Dies gilt jetzt nur für in Deutschland ansässige Banken in einem Ermittlungsverfahren in Strafsachen.
Wollte man in so einem Fall schriftliche Unterlagen von einer Bank, kam zunächst die lapidare Antwort: Nein...wir berufen uns auf das Bankgeheimnis.
Dieses hat eigentlich schon immer nur theoretisch von den Banken angenommen existiert.
Es gab da eine einfache Lösung: Der Staatsanwalt lud den Vorstand der Bank persönlich als Zeugen im Ermittlungsverfahren zu sich ein...und da hätte er aussagen müssen.
Also kam wenig später die Reaktion der Bank an den ermittelnden Sachbearbeiter und die sah dann folgendermaßen aus:
"In Vermeidung des persönlichen Erscheinens unser Herrn Vorstandes bei der Staatsanwaltschaft übersenden wir ihnen folgende schriftliche Unterlagen..."
Der Form war also genüge getan. *grins*
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