28.07.14, 18:07
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Klaus Kinksi
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Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Kabel Deutschland
Zitat:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat vor einiger Zeit gegen Kabel Deutschland geklagt und nun gab es ein Urteil. In diesem heißt es, Kabel Deutschland hätte irreführend geworben. So hätte man – je nach Tarif – mit einer maximalen Geschwindigkeit von 10 bis 100 Megabit pro Sekunde geworben, aber verschwiegen, dass man eine Filesharing-Drosselung einsetzt.
Nach Überschreiten eines täglichen 10 Gigabyte-Volumens wird die Geschwindigkeit für Filesharing-Dienste bei Kabel Deutschland auf 100 Kilobit / Sekunde für den aktuellen Tag gedrosselt. Auf diese Einschränkung hat Kabel Deutschland nur mit einer kleinen Fußnote hingewiesen, was nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband Anlass zur Klage gab. Das Urteil spricht davon, dass die Werbung beim Kunden eine falsche Vorstellung erweckt bezüglich des vertraglich vereinbarten Datenvolumens.
“Er (der Kunde) rechne bei einer Festnetzflatrate auch nicht damit, dass aufgrund beschränkter Netzkapazitäten eine Drosselung erforderlich ist. Das Unternehmen hätte deshalb in der Werbung klar auf die Einschränkung hinweisen müssen. Durch die kleine, schwer lesbare und zudem nicht richtig zugeordnete Fußnote werde die Irreführung nicht behoben.”
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Quelle
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