Entwurf für neue Mietpreisbremse abgeschwächt
Zitat:
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Auszug aus dem Koalitionsvertrag, der den SPD Mitgliedern anlässlich der Mitgliederbefragung vorlag:
"2. Mieten Wir werden durch gesetzliche Mindestanforderungen eine standardisierte Gestaltung qualifizierter Mietspiegel sichern. Unser Ziel ist es, eine repräsentative und differen- zierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten. Wir wollen erreichen, dass die tatsächlichen Marktverhältnisse auf zuverlässiger Datengrundlage differenziert dargestellt werden. Die Ausgestaltung der neuen Vorgaben für qualifizierte Mietspiegel erfolgt so, dass die für die Erstellung und Fortschreibung anfallenden Kosten für die Gemeinden möglichst gering bleiben. Dazu werden wir den Bindungszeitraum für einen qualifizierten Mietspiegel von zwei auf drei Jahre verlängern. Dadurch wird zugleich der Mietenanstieg gedämpft. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums wird geprüft. 112 Der einfache Mietspiegel soll insbesondere in kleineren Städten und Gemeinden als Instrument der Orientierung und des Rechtsfriedens stärker zu Anwendung kommen. Wir wollen mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht des Vermieters bezüglich der Vor- miete – wenn sich der Vermieter bei der Begründung des Mietverhältnisses auf diese beruft – mehr Transparenz bei der Mietpreisbremse erreichen. Die Mietpreisbremse wird frühzeitig bis Ende 2018 auf Geeignetheit und Wirksamkeit bewertet. Dabei werden die praktische Bedeutung und die Erkenntnisse aus der Rechtsprechung berücksichtigt. Wir werden die Anforderungen an eine qualifizierte Rüge des Mieters bezüglich der Miethöhe erleichtern. Künftig soll eine einfache Rüge der Miethöhe ausreichen. Wir wollen Mieter besser vor bewusstem Missbrauch bei der Ankündigung und der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen schützen. Das gezielte Herausmo- dernisieren wird künftig den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen und für Mieter Schadensersatzansprüche begründen. In Gebieten geltender Kappungsgrenze für Mieterhöhungen wird die Modernisie- rungsumlage auf acht Prozent abgesenkt. Diese Regelung wird auf fünf Jahre befris- tet und zum Laufzeitende überprüft. Wir wollen verhindern, dass Mieter durch Modernisierungsmaßnahmen unverhält- nismäßig belastet werden. Die monatliche Miete darf künftig nach einer Modernisie- rung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden (Kappungsgrenze). Für kleinere Modernisierungen werden wir ein optionales, vereinfachtes Mieterhö- hungsverfahren einführen, bei dem die formellen Anforderungen an die Ankündigung abgesenkt werden und ein maximaler Betrag von 10.000 Euro unter Berücksichti- gung eines Instandhaltungsanteils von 30 Prozent umgelegt werden kann. Wir werden die neuen mietrechtlichen Regelungen innerhalb des Gesetzespaketes zur Wohnraumoffensive auf den Weg bringen." Quelle: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Es ist schon auffallend, wie schnell Frau Barley auch diesmal wieder umfällt. Ich gehe davon aus, das die Justizministerin bereits für die Zeit danach plant. Der Aufenthalt auf der Regierungsbank könnte ja unter Umständen sehr kurz weden. Wieder mal die eigene Klientel gnadenlos verarscht. |
es ist doch gar nicht gewollt, dass die mieten stagnieren. der staat verdient schließlich fleißig daran und ist daher auch eher daran interessiert, dass die mietspiegel steigen.
deswegen wird bei der mietpreisbremse auch immer nur bullshit rauskommen. interessanter [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] dazu Zitat:
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