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BLACKY74 11.07.18 17:19

Jobcenter beschattete Mutter: Was sich Hartz-IV-Empfänger gefallen lassen müssen
 
Zitat:

Plötzlich wurden alle Zahlungen gestrichen
Jobcenter beschattete Mutter: Was sich Hartz-IV-Empfänger gefallen lassen müssen
Mittwoch, 11.07.2018, 15:45

Eine junge Mutter bekommt Hartz IV. Doch plötzlich werden alle Zahlungen gestrichen. Der Grund: Mitarbeiter des Jobcenters sollen die Wohnung der jungen Mutter beschattet haben. Ist das erlaubt? Und mit welchen Kontrollen müssen Hartz IV Empfänger sonst noch rechnen?

Wer beim Jobcenter um finanzielle Unterstützung bittet, darf Kontrollen nicht fürchten. Jeder Hartz-IV-Empfänger muss einen Antrag stellen und die Angaben, die dort gemacht werden, müssen überprüft werden. „Das geschieht meist im Beisein des Kunden, oder telefonisch, wenn es persönlich nicht möglich ist“, erklärt ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit auf Nachfrage von FOCUS Online.

Jedes Jobcenter verfügt demnach auch über einen Außendienst. „Bestehen Zweifel an den Angaben im Antrag, hat der Außendienst die Pflicht, diese Angaben zu überprüfen“, so der Sprecher weiter.

„In der Regel wird ein Besuch schriftlich angekündigt“

Im Fall der jungen Mutter aus Berlin soll ein Außendienstler 31 Mal vorbeigeschaut haben. Nicht ein einziges Mal war sie vor Ort anzutreffen. Um das zu überprüfen, schaute er auch durch ihr Küchenfenster. Natürlich könne es sein, dass die 27-Jährige tatsächlich, wie sie behauptet, sehr häufig mit ihren Kindern bei Verwandten zu Besuch sei, räumt der Sprecher ein.

Von Beschattung, also einer heimlichen Überwachung, könne aber nicht die Rede sein. „In der Regel wird ein Besuch schriftlich angekündigt“, so der Sprecher. Gelegentlich geschehe dies zwar nur zwei Tage vorher. Dann aber mit voller Absicht.

In besonderen Fällen wird der Besuch absichtlich kurzfristig angekündigt

Denn Aufgabe des Außendienstes ist es auch, Sozialbetrug zu verhindern. „Es gibt in der Tat Bürger, die hier einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und dann etwa in die Türkei fliegen und dort ganz normal arbeiten.“ Besteht ein solcher Verdacht, dienen kurze Besuchsankündigungsfristen als gezieltes Druckmittel.

Hinzu kommt, dass die Mitarbeiter im Außendienst der Jobcenter stets bei den Kunden an der Haustür klingeln. Wer also zuhause ist, der wird auch angetroffen. Der Blick durchs Küchenfenster wäre so als letzter Versuch einer Kontaktaufnahme mit der jungen Frau zu sehen. Unerlaubten Zutritt würden sich die Mitarbeiter der Jobcenter nicht verschaffen.

Kunde muss Adresse angeben, unter der er erreichbar ist

„Fest steht aber, dass jeder Antragsteller eine Adresse angeben muss, unter der er oder sie erreichbar ist“, betont der Sprecher. Ist das nicht der Fall, hat das Jobcenter einen gewichtigen Grund für Zweifel am Antrag – mit allen erlaubten Konsequenzen.

Und womit müssen Hartz-IV-Empfänger sonst noch rechnen?

Grundsätzlich kontrollieren Jobcenter regelmäßig Mitglieder von Hartz-IV-Haushalten auf mögliche Einkünfte und Vermögen. Das betrifft auch Personen, die in Hartz-IV-Haushalten leben, aber selbst keine Leistungen beziehen.

Einmal im Monat erfolgt automatischer Datenabgleich

Heimlich geht hier aber nichts vonstatten. Vielmehr erfolgt einmal im Monat ein automatischer Abgleich mit den Daten anderer Sozialversicherungsträger. Lediglich wenn hierbei Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, setzt das Rechensystem der Behörde die zuständigen Mitarbeiter davon in Kenntnis. Diese prüfen die Daten erneut und nehmen gegebenenfalls Kontakt zum Kunden auf.

Werden keine Auffälligkeiten festgestellt, müssen Antragsteller nur vor der ersten Auszahlung des gewährten Unterstützungsbetrages mit besonderen Kontrollen rechnen. Denn zwischen der Genehmigung des Antrags und der Auszahlung vergeht Zeit, zumindest ein paar Tage, in denen sich grundlegende Daten noch einmal ändern können.
Quelle:[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

betaalpha 11.07.18 17:35

Klingt wie ein Leben in Gefangenschaft.

So ein Artikel im Focus. Ich bin erstaunt.

DJKuhpisse 11.07.18 20:23

Man muss auch nicht zwingend die Tür öffnen, wenn es klingelt. Sie kann daher sogar beim Besuch anwesend gewesen sein.

shaunderzombie 11.07.18 20:54

Denkst du so einfach ist das?
Also ich kenne so fälle. Wenn die 2 mal dich nicht erreichen passiert halt das was im Beitrag ist. Du hast ne sperre bzw keine Auszahlung.
Das weiß du natürlich erst wenn monatsende kein Geld da ist.
In der hauT der alleinerziehende will ich dann nicht stecken.

Miete geht nicht raus. STom wird nicht bezahlt. Weil ihr Konto nicht gedeckt ist.
Rückbuchungen kosten immer extra. Von ihrem Geld.

Also die Tür ewig zu lassen ist keine Lösung. Du wurdest ja per Brief informiert.
Und das Amt verlangt das man täglich seinen Briefkasten Check.

Destiny 11.07.18 20:55

Eine Info:

Man muss nicht den ganzen Tag zu Hause hocken und darauf warten, dass evtl. das Jobcenter vorbei schaut. WENN nicht vorher angekündigt und der Kunde davon weiß und selbst wenn jemand kommt, immer einen Beistand dabei haben!!! Niemals allein mit den Leuten die Bude besichtigen lassen. Den Beistand bitten, ein Protokoll zu führen, was alles gemacht wurde.

Was der Mitarbeiter da gemacht hat, war die Überschreitung seiner Befugnisse. Das durch Fenster gucken hab ich aber auch schon bei GEZ Schnüfflern beobachtet. Die sind über den Zaun eines Grundstücks und haben durch die Fenster geguckt.

Was mit der Frau gemacht wurde, ist reine Schikane. Wegen einer fehlenden Zahnbürste einen Aufriss machen, die Schränke durchsuchen, den Kühlschrank anschauen. Gab schon öfter, dass ein fast leerer Kühlschrank als Indiz angesehen wurde, dass jemand nicht dort wohnt. Gibt genug Seiten, wo man solche Sachen nachlesen kann oder man erlebt es im Bekanntenkreis.

Dass die Frau tagsüber auch schon mal unterwegs ist: Sie holt einen Schulabschluss nach, sie geht öfter als einmal die Woche einkaufen, sie ist mit dem Kind bei Bekannten/Freunden..., sie sind auf dem Spielplatz.

Briefe vom Jobcenter müssen nicht per se pünktlich kommen. Bei uns kommt das alles per PinAG, dauert also etliche Tage und wenn der Besuch erst kurzfristig angekündigt wird, kann es sein, dass der Brief erst paar Tage später kommt oder falsch eingeworfen wurde usw.

Origami 11.07.18 21:43

Liegt es an der Uhrzeit, bin ich zu blöd oder wird der Blick durch das Fenster als Beschatten bezeichnet?

@Destiny: Ein Blick durchs Fenster ist für dich ein Überschreiten der Befugnisse? Wer hat denn überhaupt Schuld: der Vermieter, der partiell durchsichtige Wände verbaut hat, die Mieterin, die in eine Bude mit durchsichtigen Wänden gezogen ist oder der Jobcenter Heini, der, als er gerade vor der Tür stand, seinen Kopf leicht zur Seite geneigt hat? Fenster sind durchsichtig und nirgends steht es verboten, hindurchzusehen. Jeder Postbote, Bekannte, Vertreter schaut bei mir rein, um zu schauen, ob ich erreichbar bin.

Wenn man 31 mal das Weite sucht, nachdem sich das Jobcenter angekündigt hat, dann geht man den Menschen bewusst und gezielt aus dem Weg. Die Frau hat sicherlich zu den angekündigten Terminen immer ganz ganz viele Vorstellungsgespräche gehabt.


/edit: Können wir bitte vielleicht mal wieder dazu übergehen, nicht alles und jedem eine Opferrolle zuzuschreiben? Aus soziologischer Perspektive müsste die Zeit rückwärts laufen denn wir degenerieren in dieser Hinsicht zunehmends (Narzismus, Besserwisserei, Überdramatisierung sind die Resultate). Ich find's auch immer geil, wie viele Eltern davon überzeugt sind und immer wieder berichten, dass ihr Kind doch so "unglaublich intelligent und begabt" ist. Nur Hochbegabte unter den jungen Eltern :D. /OT

Destiny 11.07.18 21:53

Zitat:

Zitat von Origami (Beitrag 32375477)
Wenn man 31 mal das Weite sucht, nachdem sich das Jobcenter angekündigt hat, dann geht man den Menschen bewusst und gezielt aus dem Weg. Die Frau hat sicherlich zu den angekündigten Terminen immer ganz ganz viele Vorstellungsgespräche gehabt.

Das JC schreibt sicher keine 31 Briefchen, wo Besuche angekündigt wurden.

Abgesehen davon kann die Aktion, dass sie nicht zu Hause war und ihr das Geld vollständig gestrichen wird, auch Konsequenzen für das Kind haben, denn soweit ich weiß wird da auch das Jugendamt informiert.

Ja, durch die Fenster in die Wohnung glotzen ist für mich definitiv eine Überschreitung der Befugnisse! Wenn die JC Mitarbeiter schnüffeln kommen wollen, sollen sie es gefälligst rechtzeitig ankündigen, damit man auch einen Beistand oder Anwalt informieren und dabeihaben kann.

Origami 11.07.18 22:13

Zitat:

Von Beschattung, also einer heimlichen Überwachung, könne aber nicht die Rede sein. „In der Regel wird ein Besuch schriftlich angekündigt“, so der Sprecher. Gelegentlich geschehe dies zwar nur zwei Tage vorher. Dann aber mit voller Absicht.

In besonderen Fällen wird der Besuch absichtlich kurzfristig angekündigt
Ich halte mich an die Aussagen im Artikel, die das kurzfristige Ankündigen als Maßnahme bezeichnen, um Betrügereien aufzudecken, nachdem rechtzeitig angekündigte Besuche zuvor nicht wahrgenommen werden konnten oder sonstige gravierende Zweifel vorherrschen. Aber diesen Teil hast du in deinem Posting ausgeblendet.

Melvin van Horne 11.07.18 23:28

Moin,

aus manchen Beiträger hier lese ich die Ablehnung von Kontrollen heraus. Gilt das nur für Empfänger von Sozialleistungen? Soll das bedeuten das jeder alles beantragen kann und die Angaben dürfen nicht überprüft werden? Also eine Art BGE für diejenigen, die betrügen? Es ist doch verblüffend wie sehr manche den Grundsatz "Der Ehrliche ist der Dumme" zum Leitmotiv erhoben haben. Und wie schnell sie das vergessen, wenn der "falsche" betrügt.

31 Ankündigungen und immer kamen die Briefe zu spät. Ich stelle mir gerade vor, Hoeness hätte etwas in der Art in seinem Verfahren erwähnt. Wäre sicher gut angekommen.

Wie man für angekündigte Besuche den Begriff "Beschattung" verwenden kann bleibt mir ein Rätsel. Es muss wohl das von Origami geschilderte Phänomen sein.

Klotieftaucher 12.07.18 00:04

Immer auf VOLLMACKE machen, dann lassen sie einen nach und nach in Ruhe, mache das nun schon 18 Jahre aus Frust denen gegenüber so, die haben mir genug angetan, am Anfang, saß auch eine von der Stasi da im Arbeitsamt, hab der dann auf die Fresse geschlagen, paar Monate Klapse, geschlossene.

Nun in betreutem Wohnen und kurz vor IDIOTEN-Rente, dann, ganz Ruhe, auch mal etwas im Lotto gewonnen, aber nicht den Jackpot, aber reicht erst mal mindestens 15 - 20 Jahre, wenn man normal davon lebt, Lottoschein meiner Mutter geschenkt, nun können und müssen die weiter zahlen, die können mich mal am A.A. lecken und ich lache die aus, Dreckhunde die.

Hab auch schon Feiertage mehreren heimlich was geschenkt, in Briefkasten und mache es wieder, Weihnachten, schönes Gefühl und lustig, wenn sich alle wundern, wo so was herkommt, wochenlanges Gesprächsthema, stand sogar in Zeitung.

:D

Melvin van Horne 12.07.18 00:12

Moin,

Zitat:

Zitat von Klotieftaucher (Beitrag 32376119)
stand sogar in Zeitung. :D

in welcher?

Luzifon 12.07.18 02:17

Zitat:

Zitat von Destiny (Beitrag 32375532)
Das JC schreibt sicher keine 31 Briefchen, wo Besuche angekündigt wurden.

Doch, dass ist mit Abstand auch kein Extremfall.

Natürlich kann das Konsequenzen haben z.b. dass der Betrug gestoppt wird. Dafür hat man auch mehr als genug Zeit sich zu melden. Der Stopp der Beiträge wird im voraus angekündigt und selbst dann kann man sich noch melden. Solange man halt auch an der angegebenen Anschrift wohnt und es nicht nur eine Abzocke des Amts ist.

Wie so oft gilt, die ehrlichen haben rein gar nichts zu befürchten. Die Anforderungen des JC sind da sowieso ein Witz und quasi eine Aufforderung zum Betrug. Wer selbst dass nicht auf die Reihe bekommt wird zu recht sanktioniert und ist zu dem auch einfach nur Dumm.

Thorasan 12.07.18 07:57

Habe es selbst schon erlebt, ne Einladung nach dem Termin zu bekommen - sogar 3 mal nacheinander. Aber glücklicherweise kann man, wenn mich nicht komplett verblödet ist, meistens auch mit den Leuten sprechen, wenn man sich kurzfristig meldet. Habe dann einfach meine Handynummer angegeben. Schon bekomme ich einen Tag vor dem Termin eine SMS mit der Info, wann, bei wem und in welchem Zimmer ich sein muss. Kein Stress, keine Ausrede, kein Ärger.

Idioten gibts natürlich in jedem Amt. Aber die meisten Leute reagieren nicht einfach mal so scheisse, sondern es gibt/hat eine Vorgeschichte.

Destiny 12.07.18 09:52

Zitat:

Zitat von Luzifon (Beitrag 32376666)
Wie so oft gilt, die ehrlichen haben rein gar nichts zu befürchten. Die Anforderungen des JC sind da sowieso ein Witz und quasi eine Aufforderung zum Betrug. Wer selbst dass nicht auf die Reihe bekommt wird zu recht sanktioniert und ist zu dem auch einfach nur Dumm.

Leider ist das nur schöne Theorie, denn in der Realität sieht es anders aus. Selbst schon erlebt und auch im Bekanntenkreis.

Ein Fach RA hat sich in den Kommentare zu Wort gemeldet:

Zitat:

Unerlaubte Überwachung ist an der Tagesordnung

von Michael Baczko, Fachanwalt für Sozialrecht

Oft kam es bei meinen Mandanten vor, das der Ermittlungsdienst ohne Vorankündigung vor der Tür der Hartz IV - Empfänger stand und diese rechtswidrig genötigt hat, die Wohnungsbesichtigung zu gestatten. Es wurden fragwürdige Berichte erstellt. Der Außendienst hat keinerlei Befugnisse, das heimliche Ausspähen ist rechtswidrig. Der Außendienst befragt Nachbarn und Vermieter. Diese Verhalten bewegt sich in einer Grauzone. Oft werden Sachverhalte seitens des Jobcenters unterstellt. Ich hatte in einer Reihe von Gerichtsverfahren gegen das Jobcenter Erfolg. Leider ist die rechtsanwaltliche Unterstützung der Hartz IV-Bezieher sehr schwierig, da die anwaltliche Vergütung in der Regel nicht kostendeckend ist und in den meisten Fällen der Anwalt nur auf Erfolgshonorbasis arbeitet.
Dazu kann ich auch nur sagen, dass ich als Beistand bereits mehrfach erlebt habe, wie meine Schützlinge schikaniert wurden und ihnen Sanktionen angedroht werden, wenn sie nicht nach dem Willen der JC Mitarbeiter "kuschen".

Bei einem meiner Schützlinge agiert jetzt ein Anwalt, weil sie mehrfach ungerechtfertigt sanktioniert wurde. Angeblich hat sie Termine nicht wahrgenommen, angeblich hat sie Unterlagen nicht eingereicht. Die Unterlagen hatte sie mehrfach eingreicht und sogar gefaxt und konnte alles belegen.

Die Termine waren da mehr das Problem. Wie soll man nachweisen, dass man KEINE Einladung bekommen hat? Jedenfalls versuchen sie es auf diese Art und Weise.

ABER: Das Jobcenter muss einem nachweisen, dass die Einladung angekommen ist. Nur leider wissen das viele nicht.

Wer Unterlagen abgibt:

IMMER gegen Empfangsbekenntnis! Das Jobcenter ist VERPFLICHTET, eine Bescheinigung zu geben, was abgegeben wurde.

Klotieftaucher 12.07.18 13:53

Zitat:

Zitat von Melvin van Horne (Beitrag 32376159)
Moin,



in welcher?


Sag/schreib ich nicht, will geheim bleiben. :p

Katzenfisch 12.07.18 17:00

Zitat:

Zitat von shaunderzombie (Beitrag 32375255)
Denkst du so einfach ist das?
Also ich kenne so fälle. Wenn die 2 mal dich nicht erreichen passiert halt das was im Beitrag ist. Du hast ne sperre bzw keine Auszahlung.

Welche sofort vom SG wieder aufgehoben wird. Für eine Zahlungseinstellung bedarf es eine "Kenntnis von Tatsachen", nicht nur eine Vermutung von Eventualitäten. Wenn jemand sein Grundrecht auf Unverletzlichtkeit der Wohnung wahrnimmt, kann das JC bestenfalls vermuten, dass derjenige etwas zu verbergen haben könnte.

Zitat:

Das weiß du natürlich erst wenn monatsende kein Geld da ist.
Auch damit hätte das JC keinerlei Chance, denn ohne nachweislich zugegangenen Einstellungsbescheid laufen die Leistungen zwingend weiter und können natürlich auch im Eilverfahren eingeklagt werden.

Zitat:

Miete geht nicht raus. STom wird nicht bezahlt. Weil ihr Konto nicht gedeckt ist.
Rückbuchungen kosten immer extra. Von ihrem Geld.
Die Kosten für Rückbuchungen bei rechtswidriger Zahlungseinstellung trägt das JC, ob es will oder nicht.

Avantasia 12.07.18 17:09

Wenn ich schon wieder lese. Soll gemacht haben....

Ein Jobjenter kommt eigentlich nie Grundlos vorbei. Und unangemeldet auch nicht.
Da wird entweden jemand sie angeschissen haben oder sie hat die Nachricht weil sie nie da ist,
nicht bekommen haben.

So genau wird das auch der focus nicht Wissen, aber der Titel hört sich erst mal wieder gut an.

Eine Nachbarin von mir bezieht seit Jahren Geld vom Amt hat hier Ihre Wohnung und lebt bei Ihrem Freund im Ausland. Die ist nur einmal im Jahr hier um nen neuen Antrag abzugeben. Da war auch noch nie jemand mal nachschauen.

Destiny 12.07.18 18:03

Zitat:

Zitat von Avantasia (Beitrag 32381319)
Ein Jobjenter kommt eigentlich nie Grundlos vorbei. Und unangemeldet auch nicht.
Da wird entweden jemand sie angeschissen haben oder sie hat die Nachricht weil sie nie da ist, nicht bekommen haben.

Die Frau hat ein kleines Kind, sie macht die Schule nach. Logisch, dass sie da nicht die ganze Zeit zu Hause hockt und je nach Wohngegend kommt es vor, dass gar keine Post ankommt. Entweder weil ständig die Briefkästen aufgebrochen werden oder weil die Postboten die Adresse "nicht finden" oder falsch einwerfen... alles schon erlebt.

Oder aber der Schnüffler war gerade mal 2 x da und behauptet, er war öfter da. Hat aber schön durchs Fenster gespannt.

Wegen in die Wohnung rein: Das geschieht eigentlich nur bei Bedarfsermittlung, wenn z.B. eine Ersteinrichtung beantragt wurde.

Zitat:

Zitat von Avantasia (Beitrag 32381319)
Eine Nachbarin von mir bezieht seit Jahren Geld vom Amt hat hier Ihre Wohnung und lebt bei Ihrem Freund im Ausland. Die ist nur einmal im Jahr hier um nen neuen Antrag abzugeben. Da war auch noch nie jemand mal nachschauen.

Ein Alg II Bescheid ist auf die Dauer von 6 Monaten beschränkt. Er muss also jedes halbe Jahr durch Antragstellung verlängert werden.

Wenn allerdings z.B, jemand 58 Jahre alt ist, kann die Dauer auch schon mal verlängert werden.

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Ist deine Nachbarin über 58 Jahre?

Sonst geht das von dir Geschilderte nämlich nicht, da sie ja auch Einladungen bekommt, Maßnahmen aufgedrückt bekommt, Bewerbungsnachweise einreichen muss, Nebenkostenabrechnungen einreichen muss usw.



Das gerne auch mal bei WGs geschnüffelt wird, hier mal ein Beispiel:

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Und ja, ist wirklich so. Selbst wenn z.B. 2 Typen eine WG bilden oder 2 Mädels.

Avantasia 12.07.18 18:12

Wo lebst du das mit den 6 Monaten ist nicht mehr ich muss auch nur einmal im Jahr hin.
Die haben hier weder die Zeit noch das Personal alle jede 6 Monate antanzen zu lassen. ;)
Hier muss das keiner mehr.

Eine Einladung hatte ich das letzte mal letztes Jahr im Februar, da hab ich Eingliederungsvereinbarung für 2 Jahre unterschrieben,
das wars. Seit dem kam nix außer das ich weiter die Leistung beantragen musste.
Ich brauch mich nicht mal bewerben zur Zeit.

Freunde in Münster sagen das selbe, da ist das auch so.

Und ich bin auch noch nicht 58 meine Nachbarin so Anfang 40 denk ich.

Ich denke mal, da schaut jemand nach der Post und wenn was wichtiges ist bekommt sie ne Nachricht.

Machen doch viele so.

MunichEast 12.07.18 18:29

Zitat:

Zitat von Avantasia (Beitrag 32381694)
Wo lebst du das mit den 6 Monaten ist nicht mehr ich muss auch nur einmal im Jahr hin.
Die haben hier weder die Zeit noch das Personal alle jede 6 Monate antanzen zu lassen. ;)
Hier muss das keiner mehr.

Ihr habt beide recht. Das Jobcenter kann gesetzlich sechs oder zwölf Monate festlegen. § 41 SGB 2

Origami 12.07.18 19:01

Zitat:

Zitat von Destiny (Beitrag 32381652)
Die Frau hat ein kleines Kind, sie macht die Schule nach. Logisch, dass sie da nicht die ganze Zeit zu Hause hockt und je nach Wohngegend kommt es vor, dass gar keine Post ankommt. Entweder weil ständig die Briefkästen aufgebrochen werden oder weil die Postboten die Adresse "nicht finden" oder falsch einwerfen... alles schon erlebt.

Ich möchte mich gar nicht weiter einmischen und auch niemanden an den Karren fahren.
Aber wegen solcher "Eventualitäten" mit Wahrscheinlichkeit gen Null, die du schon damals in Diskussionen ständig als Argumente verkaufen wolltest, verliert man die Lust an manchen Topics. 31x mal wurde der Briefkasten aufgebrochen, was sie leider nie dem JC mitteilen konnte (,um eine andere Kontaktmöglichkeit zu vereinbaren), da sie sich stets in der Schule oder bei Verwandten ohne Telefonanbindung und im Funkloch befand. Sie war stets sowohl schriftlich als auch persönlich verhindert. So ein Unrecht aber auch.

Thorasan 12.07.18 20:46

Kurz OT: Ich bin nicht der einzige, der sich an die stetigen "Zufälle" erinnert hat, sehr geil, danke Origami :T:D

Caplan 13.07.18 07:09

Ich betrachte es auch als Jammerlappentum.
Wenn ich Leistungsbezieher bin, ist es durchaus moeglich, festzustellen, in wie weit der Leistungsnehmer eventuell doch Leistungsbetrug begeht.
Ich weiss, das gab es noch nie und deswegen ist es unverschaemt im Rahmen des Steuerzahlers auch eine stichprobenartige Kontrolle durchzufuehren.
Selbst im Beschaeftigunsgverhaeltnis, wo es Mitarbeiter z.B. draussen auf Baustellen gibt, nehme ich mir doch allenernstes als Arbeitegeber heraus, festzustellen, durch Stichproben, ob mein Personal ordungsgemaess oder vetragsgemaess " kontinuierlich; messbar " arbeitet.
Die Welt ist schon grauenvoll, genau so wie die Ausreden

Origami 13.07.18 07:12

Es ist ne harte Zeit da draußen @Caplan...
Die Mimi Ära.

MunichEast 13.07.18 07:32

Man muss hier das grundsätzlich betrachten. Eine ganze Weile war Sozialbetrug politisch eine Diskussion, die Agenturen angehalten dem verstärkt nachzugehen. Eine oft schwierige Personalsituation führte zu weiteren Misständen.
Es gibt und gab schwierige Sachbearbeiter, wie es schwierige Kunden gibt und gab.
Die Bescheide haben eine hohe Fehlerquote zu lasten der Kunden. Die Zahl leider nicht mehr zur Hand.

Jetzt einseitig alles schlechte dem Kunden oder Bearbeiter anzulasten wäre falsch. Einen Blick in diese Verfahren sollte man aber stetig machen. Die Sozialgerichte gaben über 40 % den klagenden Kunden recht, man sollte also weiter drauf schauen ....

Den ärmsten grundlos und haltlos zu wenig Leistung zu geben ist nicht tragbar.....

Destiny 13.07.18 07:42

Zitat:

Zitat von Avantasia (Beitrag 32381694)
Wo lebst du das mit den 6 Monaten ist nicht mehr ich muss auch nur einmal im Jahr hin.
Die haben hier weder die Zeit noch das Personal alle jede 6 Monate antanzen zu lassen. ;)
Hier muss das keiner mehr.

Dann ist euer Jobcenter ein Paradies.

EGV nur alle 2 Jahre, Bescheide für jeweils 1 Jahr, keine Einladungen, kein Nachweis von Bewerbungsbemühungen, keine Maßnahmen zur Wiedereingliederung, keine Weiterbildungen usw. Nebenkostenabrechnungen scheinen auch egal zu sein.

Zitat:

Zitat von Origami (Beitrag 32381970)
31x mal wurde der Briefkasten aufgebrochen, was sie leider nie dem JC mitteilen konnte (,um eine andere Kontaktmöglichkeit zu vereinbaren), da sie sich stets in der Schule oder bei Verwandten ohne Telefonanbindung und im Funkloch befand. Sie war stets sowohl schriftlich als auch persönlich verhindert. So ein Unrecht aber auch.

Ich habe NICHT behauptet, dass der Briefkasten ständig aufgebrochen war. Aber auch so etwas kommt in schlechten Wohngegenden vor und es war ein Beispiel! So wie die anderen Sachen auch.

Einer meiner Schützlinge hatte Leistungseinstellung, weil beim Amt von ausgegangen wurde, dass mein Schützling heimlich umgezogen ist, da ein Brief mit Empfänger unbekannt verzogen zurück kam. Problem war: Wohnt im Hinterhof und die Aushilfspostboten schauen meist nur wegen Vorderhaus.

Zitat:

Zitat von Caplan (Beitrag 32385750)
Wenn ich Leistungsbezieher bin, ist es durchaus moeglich, festzustellen, in wie weit der Leistungsnehmer eventuell doch Leistungsbetrug begeht.
Ich weiss, das gab es noch nie und deswegen ist es unverschaemt im Rahmen des Steuerzahlers auch eine stichprobenartige Kontrolle durchzufuehren.

Mit solchen Aussagen wird leider den Leistungsempfängern unterstellt, dass sie generell betrügen würden.

Ich finde es sehr bedenklich, wenn die Leute anfangen, es okay zu finden, dass stichprobenartig Leistungsempfänger überprüft werden, in deren Wohnung rumgeschnüffelt wird - obwohl keine Polizei, obwohl kein Durchsuchungsbeschluss vorliegt. Damit sind die LE der Willkür ausgesetzt. Schon mal daran gedacht? Außerdem wird doch schon überprüft wie der Teufel. Die Kontenbewegungen dürfen eingesehen werden, KDU Abrechnung muss vorgelegt werden (außer bei dem einen Jobcenter in Münster) usw.

Es ist ja auch nicht so, dass Polizei oder Zoll die Kontrollen macht, sondern Mitarbeiter des Jobcenters!!! Das Grundrecht wegen Unverletzlichkeit der Wohnung wird für LE also außer Kraft gesetzt? Was haben die Leute denn schlimmes getan, außer dass sie halt erwerbslos sind oder Aufstocker?

Und wegen der Steuergelder: Hach, macht euch Gedanken, wie viel die Gerichtsverfahren fressen, weil falsche Bescheide ergehen, weil sanktioniert wird, weil irgendwelche sinnlosen Maßnahmen vergeben werden wie z.B. PC Grundkurse an IT und Bürofachkräfte oder man das 3. Bewerbungstraining in einem Jahr aufgedrückt bekommt, damit die Statistiken stimmen.

Abgesehen davon: Die Ämter müssen eine Sanktionsquote erfüllen! Egal wie! Die Quote muss eingehalten werden, sonst gibts Ärger.

MotherFocker 13.07.18 07:50

Jeder der nicht arbeitet und gemeldet ist, hat Zeit genug seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Kontrollen zeigen doch nur, dass die Verpflichtungen nicht ernst genommen wurden.

Jeder der arbeitet, muss sich auch bemühen den Arbeitsplatz zu erhalten.

In beiden Fällen ist es kein Selbstläufer....

Ob die o.g. Zustände wirklich aufs ganze Land und alle Leistungsbezieher übertragbar sind wage ich stark zu bezweifeln.

Auch manchen "Horrorschilderungen" einzelner User hier, zweifle ich stark an. Dafür habe ich von diesen Useren zu viel Unsinn hier lesen müssen...

Destiny 13.07.18 07:58

Zitat:

Zitat von MunichEast (Beitrag 32385862)
Man muss hier das grundsätzlich betrachten. Eine ganze Weile war Sozialbetrug politisch eine Diskussion, die Agenturen angehalten dem verstärkt nachzugehen...

Die Bescheide haben eine hohe Fehlerquote zu lasten der Kunden. Die Zahl leider nicht mehr zur Hand...

Die Sozialgerichte gaben über 40 % den klagenden Kunden recht, man sollte also weiter drauf schauen ....

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Zitat:

Zitat von MotherFocker (Beitrag 32385955)
Auch manchen "Horrorschilderungen" einzelner User hier, zweifle ich stark an. Dafür habe ich von diesen Useren zu viel Unsinn hier lesen müssen...

Solche Sachen sind auch en masse in sämtlichen Erwerbslosenforen und auf sämtlichen Seiten, die sich damit befassen, nachzulesen.

Caplan 13.07.18 08:35

Destiny
a bezieht sich die Anwesenheitskontrolle nicht auf herumschnueffeln im Wohnbereich; da gibt es keien Freibrief fuer. Da wird der Bogen gleich mal wieder ueberspannt.
b ich stelle nicht alle unter Generalverdacht, jedoch ist die Anzahl der Leistungsbetrueger nicht unerheblich. Selbst skurille Machenschaften, das eine Waschmanschine eine Wohnung weiter geschleppt wird, um einen neue zu beantragen, sind gang und gaebe.
Und dann ist da auch sicherlich meine Haltung mit verankert. Da ich und alle die Sozialabgaben leisten , sicher gestellt haben wollen, das es nicht notorisch zu diesen eklatanten Missbraeuchen kommt, neben der Tatsache das es Mehrfachleistungsbezieher gibt oder auch nebeher gejobt wird,, nenn ich das dem Umstand entpsprechend durchaus legitim.
Letztendlich schaden diese Parasiten nicht nur dem System sondern auch dem Leumund derer, die wirklich Unterstuetzung erfahren sollen.
Einst hatte ich ueber 20 Jahre eine Putzfrau, auf der Basis von 450 Euro. Selbst eien Rentenanteil habe ich ohne Abzug fuer sie geleistet, damit sie ihre Rentenanwartschaft nicht verliert. Diese wohnte in einem dieser typ. 25 Klingeschilder -Bauten. Ihre Familie wurde im ganzen Haus fuer schwachsinnig erklaert, da sie mit 4 Kindern noch zusaetzlich arbeitete und Ihr Mann als Kommisunierer auch.24 Parteien liessen sich lieber Jahrzehnte die Sonne auf den Bauch scheinen.
Genauso hatte ich voruebergehend einen Gaertner. Als feststand das er Leistungsbezieher war, bedingt durch die Tatsache, das er keine Paper unterzeichnen wollte bez. der Ausgaben, hatte es sich ausgegaertnert. Geht nicht..
Nebenher; meine Schwester ist bei einem Jobcenter. Sicherlich erzaehlt sie nichts ueber ihre Klienten, aber man spricht schon ueber die aberwitzigen Ausreden sie so Tag taeglich ihren Humor strapazieren.Da gibt es nichts, was es nicht gibt.

Melvin van Horne 13.07.18 10:46

Moin,

Zitat:

Zitat von Destiny (Beitrag 32385994)
Solche Sachen sind auch en masse in sämtlichen Erwerbslosenforen und auf sämtlichen Seiten, die sich damit befassen, nachzulesen.

na, dann müssen sie ja stimmen. Auf solchen Seiten besteht ja Wahrheitspflicht. Das wird auch vom Betreiber ständig überprüft. Und wehe, da lügt oder übertreibt einer. Da gibt es aber Schelte von den anderen Usern.

P.S. Das "Danke" war für den Einblick in die Denkweise.

Destiny 13.07.18 11:40

Zitat:

Zitat von Caplan (Beitrag 32386161)
Destiny
a bezieht sich die Anwesenheitskontrolle nicht auf herumschnueffeln im Wohnbereich; da gibt es keien Freibrief fuer. Da wird der Bogen gleich mal wieder ueberspannt.
b ich stelle nicht alle unter Generalverdacht, jedoch ist die Anzahl der Leistungsbetrueger nicht unerheblich. Selbst skurille Machenschaften, das eine Waschmanschine eine Wohnung weiter geschleppt wird, um einen neue zu beantragen, sind gang und gaebe.

a) Tja, das sag mal den Schnüffelnasen der Jobcenter

b) Waschmaschinen muss man selbst bezahlen vom Regelsatz. Es gibt lediglich einmalig eine ERSTAUSSTATTUNG! Und selbst da nicht neue Möbel und Geräte, sondern gebrauchte bzw. auf Gutschein fürs Sozialkaufhaus und auch nur das Allernötigste.

Frage: Wie viel ist bei dir nicht unerheblich. Hab mal recherchiert. Also:

2017: 150.000 Fälle, davon der Großteil durch organisierte Banden (= Betrug)

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Wenn man jetzt genauere Zahlen und Aufschlüsselungen hätte, wären es vielleicht nur noch ca 80.000? Also gegenüber ca. 4.000.000 Alg II Empfängern. Also ca 2 % der Leistungsempfänger.

Lass es ruhig 5 % sein, ist eine verschwindend geringe Anzahl.

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Und dann lies dir mal bitte das hier durch aus dem Grundgesetz wegen dem Existenzminimum:

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Heißt: Wenn die Jobcenter die Leistungen streichen, wird gegen eben jenes Grundgesetz verstoßen. Ich meine jetzt nicht die Betrügerbanden oder Leute, die wirklich betrügen (also z.B. im Ausland Konten haben usw) Sondern so ganz normale Leute wie die junge Frau mit Kind oder die Leute, die ich betreut habe mit Gängen zum Jobcenter.

Zitat:

Zitat von Melvin van Horne (Beitrag 32386833)
Moin,

na, dann müssen sie ja stimmen. Auf solchen Seiten besteht ja Wahrheitspflicht. Das wird auch vom Betreiber ständig überprüft.

Dann solltest du die Foren wirklich mal anschauen. Dort werden dann entsprechende Schriftstücke vom Amt anonymisiert hochgeladen, d.h. es ist alles schwarz auf weiß nachvollziehbar, was da ab geht.

Eine ehemalige JC Mitarbeiterin hat vor ein paar Jahren in den Medien über Sanktionsquoten, die vorgegeben sind, gesprochen. Ich weiß leider nicht mehr, wie sie hieß, aber sie bekam danach massive Probleme. Dass es solche Anweisungen gibt, hier sogar mit Schriftstück (anonymisiert):

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Caplan 13.07.18 12:17

Steht auch in den Forenboards, wie eigentlich der Beschwerdeschreiber sich einbringt?
Im Regelfall stellen sich die meisten als die liebesten Kinder der Welt dar.
Da bleibt auch ..trau schau wem.
Und sicherlich bei allen staatlichen Einrichtungen arbeiten Menschen unterschiedlicher Coleur. Ich will sicher nicht bestreiten das es auch auf dieser Seite den ein oder anderen uebermotivierten Sachbearbeiter gibt. Das ist beim Finanzamt auch nicht anders.

Luzifon 13.07.18 13:40

Zitat:

Zitat von Destiny (Beitrag 32387142)
Eine ehemalige JC Mitarbeiterin hat vor ein paar Jahren in den Medien über Sanktionsquoten, die vorgegeben sind, gesprochen. Ich weiß leider nicht mehr, wie sie hieß, aber sie bekam danach massive Probleme. Dass es solche Anweisungen gibt, hier sogar mit Schriftstück (anonymisiert):

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Gibt es wenigstens auch noch Fakes wo man sich ein wenig mehr Mühe gegeben hat? Sorry aber so sieht keine Dienstaneisung im Amt aus. Das ist lächerlich.

Das ganze Thema hier ist schlichter Unsinn und nicht vom JC. Es gibt dutzende Möglichkeite mit dem JC in Kontakt zu treten, Fakt. Das man dies nach 31 Briefen nicht tut ist entweder Dummheite (eigene Schuld der Mutter) oder Betrug. Alles andere ist absoluter nonsens.

Da gibt es auch nicht mit "in der Theorie". Wer ehrlich ist hat nichts zu befürchten. Selbst wenn man 6 Monate in Koma liegt kann man dies dann hinbekommen da es dann entweder die Verwanden erledigen oder wenn dies nicht gegeben ist es der Sozialdienst tut. Sprich für ein derartiges Verhalten gibt es keine Ausrede.
So jemand sollte nur noch Essensmarken erhalten die nur in Kombination mit dem Ausweis gültig sind. Dann wäre das Thema durch. Würden die JCs mal konsequent Sanktionieren, die Politik ordentliche Gesetze verabschieden dann kommen diese Briefe ganz schnell auch an und werden folge geleistet. Oder es ist halt Betrug der dann auffliegt.

dieterthehaack 13.07.18 17:41

Lustige Diskussion, liest sich fast wie der versammelte Fanclub vom Leistungsschutzrecht.

Erst mal die Betroffenen kriminalisieren, Einwürfe mit Pseudoargumenten wegwischen, und die sind doch eh alle arbeitsscheu. Ab ins Arbeitslager! Selbst wenn das Jobcenter in diesem Fall korrekt handelt, und die Schlagzeile ziemlich unzutreffend ist: so macht man Stimmung gegen Schwächere der Gesellschaft, um vom eigenen Versagen abzulenken und sich selbst hochzuheben.

Destiny 13.07.18 19:12

Zitat:

Zitat von Luzifon (Beitrag 32387749)
Gibt es wenigstens auch noch Fakes wo man sich ein wenig mehr Mühe gegeben hat? Sorry aber so sieht keine Dienstaneisung im Amt aus. Das ist lächerlich.

Es gibt definitiv interne Anweisungen!

Das können auch ehemalige JC Mitarbeiter bestätigen. Das hat Inge Hannemann bestätigt, das wurde von anderen MA bestätigt.

Noch bisschen Lesestoff über etwas, was als "Modelprojekt" galt, aber rechtswidrig ist und trotzdem gedeckt wurde:

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Und über die Hannemann:

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