktion auf 3 Monate? 100% auf 3 Monate oder komplette Ablehnung von SGB II?
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Ungelesen 17.09.14, 22:54   #5
Destiny
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Richterlicher Bescheid ist Quatsch, da nur Jobcenter und nicht Gericht.

Hatte das Schreiben der Sachbearbeiterin eine Rechtsfolgebelehrung? Also dass man Rechtsmittel wie Widerspruch einlegen kann? Wenn es kein Bescheid ist, dann brauchst du auch keinen Widerspruch einreichen.

Wegen der Anhörung: Hol dir einen Beratungsschein und such dir einen Fachanwalt für Sozialrecht und zwar sofort und nicht weiter hinausschieben.

Ansonsten ebenfalls mal bei diversen Arbeitslosenforen schauen, ob die helfen können, aber such dir bitte bitte einen Fachanwalt für Sozialrecht.

Es kann nämlich sein, dass dir die Leistung komplett gestrichen wird.

Und wegen der Sachen hier:

Zitat:
Hinzu kamen die Gesundheitlichen Einschränkungen wie Hautexzeme an der arbeitenden rechten Hand, Rückenprobleme und allergische Reaktionen auf Staub.
Liegen dir da Bescheinigungen von Fachärzten wie Atteste vor, die diese Einschränkungen etc bestätigen? Falls nein, geh zu den entsprechenden Fachärzten und lass es dir bestätigen via Attest.
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Ungelesen 18.09.14, 08:04   #6
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Vielen Dank auch für diese Antwort.
Das Schreiben hatte (insofern ich es richtig verstanden habe) schon eine Rechtsfolgebelehrung, weil dort auf §34 in SGB II verwiesen wurde.
Ganz unten stand, dass mir Zeit gegeben wird bis zum 29.09 mich dazu zu äußern.
Sobald ich zuhause bin, kann ich es gerne eingecannt (ohne Pers. Daten) zeigen.

Meine Frau ruft heute bei der Sachbearbeiterin an und fragt nach, wie wir am besten aus der Sache heraus kommen und welche Konsequenzen und bevorstehen könnten. Sie wird zu nichts zustimmen, es soll nur ein höffliches Gespräch sein.
Parallel dazu werde ich deinen Rat befolgen und einen Fachanwalt aufsuchen.

Ärztliche Bescheinigungen habe ich Teilweise. Ich habe ein Bericht von einem Arzt, der bescheinigt, dass ich nichts schweres heben solle und einen Allergie test. Zu den Hautexemen habe ich leider nichts und kann das jetzt auch schlecht nachweisen, da das jetzt nicht mehr auftritt, seitdem ich dort nicht mehr arbeite.
Destiny, ich Danke dir sehr. Du hast mir bis hier hin sehr geholfen!
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Ungelesen 18.09.14, 08:14   #7
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Einen Beratungshilfeschein bekommst du beim Bürgeramt. Mit dem Amt würde ich nicht telefonieren, da manchmal mumpiz erzählt wird... Destiny hat dir schon gesagt was du tun kannst, Widerspruch einlegen, richtiges Forum besuchen und Sozialanwalt konsultieren..
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Ungelesen 18.09.14, 08:18   #8
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Um Himmels willen, bitte NIEMALS mit dem Amt telefonieren. Du hast keinen Nachweis, was besprochen wurde.

Geh dir einen Beratungsschein holen und dann geh SOFORT zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Beratungsschein gibts bei JEDEM Gericht. Kostet 10 Euro.

NIEMALS mit dem AMT bei so etwas telefonieren. NIEMALS NIEMALS NIEMALS. Ich hoffe, deine Frau hat noch nicht angerufen. Ihr reitet euch echt nur noch tiefer rein.

Anstatt echt solchen Blödsinn zu machen, solltet ihr euch endlich einen Beratungsschein holen (Bescheid vom Amt, dass Ihr Hartz 4 bezieht, nicht vergessen) und ab zum Anwalt. Du vergeudest wertvolle Zeit. In 2 Tagen ist der 20. Am besten heute noch erledigen und heute noch zum Anwalt.
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Ungelesen 19.09.14, 13:56   #9
Kingside
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Ich habe Rat befolgt und bin zunächst zum Landgericht mit einem ausgefüllten Beratungshilfeantrag.
Der gute Mann sagte mir, dass der Landkreis mit vielen Personen zu tun hat und sie nie wirklich wissen, ob der Empfänger gar nicht arbeiten will, sondern nur von der Hilfe leben möchte, oder ob es für welche ist, die das wirklich zeitlich begrenzt benötigen. Es liege viel an mir, sagte er, ob ich die beim Landkreis überzeugen kann.
Der Schritt zu ihm war aber schon mal der Richtige, denn höchstwahrscheinlich wird die Entscheidung seitens des Landkreises sein, die Leistung komplett oder teilweise zu streichen. Erst dann soll ich wieder zu ihm kommen und ich bekomme den Schein, mit den ich dann zum Fachanwalt gehen soll. Um das ganze zu beschleunigen kann ich natürlich anrufen und sagen, dass ich mit der Anhörung einverstanden bin oder ich kann mich noch dazu äußern. Was wäre der nächste kluge Schachzug? Im Prinzip ist von meiner Seite schon alles gesagt. Hier noch der Brief zur Anhörung:
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Ungelesen 19.09.14, 14:23   #10
Kemuri
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Grundsätzlich ist es so, dass was du selbst kündigst, in der Tat eine Sperre von drei Monaten bis zu einem halben Jahr bekommst (beim Jobcenter) ... aber das weiß man doch eigentlich? ..
ok.. also, kannst du mit deinem ex-Chef sprechen, dass er dich vielleicht kündigt? Suche dir schnellstmöglich einen 450,- € Job um das schlimmste abzupuffern (Miete) und gehe zu einem Sozialanwalt, der sich auf ALG II spezialisiert hat.

Also mit dem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und deinen ganzen Unterlagen zum Sozialanwalt, einfach: anwalt alg II *Landkreis* bei google eingeben und dich beraten lassen!

Er weiß welche Gründe für dich mglw. zutreffen könnten und gibt dir Rat, wie du dich jetzt möglichst schadenreduzierend verhalten solltest und was du tun kannst.
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Ungelesen 19.09.14, 19:24   #11
Kingside
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Zitat:
Zitat von Kemuri Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ist es so, dass was du selbst kündigst, in der Tat eine Sperre von drei Monaten bis zu einem halben Jahr bekommst (beim Jobcenter) ... aber das weiß man doch eigentlich? ..
Da ich ja sofort nach der Kündigung wieder im Arbeitsverhältnis stehe, habe ich mir gedacht und war mir leider zu unrecht sicher, dass es ohne Probleme durchlaufen wird. Zumal ich ein grobes Gespräch mir einen Sachbearbeiter beim Landkreis hatte und dieser mir ausrechnete, was uns zusteht, aber kein Wort davon verlor, dass uns am Ende gar nichts zustehen könnte.

Zitat:
Zitat von Kemuri Beitrag anzeigen
ok.. also, kannst du mit deinem ex-Chef sprechen, dass er dich vielleicht kündigt?
Die Unterlagen hat der Landkreis ja schon.

Zitat:
Zitat von Kemuri Beitrag anzeigen
Suche dir schnellstmöglich einen 450,- € Job um das schlimmste abzupuffern (Miete) und gehe zu einem Sozialanwalt, der sich auf ALG II spezialisiert hat.
Darüber haben wir gestern auch mit meiner Frau gesprochen. Ob ich nicht am Samstag arbeiten kann, und mit meinem jetzigen Chef verhandeln kann, ob er nicht 300-400€ im Monat zuzahlt.
Zitat:
Zitat von Kemuri Beitrag anzeigen
Also mit dem Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und deinen ganzen Unterlagen zum Sozialanwalt, einfach: anwalt alg II *Landkreis* bei google eingeben und dich beraten lassen! Er weiß welche Gründe für dich mglw. zutreffen könnten und gibt dir Rat, wie du dich jetzt möglichst schadenreduzierend verhalten solltest und was du tun kannst.
Da kann ich aber erst hingehen, nachdem der Landkreis mich auffordert die Leistung zurück zu zahlen, nicht erst bei der Anhörung.
Aber Danke dir für die guten Ratschläge
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Ungelesen 19.09.14, 19:54   #12
Destiny
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Die dürfen dir als Hilfeempfänger den Beratungsschein nicht verwehren. Du hast darauf Anspruch. Und natürlich darfst du das schon zur Anhörung.

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Gibt es bei euch einen Landkreis der Linken? Da kannst du auch mal fragen. Was hier der Typ vom LG gemacht hat, ist klar gesetzwidrig. Es darf keinem Bedürftigen Hilfe verweigert werden, auch nicht zur Anhörung.

Am besten, du registrierst dich hier im Erwerbslosenforum, da kann man vielleicht besser helfen. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Am besten alles nochmals genau schildern und auch das Anschreiben anonymisiert einstellen.

Wegen dem Beruf, kennt das Amt die Atteste? Die du bereits hast. Allergieteste kann man übrigens auch so durchführen lassen, ohne dass man gerade irgendwo im Lager arbeitet.

Ansonsten wirklich mal versuchen, von deinem Landkreis eine Beratungsstelle für Erwerbslose zu finden. Die kostenlos ist. Wird allerdings auch immer schwieriger, da denen das Geld gestrichen wird.
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Ungelesen 19.09.14, 20:44   #13
Kingside
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So wirklich verwehrt hat er das nicht. Er sagte, dass es keinen Sinn macht da gerichtlich vorzugehen, weil es eben nur ein Anhörungsbogen ist. Meinst du, wenn ich mich jetzt vor der Entscheidung des Landkreises beraten lasse, hätte ich unter anderem Gewissenheit und zeitlichen Vorsprung?

"Landkreis der Linken", hat es irgendetwas mit der Partei zu tun? Selbst Google hat mir nichts sinniges ausgespuckt.

Ich habe mich bei sozialleistungen.info angemeldet. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] hat man mir wenig Hoffnung gegeben.

Die Atteste habe ich dem Amt damals bei den Formularen nicht mitgeschickt. Diese wurden aber auch nie gefordert. Ich habe einen recht aktuellen Allergietest zuhause, den ich nachweisen könnte. Da könnte ich dann Montag noch mal anrufen und nach einer Beratungsstelle fragen
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Ungelesen 19.09.14, 20:56   #14
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Gib Kopien der Atteste gegen Empfangsbescheinigung beim Amt ab. Du hast Allergien und körperliche Beschwerden, so dass eine Arbeit in der Lager/Logistik nicht ausgeführt werden kann.

Melde dich mal bei dem Forum an, welches ich dir per PM geschickt habe. Das wo du bist, sieht sehr unprofessionell aus. Kenn ich auch gar nicht.

Mit Die Linke meinte ich die Partei Die Linke. Die können dir vielleicht sagen wo du Hilfe kriegst oder bieten diese gar selbst an. Dazu mal bei der Diakonie nachfragen, Kirche, Hilfeeinrichtungen...
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Ungelesen 23.09.14, 22:17   #15
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Also bei solchen Fragen IMMER eine etablierte Beratungsstelle aufsuchen und dann deren empfehlungen am besten mit einer anderen (ebenfalls kompetenten) Stelle diskutieren!!

Selbstverständlich solltest Du dich auch genau mit dem Thema beschäftigt haben bzw. die Gesetze, Verordnung und ggf. Vorschriften kennen, die das regeln. Musst die ja nicht auswendig kennen, oder komplett verstehen, nur wissen, welche Sachen da alle mit reinspielen, um das zu regeln und was für deinen Fall entscheidend ist.

Glaub auf keinen Fall irgendwas, was Du hier in irgendwelchen Foren dazu ließt!!! Es geht um deine Zukunft und die deiner Familie!

Hier kann man ALLE Bundesgesetze nachschlagen. Auch einige Landesgesetze aber nicht alle:
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Je nachdem in wlechem Bundesland Du lebst, musst Du ggf. auch Landesgesetze berücksichtigen.

Wir haben hier eine Beratungsstelle, die nennt sich AGAB. Unrasierte Typen in Secondhand Kalmotten, die in runtergekommenen Büros sitzen, wo man bis zu 2 std warten darf, bis man drankommt. ABER das ist top!!! Die habens echt drauf! 100 Mio mal besser als die bekackte kostenlose Rechtsberatung für Geringverdiener beim Amtsgericht!

So eine Stelle solltest Du in deiner Umgebung auch suchen. Caritas, Innere Mission etc. haben meist Adresssammlungen für derartige Stellen, such dir ein paar raus und arbeite mit zweien gleichzeitig,d amit Du immer eine 2. Meinung holen kannst.

1.) Fakt ist, das Du aus eigenem Antrieb und ohne wirtschaftliche Not deine Arbeit gekündigt hast. Das ist erstmal ein Problem. KA, wie man das rechtfertigen kann.

Besondere Umstände konnte ich aber in der Vergangenheit auch oft geltend machen.

2.) Dich höher zu qualifizieren ist gut und richtig!

Aber uU. könnte das wie Du schon andeutest als privat Vergnügen ausgelegt werden. Dh. Du musst die Kosten und ALLES andere selbst tragen, wenn Du das nicht kannst, hätte Dir das vorher klar sein müssen. Auch deiner Familie zum Besten.

Aber auch hier kann es sein, dass man das iwie glaubhaft begründen kann.

Was Du brauchst ist eine qualifizierte Beratung. Kein Inet-Forum^^


EDIT: Alles, was das Amt dir dazu erzählt oder rät, einfach ignorieren. Die Sprechen in ihrem eigenen Interesse, nicht in deinem! Zumal manche Mitarbeiter auch ganz einfach garkeinen Plan haben! Die wissen, was sie da zu tun haben und mehr nicht. Bei dem Umfang an Regelungen können die ja auch garnich alles wissen.
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Ungelesen 24.09.14, 11:33   #16
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Mich würde mal interessieren, ob der TE inzwischen Beratungsstellen aufgesucht hat und sich auch mal in Erwerbslosenforen informiert hat. Ich hab ihm eine Adresse gegeben, seither still ruht der See. Schade, denn ich hätte gerne gewusst, ob er es geschafft hat, Hilfe zu bekommen. In Elo Foren kriegt er zumindest weitere Infos - Gesetze, Urteile, evtl noch Adressen von Anwälten für Sozialrecht. Er könnte auch einfach mal die für seinen Heimatort zuständige Anwaltskammer anrufen und dort nachfragen.
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Meine fresse was für Leute,machen die so ein Aufstand.. Aber den Leuten die vor kurzem Deutschland eingereist sind und vor kurzem in Deutschland wohnen , obwohl die nicht mal ein Tag hier gearbeitet haben und ihre Steuern/Versicherungen nicht mal ein einziges mal bezahlt haben , kriegen aber Hartz 4 ohne Ende und das ohne Problem ..Hauptsache EU!! Sogar Kindergeld kriegen die und die Kinder sind nicht mal in Deutschland. Da sage ich nur super Deutschland!!! Naja ich hoffe mal das du alles geregelt kriegst.
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

~Albert Einstein
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