myGully.com

myGully.com (https://mygully.com/index.php)
-   Reallife (https://mygully.com/forumdisplay.php?f=372)
-   -   Wohnung mieten und Schufa (https://mygully.com/showthread.php?t=4750889)

Necrobutcher 14.03.17 19:24

Wohnung mieten und Schufa
 
Hallo zusammen,

ich stehe vor folgenden Problem. Ich würde mir gerne eine Wohnung anmieten und es wird halt wie üblich eine Schufa Selbstauskunft verlangt. Ich weiß auch, das ich in der Schufa eine Meldung habe aufgrund eines Handyvertrags. Ich habe den Damals nicht bezahlen können und naja, es ging so Weit das es bis zum Gerichtsvollzieher sind. Es waren 900€ die Offen waren. Ich habe es aber dann Sofort beim Gerichtsvollzieher bezahlt und die Sache war erledigt.


Ich habe angst das mir dieser Eintrag die Wohnung versauen könnte bzw. die Wohnungsbausgesellschaft mit die Wohnung nicht vermietet. Ich hatte damals echt massive Geldprobleme wärend meiner Ausbildung und zzt. befinde ich mich in einen festen Arbeitsverhältnis und verdiene im Monat um die 2250€ Netto die Warmmiete würde 600€ betragen. Ich könnte mir die Wohnung aus meiner Sicht locker leisten und habe mir alles durchgerechnet.

Hat jemand von Euch Erfahrung damit und könnte mir vllt paar Tipps geben ?

Ich könnte die Kaution locker aufeinmal bezahlen und wäre z.B auch bereit mehere Monatsmieten im Vorraus zu zahlen.

Fietze 14.03.17 20:04

Naja, lege die Karten doch einfach auf den Tisch.
Ein persönliches Gespräch mit dem für die Vermietung Verantwortlichen und erklär ihm die Sachlage.
Und wenn du dann noch mit ihm vereinbarst, die Kaution auf einmal abzudrücken.
Wieso sollte die olle Kamelle dann noch von Relevanz sein?
Sicher bist du nicht der einzige Mieter mit Schufaeintrag bei dieser Gesellschaft.

Rasiererkönig 14.03.17 20:32

Werden solche Einträge auch mal wieder entfernt?

Necrobutcher 14.03.17 20:39

Ja, ich habe mich erkundigt. Wenn das wie bei mir bezahlt ist, dann wird es dort als bezahlt und erledigt angezeigt, allerdings kann man sehen das man halt mal ein Problem hatte. Es steht dann genau Forderung von Firma XY dann der Betrag und dann zum Verlauf was. Mahnbescheid usw... Das bleibt dann nach dem es als Erledigt makiert ist für 3 Jahre bestehen und wird dann gelöscht.

painjester 14.03.17 21:52

Zeig ihm deinen letzten Lohnnachweis und der Vermieter wird dir deine Möbel eigenhändig in die Wohnung tragen.

Rasiererkönig 15.03.17 08:55

Zitat:

Zitat von Necrobutcher (Beitrag 29876346)
Das bleibt dann nach dem es als Erledigt makiert ist für 3 Jahre bestehen und wird dann gelöscht.

Danke für die Info.

Ich sehe wie painjester auch keine Probleme. Nur Mut! :D:T

Tuxtom007 16.03.17 18:26

Der Vermieter bekommt nur eine Kurzasukunft, die du selber bei der Schufa anfordern musst - da stehen keine Details zu Verträgen usw. drin sondern nur eine allgemeine Einschätzung deiner Kreditwürdigkeit.

Und wenns bezahlt ist, wird der Eintrag nach 3 Jahren gelöscht, aber ist sowieso als erledigt eingetragen.

Also keine Panik

Porthios 15.04.17 21:39

Zitat:

Zitat von Tuxtom007 (Beitrag 29885684)
Der Vermieter bekommt nur eine Kurzasukunft, die du selber bei der Schufa anfordern musst - da stehen keine Details zu Verträgen usw. drin sondern nur eine allgemeine Einschätzung deiner Kreditwürdigkeit.

Und wenns bezahlt ist, wird der Eintrag nach 3 Jahren gelöscht, aber ist sowieso als erledigt eingetragen.

Also keine Panik

Das ist falsch. Die Auskunft, die sich der Vermieter einholt, enthält durchaus Details und nicht nur eine allgemeine Eischätzung. Ich sehe als Vermieter daher in jedem Falle, welcher Art die Einträge sind (z.B. Abgabe eidesstattliche Erklärung, Insolvenz, Konto, Kredit- bzw. Handyvertrag etc.). Richtig dagegen ist, dass dort ebenfalls die Erledigung (der Zahlungsausgleich) vermerkt ist, WENN sich die betreffende Person (der Schuldner) hierum gekümmert hat. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet die Erledigung bei der Schufa anzuzeigen - der Schuldner hat aber (siehe dieser Fall) ein absolutes Interesse daran.

GoalBoal 28.07.17 20:43

Jein, Ihr beide habt Recht.

In der Auskunft, stehen alle Verträge drinnen, sofern die nicht ausgelaufen sind und nach 3 Jahren gelöscht sind
Nach Abzahlung steht der Vertrag für 3 weitere Jahre drin

Zitat
Zitat:

Wie lange speichert Schufa Daten?

Wir speichern Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit und im Rahmen des strengen deutschen Bundesdatenschutzgesetzes. Gelöscht werden

- Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau; sie werden aber nur zehn Tage in - Auskünften an Vertragspartner der SCHUFA weitergegeben.
Kredite taggenau nach drei Jahren nach dem Jahr der Rückzahlung
- Informationen über fällige Forderungen in der Regel jeweils nach einem Zeitraum von drei vollen Kalenderjahren (d. h. mitAblauf des 31.12. des dritten Kalenderjahres, das der Speicherung folgt) insbesondere dann, wenn sie in dieser Zeit erledigt werden. Bei unerledigten Sachverhalten erfolgt eine Löschung am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit dem Kalenderjahr, das der Speicherung folgt. Eine länger währende Speicherung ist insbesondere dann möglich, wenn beispielsweise eine titulierte Forderung längere Zeit nicht ausgeglichen wurde.
- Konten über laufende Vertragsbeziehungen (z. B. Girokonten, Telekommunikationskonten), wenn das Konto aufgelöst wird
- Kreditkartenkonten drei Jahre taggenau nach Beendigung der Geschäftsbeziehung
- Versandhauskonten, wenn die Forderung zurückgezahlt wurde
- Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte (Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung und eidesstattliche Versicherung) bzw. den zentralen Vollstreckungsgerichten (Eintragungen nach § 882c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) nach drei Jahren taggenau, jedoch vorzeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das Amtsgericht bzw. das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird
- Informationen über die Eröffnung eines Verbraucher-/Insolvenzverfahrens nach sechs vollen Kalenderjahren. Das Merkmal„Insolvenzverfahren eröffnet“ wird jedoch spätestens drei volle Kalenderjahre nach der Aufhebung oder Einstellung des Verfahrens zusammenmit dem Hinweis auf die Aufhebung des Verfahrens gelöscht.
- Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages oder die Einstellung des Verfahrens mangels Masse taggenau nach drei Jahren
- Informationen über die Ankündigung einer Restschuldbefreiung nach spätestens zehn Jahren taggenau oder bei Aufnahme der Information über die Erteilung oder Versagung einer Restschuldbefreiung
- Informationen über die Erteilung einer Restschuldbefreiung nach drei vollen Kalenderjahren
- Informationen über die Versagung einer Restschuldbefreiung nach drei Jahren taggenau
- Informationen über die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens nach drei vollen Kalenderjahren
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Samonuske 28.07.17 21:32

Hast die Wohnung denn schon bekommen :-)

Tuxtom007 29.07.17 06:00

Zitat:

Zitat von Porthios (Beitrag 30005285)
Das ist falsch. Die Auskunft, die sich der Vermieter einholt, enthält durchaus Details und nicht nur eine allgemeine Eischätzung.

Das stimtm nicht.

Du bekommst vom mir als Mieter eine Schufa-Selbstauskunft vorgelegt, die ich als Mieter bei der Schufa anfordere.
Da steht nichts über Verträge usw. drauf, sondern nur über deine allg. Zahlungsmoral, ob du deine Verträeg und Kredit usw. ordentlich und pünktlich zurückbezahlst oder eben nicht.

Da steht nicht drin, welche Bankverbindung, Kredit, Verträge oder sonst was ich habe - das geht dem Vermieter nämlich nichts an.

Sorry, ich bin schon öfters umgezogen und hab Schufa-Selbstauskünfte deswegen angefordert.

g0tttt 31.07.17 18:01

Ich würde mir da keine Gedanken machen, insbesondere wenn es bezahlt ist. Mir sagte mal vor zig Jahren eine Mitarbeitern der Schufa, dass meine Schufa super sauber sei,da "heutzutage" jeder irgendwelche Einträge wegen Handyverträgen hat. Und das obwohl ich dachte, dass da ein paar Einträge sind.

Ich würde aber auch nicht zu sehr als Bitsteller auftreten, ich habe eine sehr, sehr schöne Wohnung in TOP-lage bekommen ohne Unterlagen (ausser einem Kontoauszug mit recht hohem Betrag) , nur nachdem ich nochmal bei den Makler anrief und sagte dass ich jetzt eine Entscheidung brauche, da ich noch andere Wohnungen zur Auswahl habe.

Die Makler warten gerne darauf, dass sich vielleicht ein unkündbarer Beamter oder so bewirbt, aber möchten auch nicht auf ihre Provision verzichten, deswegen sollte man da ruhig etwas forscher auftreten..


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:32 Uhr.

Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.