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Ungelesen 12.07.18, 17:00   #16
Katzenfisch
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Zitat:
Zitat von shaunderzombie Beitrag anzeigen
Denkst du so einfach ist das?
Also ich kenne so fälle. Wenn die 2 mal dich nicht erreichen passiert halt das was im Beitrag ist. Du hast ne sperre bzw keine Auszahlung.
Welche sofort vom SG wieder aufgehoben wird. Für eine Zahlungseinstellung bedarf es eine "Kenntnis von Tatsachen", nicht nur eine Vermutung von Eventualitäten. Wenn jemand sein Grundrecht auf Unverletzlichtkeit der Wohnung wahrnimmt, kann das JC bestenfalls vermuten, dass derjenige etwas zu verbergen haben könnte.

Zitat:
Das weiß du natürlich erst wenn monatsende kein Geld da ist.
Auch damit hätte das JC keinerlei Chance, denn ohne nachweislich zugegangenen Einstellungsbescheid laufen die Leistungen zwingend weiter und können natürlich auch im Eilverfahren eingeklagt werden.

Zitat:
Miete geht nicht raus. STom wird nicht bezahlt. Weil ihr Konto nicht gedeckt ist.
Rückbuchungen kosten immer extra. Von ihrem Geld.
Die Kosten für Rückbuchungen bei rechtswidriger Zahlungseinstellung trägt das JC, ob es will oder nicht.
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mstrmnn (18.07.18)