Zitat:
Zitat von Luzifon
Wie so oft gilt, die ehrlichen haben rein gar nichts zu befürchten. Die Anforderungen des JC sind da sowieso ein Witz und quasi eine Aufforderung zum Betrug. Wer selbst dass nicht auf die Reihe bekommt wird zu recht sanktioniert und ist zu dem auch einfach nur Dumm.
|
Leider ist das nur schöne Theorie, denn in der Realität sieht es anders aus. Selbst schon erlebt und auch im Bekanntenkreis.
Ein Fach RA hat sich in den Kommentare zu Wort gemeldet:
Zitat:
Unerlaubte Überwachung ist an der Tagesordnung
von Michael Baczko, Fachanwalt für Sozialrecht
Oft kam es bei meinen Mandanten vor, das der Ermittlungsdienst ohne Vorankündigung vor der Tür der Hartz IV - Empfänger stand und diese rechtswidrig genötigt hat, die Wohnungsbesichtigung zu gestatten. Es wurden fragwürdige Berichte erstellt. Der Außendienst hat keinerlei Befugnisse, das heimliche Ausspähen ist rechtswidrig. Der Außendienst befragt Nachbarn und Vermieter. Diese Verhalten bewegt sich in einer Grauzone. Oft werden Sachverhalte seitens des Jobcenters unterstellt. Ich hatte in einer Reihe von Gerichtsverfahren gegen das Jobcenter Erfolg. Leider ist die rechtsanwaltliche Unterstützung der Hartz IV-Bezieher sehr schwierig, da die anwaltliche Vergütung in der Regel nicht kostendeckend ist und in den meisten Fällen der Anwalt nur auf Erfolgshonorbasis arbeitet.
|
Dazu kann ich auch nur sagen, dass ich als Beistand bereits mehrfach erlebt habe, wie meine Schützlinge schikaniert wurden und ihnen Sanktionen angedroht werden, wenn sie nicht nach dem Willen der JC Mitarbeiter "kuschen".
Bei einem meiner Schützlinge agiert jetzt ein Anwalt, weil sie mehrfach ungerechtfertigt sanktioniert wurde. Angeblich hat sie Termine nicht wahrgenommen, angeblich hat sie Unterlagen nicht eingereicht. Die Unterlagen hatte sie mehrfach eingreicht und sogar gefaxt und konnte alles belegen.
Die Termine waren da mehr das Problem. Wie soll man nachweisen, dass man KEINE Einladung bekommen hat? Jedenfalls versuchen sie es auf diese Art und Weise.
ABER: Das Jobcenter muss einem nachweisen, dass die Einladung angekommen ist. Nur leider wissen das viele nicht.
Wer Unterlagen abgibt:
IMMER gegen Empfangsbekenntnis! Das Jobcenter ist VERPFLICHTET, eine Bescheinigung zu geben, was abgegeben wurde.