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myGully |
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28.07.14, 18:07
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.530
Bedankt: 55.343
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Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Kabel Deutschland
Zitat:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor einiger Zeit gegen Kabel Deutschland geklagt und nun gab es ein Urteil. In diesem heißt es, Kabel Deutschland hätte irreführend geworben. So hätte man – je nach Tarif – mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 bis 100 Megabit pro Sekunde geworben, aber verschwiegen, dass man eine Filesharing-Drosselung einsetzt.
Nach Überschreiten eines täglichen 10 Gigabyte-Volumens wird die Geschwindigkeit für Filesharing-Dienste bei Kabel Deutschland auf 100 Kilobit / Sekunde für den aktuellen Tag gedrosselt. Auf diese Einschränkung hat Kabel Deutschland nur mit einer kleinen Fußnote hingewiesen, was nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband Anlass zur Klage gab. Das Urteil spricht davon, dass die Werbung beim Kunden eine falsche Vorstellung erweckt bezüglich des vertraglich vereinbarten Datenvolumens.
“Er (der Kunde) rechne bei einer Festnetzflatrate auch nicht damit, dass aufgrund beschränkter Netzkapazitäten eine Drosselung erforderlich ist. Das Unternehmen hätte deshalb in der Werbung klar auf die Einschränkung hinweisen müssen. Durch die kleine, schwer lesbare und zudem nicht richtig zugeordnete Fußnote werde die Irreführung nicht behoben.”
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]l ist noch nicht rechtskräftig.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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28.07.14, 19:36
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#2
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Toller Hecht!
Registriert seit: Apr 2012
Beiträge: 205
Bedankt: 285
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Dann hoffen wir doch mal, dass das Urteil bald rechtskräftig ist!
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walk on the wild side of life
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29.07.14, 14:19
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#3
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Der mit der Kuh
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 16
Bedankt: 31
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Zum Glück habe ich noch einen alten KD 100 MBit Vertrag. Bei mir wird nicht gedrosselt.
Ich würde so einen Vertrag nur dann unterschreiben, wenn ich die Drosselklausel in den AGB durchstreiche. Das Durchstreichen von AGBs ist zwar ungewöhnlich, aber das kann man machen.
Richtig lustig wird es, wenn die veränderten AGBs von den grossen Firmen nicht geprüft werden und der Vertrag dann auch vor Gericht rechtskräftig wird.
Ausprobieren!
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<----- -----> Muuuuuh! Die Kuh hat gesprochen!<----- ----->
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21.09.14, 21:29
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#4
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 383
Bedankt: 233
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Was ist den nun daraus geworden?
Die 2 Wochen sind rum und der Punkt ist immernoch auf der Homepage von KD zu lesen?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei tageszusammenfassung:
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