Zitat kingsonic:
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das kriminelle Vermögen wird eingezogen, und an Hospize und Kitas und Altenheime verteilt.
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Die Gewinnabschöpfung ist im Strafrecht vorgesehen und möglich, unterliegt jedoch einigen Bedingungen und Vorausetzungen.
Im Gesetz wird das als Verfall (oder Einziehung) bezeichnet.
Die Verteilung an die genannten Einrichtungen wird dabei von den Gerichten oft so gehandhabt.
Der Verfall (oder die Einziehung) ist für einen Laien schwer zu erklären. Im Goldmünzenraub wird man aller Voraussicht nach keine Chance haben.
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Voraussetzungen und Umfang
Gemäß § 73 StGB wird der Verfall eines Vermögensvorteils angeordnet, wenn der Täter diesen aus einer rechtswidrigen Tat erlangt hat. Sinn dieser Vorschrift ist es, unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachs abzuschöpfen, also eine rechtswidrige Bereicherung zu beseitigen.[1] Der Verfall ist jedoch nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine Strafe, auch keine strafähnliche Maßnahme, sondern eine "Maßnahme eigener Art".[2]...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verfall_(deutsches_Recht)