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Ungelesen 15.04.17, 21:39   #8
Porthios
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Zitat von Tuxtom007 Beitrag anzeigen
Der Vermieter bekommt nur eine Kurzasukunft, die du selber bei der Schufa anfordern musst - da stehen keine Details zu Verträgen usw. drin sondern nur eine allgemeine Einschätzung deiner Kreditwürdigkeit.

Und wenns bezahlt ist, wird der Eintrag nach 3 Jahren gelöscht, aber ist sowieso als erledigt eingetragen.

Also keine Panik
Das ist falsch. Die Auskunft, die sich der Vermieter einholt, enthält durchaus Details und nicht nur eine allgemeine Eischätzung. Ich sehe als Vermieter daher in jedem Falle, welcher Art die Einträge sind (z.B. Abgabe eidesstattliche Erklärung, Insolvenz, Konto, Kredit- bzw. Handyvertrag etc.). Richtig dagegen ist, dass dort ebenfalls die Erledigung (der Zahlungsausgleich) vermerkt ist, WENN sich die betreffende Person (der Schuldner) hierum gekümmert hat. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet die Erledigung bei der Schufa anzuzeigen - der Schuldner hat aber (siehe dieser Fall) ein absolutes Interesse daran.
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