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Ungelesen 12.07.18, 23:23   #2
Uwe Farz
working behind bars
 
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Auszug aus dem Koalitionsvertrag, der den SPD Mitgliedern anlässlich der Mitgliederbefragung vorlag:

"2. Mieten
Wir werden durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung
qualifizierter Mietspiegel sichern. Unser Ziel ist es, eine repräsentative und differen-
zierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung
der Vergleichsmiete zu gewährleisten. Wir wollen erreichen, dass die tatsächlichen
Marktverhältnisse auf zuverlässiger Datengrundlage differenziert dargestellt werden.
Die Ausgestaltung der neuen Vorgaben für qualifizierte Mietspiegel erfolgt so, dass
die für die Erstellung und Fortschreibung anfallenden Kosten für die Gemeinden
möglichst gering bleiben.
Dazu werden wir den Bindungszeitraum für einen qualifizierten Mietspiegel von zwei
auf drei Jahre verlängern. Dadurch wird zugleich der Mietenanstieg gedämpft.
Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums wird geprüft.
112
Der einfache Mietspiegel soll insbesondere in kleineren Städten und Gemeinden als
Instrument der Orientierung und des Rechtsfriedens stärker zu Anwendung kommen.
Wir wollen mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht des Vermieters bezüglich der Vor-
miete – wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese
beruft – mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse erreichen.
Die Mietpreisbremse wird frühzeitig bis Ende 2018 auf Geeignetheit und Wirksamkeit
bewertet. Dabei werden die praktische Bedeutung und die Erkenntnisse aus der
Rechtsprechung berücksichtigt.
Wir werden die Anforderungen an eine qualifizierte Rüge des Mieters bezüglich der
Miethöhe erleichtern. Künftig soll eine einfache Rüge der Miethöhe ausreichen.
Wir wollen Mieter besser vor bewusstem Missbrauch bei der Ankündigung und der
Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen schützen. Das gezielte Herausmo-
dernisieren wird künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und für
Mieter Schadensersatzansprüche begründen.
In Gebieten geltender Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird die Modernisie-
rungsumlage auf acht Prozent abgesenkt. Diese Regelung wird auf fünf Jahre befris-
tet und zum Laufzeitende überprüft.
Wir wollen verhindern, dass Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen unverhält-
nismäßig belastet werden. Die monatliche Miete darf künftig nach einer Modernisie-
rung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs
Jahren erhöht werden (Kappungsgrenze).
Für kleinere Modernisierungen werden wir ein optionales, vereinfachtes Mieterhö-
hungsverfahren einführen, bei dem die formellen Anforderungen an die Ankündigung
abgesenkt werden und ein maximaler Betrag von 10.000 Euro unter Berücksichti-
gung eines Instandhaltungsanteils von 30 Prozent umgelegt werden kann.
Wir werden die neuen mietrechtlichen Regelungen innerhalb des Gesetzespaketes
zur Wohnraumoffensive auf den Weg bringen."

Quelle:

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumen...Bund_final.pdf

Es ist schon auffallend, wie schnell Frau Barley auch diesmal wieder umfällt.
Ich gehe davon aus, das die Justizministerin bereits für die Zeit danach plant. Der Aufenthalt auf der Regierungsbank könnte ja unter Umständen sehr kurz weden.
Wieder mal die eigene Klientel gnadenlos verarscht.
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betaalpha (14.07.18)