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myGully |
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24.07.14, 14:16
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Laserpointer könnten bald unter das Waffengesetz fallen
Zitat:
Immer wieder kommt es vor, dass Flugzeug-Piloten mit Laserpointern geblendet werden. Um das Problem in den Griff zu bekommen, plant die Bundesregierung nun eine satte Verschärfung der Gesetzgebung, berichtet die Saarbrücker Zeitung in ihrer heutigen Ausgabe.
Das Bundesinnenministerium prüfe derzeit, inwieweit die leistungsstärkeren Varianten der Geräte als Waffen eingestuft werden können. Weiterhin wird auch ein Verbot des Mitführens solcher Laser erwogen. Bisher darf man Produkte höherer Leistungsklassen zwar grundsätzlich besitzen, ihr Einsatz zum Blenden anderer Personen kann je nach Situation deftige Strafen nach sich ziehen.
Über 300 Angriffe im Jahr
Nach Angaben der Zeitung wurden dem Luftfahrtbundesamt allein im vergangenen Jahr 322 Laser-Angriffe auf Flugzeuge und Hubschrauber deutscher Airlines gemeldet, der Großteil davon im Inland. 2012 waren es zwar noch 342 Laserattacken, im Jahr 2011 jedoch nur 279 Angriffe. Mitunter, so das Luftfahrtbundesamt, mussten sich Piloten danach in augenärztliche Behandlung begeben.
Solche Attacken werden rechtlich bereits als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr angesehen. Aufgrund der schwerwiegenden Folgen, die es haben kann, wenn Piloten außer Gefecht gesetzt werden, kann aber auch eine Anklage wegen versuchten Totschlags die Folge sein. Dies ist den meisten Tätern aber offenbar nicht bewusst, so dass man nun wohl versucht, mit entsprechenden gesetzlichen Regelungen auch präventiv einzugreifen.
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte gegenüber der Zeitung, dass man "aufgrund vermehrt aufgetretener Fälle der missbräuchlichen Verwendung von Laserpointern" Maßnahmen ergreifen wolle, "die geeignet sind, den Missbrauch nachhaltig einzudämmen". Daher prüfe man die Aufnahme von Laserpointern ins Waffengesetz. Außerdem sei "ein Verbot des Mitführens ohne das Vorliegen eines berechtigten Interesses" Bestandteil der Prüfung.
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24.07.14, 15:01
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.620
Bedankt: 2.086
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was müssen das eigentlich für degenerierte deppen sein, die einen laserpointer auf ein flugzeugcockpit richten.
für solche idiotien kann die strafe nicht hoch genug sein
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24.07.14, 15:04
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#3
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Chuck Norris
Registriert seit: Feb 2010
Ort: No man's land
Beiträge: 3.482
Bedankt: 2.724
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Ich freue mich dann einfach auf den Begriff "Laserwaffen" im BGB!
Bin dann auch mal gespannt wie das mit den Lasershows sein wird die Open-Air stattfinden.
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24.07.14, 15:51
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#4
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Echter Freak
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 2.421
Bedankt: 3.163
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Falls die Aufnahme von Laserpointern ins Waffengesetz bestimmt wird, dann hätte ich ein umfangreiches Waffenarsenal.
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24.07.14, 16:33
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#5
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abcdefgh
Registriert seit: Oct 2008
Ort: Ziegengehege
Beiträge: 2.649
Bedankt: 2.519
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Zitat:
Zitat von N7-WasD
Ich freue mich dann einfach auf den Begriff "Laserwaffen" im BGB!
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Das hat dann wohl wenig mit BGB, wohl mehr mit dem WaffG oder StGb zu tun.
Piew, Piew Lazergunz
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24.07.14, 17:33
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#6
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Süchtiger
Registriert seit: Jul 2012
Ort: Nichts
Beiträge: 861
Bedankt: 587
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Habe durch den Dreck auf einem Auge mein Sehvermögen verloren. Und diese Dinger gehören nicht in Hände von kleinen kindern.
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24.07.14, 18:13
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#7
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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Zitat:
Zitat von Ghozz
...dann hätte ich ein umfangreiches Waffenarsenal.
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Mein lieber Ghozz,
nun mach dir z.Zt. keinen Kopf wegen deinem "Waffenarsenal".
Früher hatte ich ja auch ein "Teil" mit dem eine Vergewaltigung möglich gewesen wäre. Nun hat mir das Alter diese Option biologisch genommen.
Spaß beiseite >>>
Es soll nur leistungstarke Pointer betreffen.
Zitat:
Das Bundesinnenministerium prüfe derzeit, inwieweit die leistungsstärkeren Varianten der Geräte als Waffen eingestuft werden können....
...Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte gegenüber der Zeitung, dass man "aufgrund vermehrt aufgetretener Fälle der missbräuchlichen Verwendung von Laserpointern" Maßnahmen ergreifen wolle, "die geeignet sind, den Missbrauch nachhaltig einzudämmen". Daher prüfe man die Aufnahme von Laserpointern ins Waffengesetz.
Außerdem sei "ein Verbot des Mitführens ohne das Vorliegen eines berechtigten Interesses" Bestandteil der Prüfung.
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Über den "reinen" Besitz lese ich da noch nichts.
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24.07.14, 18:18
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#8
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Das betrifft dann auch hauptsächlich grüne Laserpointer mit ~ mehr als 100 mW.
Die Standard-Dinger die man überall zu kaufen bekommt haben 5-20 mW.
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24.07.14, 19:06
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#9
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.266
Bedankt: 1.142
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Anstatt jetzt Laserpointer in das WaffG oder StGb einzubinden, würde die Regierung gut daran tun, dass Flugzeuge mit einer Blendsperre der Fenster im Cockpit ausgestattet werden müssten. Das wäre viel einfacher, denn nicht nur Laserpointer können die Piloten blenden.
(Gab mal eine Meldung, dass eine Jugendliche so eine "Erfindung" gemacht hat. Die soll so ähnlich funktionieren wie die automatischen Schweißmasken fürs E-Schweißen.)
Was ich aber für richtig halten würde, wäre generell die Einschränkung, das Laserpointer erst ab 18 erlaubt sein müssten, so wie es mit dem Rauchen usw. im JuSchG gehalten wird und sollte da auch m.M.n. eingebracht werden als Gesetz.
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24.07.14, 23:17
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#10
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anonymous
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 14
Bedankt: 1
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Mehrere Lösungen
Ich denke, dass eine generelle Blendsperre für alle Fahrzeuge verpflichtend sein sollte. Man erinnere sich an das Busunglück vor einigen Jahren (?), bei dem Schüler gestorben sind.
Laserpointer ab 18 Jahren verkaufen zu dürfen ist eine mögliche Antwort. Man könnte es ähnlich handhaben wie mit Softair- Waffen. Dort gibt es eine Differenzierung.
Wir sollten nicht vergessen, dass Heiko Maas momentan Bundesjustizminister ist und in meinen Augen bisher vernünftig gehandelt hat. Zum Beispiel stellte er sich gegen seine Regierung in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung, noch bevor das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (?) verkündet wurde. Oder sein Verhalten gegenüber Snowden im Exil.
Grüße,
godfather
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25.07.14, 07:48
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#11
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Na ja, ab 18 heißt ja nicht, dass diese Leute ab 18 vernünftiger werden und nicht mehr auf Hubschrauber, Flugzeuge und vielleicht dann auch auf Autofahrer zielen. Denn wenn diese Trottel ihre leistungsstarken Laserpointer abgehommen kriegen, werden sie mit den weniger leistungsstarken Dingern auf Fahrzeuge losgehen. Warum ich das so meine? Wer schon keine Skrupel hat, Piloten eines Flugzeuges zu lasern, hat auch keine Skrupel, Autofahrer auf der Autobahn (z.b. von einer Brücke) zu lasern.
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25.07.14, 08:38
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#12
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.105
Bedankt: 772
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richtig so, ich sehe für den ottonormalverbraucher keinen grund einen pointer zu mitzuführen der 58km weit leuchtet. zhause sollen sie damit rumspielen wenn es sie glücklich macht.
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25.07.14, 12:12
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#13
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Echte Liebe.
Registriert seit: Nov 2008
Beiträge: 786
Bedankt: 174
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Was bringt denn so ein Teil überhaupt, im Physik Unterricht, ok.
Aber sonst? Als zweiter sinnvoller zweck dann halt zum "Pointen" auf den Powerpointfolien, aber dafür reicht doch schon ein Laserpointer mit Reichweite von max. 5m...
Sollte eigtl. keinen stören, wenn die Leistungsstarken Dinger verboten werden! Außer man gehört halt zu den Deppen, die Piloten blenden.
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26.07.14, 08:28
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#14
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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In die Augen (weder die eigenen noch die anderer Leute) sollte man generell nicht lasern. Aber solche Trottel gibts auch, die sich gegenseitig lasern und das toll finden.
Ansonsten wie der Vorredner sagte, gehts einfach ins europäische Nachbarland und die Dinger werden dann dort gekauft. (Könnte schwören, das hab ich hier gestern schon geschrieben. Hmmm.)
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27.07.14, 21:48
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#15
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 45
Bedankt: 1.120
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Wir haben die billigen 5 Mark Dinger ausm Flohmarkt genommen und von weiter Entfernung auf ein Verkehrsschild gestrahlt. Nicht selten sind Abends die Autos auf die Bremse gegangen, weil sie plötzlich dachten eine rote Ampel zu sehen.
Ein Gesetzentwurf, dass die Laserpointer ab 18 sein sollen, hätte das hier auch nicht verhindert:
Zitat:
Weil er sieben Mal von seiner Dachterrasse aus mit einem Laserpointer auf einen Polizeihubschrauber im Einsatz geleuchtet hatte, ist ein 32 Jahre alter Mann aus Ulm nun vorbestraft. Ein Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 7500 Euro.
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