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Ungelesen 25.10.14, 23:48   #1
BruceLee007
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Standard wer muss den Boiler zahlen?

Meine Freundin und ich wir haben heut ne awohnung angekuckt.
und alles war ok, ausser ein Boiler fehlt. Der vermieter sagte,
dass der Mieter den Boiler zahlen muss. Ist das so richtig? Muss
sich nicht der vermieter drumm kümmern?. Wenns unzulässig
Ist, dann befürchten wir das der vermieter uns alles zahlen lässt.
Der vermieter ist Anwalt
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Ungelesen 26.10.14, 00:04   #2
Kneter33
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Blödsinn,

den Boiler hat der Vermieter zu zahlen.
Genauso wenn der mal kaputt geht.
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Ungelesen 26.10.14, 00:40   #3
bambamfeuerstein
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so sieht die wirklichkeit aus:

Zitat:
Ist die Wohnung noch mit einem Boiler (Warmwasserbereiter, Durchlauferhitzer) ausgestattet, was bei älteren Wohnungen noch häufig der Fall sein dürfte, so gehören diese Geräte zu den Installationen und damit zur Wohnung selbst. Treten Mängel an dem Gerät auf, so ist daher der Vermieter verpflichtet, das Gerät reparieren oder austauschen zu lassen ( § 535 Satz 2 BGB) (BGH WM 91, 381). Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Mieter die Wohnung selbst mit einem entsprechenen Gerät ausgestattet hat. In diesem Fall ist er naturgemäß selbst dafür verantwortlich, und kann keine Ansprüche an den Vermieter stellen.
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Ungelesen 26.10.14, 01:02   #4
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Nur ist es halt so, dass in einer Mietwohnung die Warmwasserversorgung vom Vermieter zu stellen ist.
Der Herr Anwalt meint wohl einen Dummen gefunden zu haben?
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Ungelesen 26.10.14, 01:02   #5
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Also werden wir gezwungen das einbauen zu lassen.
Und wir müssen dafür in Zukunft bezahlen wenn wirs nun
einbauen.
Sprich kann es der vermieter an uns abwälzen lassen
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Ungelesen 26.10.14, 01:05   #6
BruceLee007
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Fietze denke auch das er dumme sucht.... problem ist in Darmstadt suchen
zuviele ne Wohnung. Da können dies machen
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Ungelesen 26.10.14, 01:17   #7
Fietze
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Zitat:
Und wir müssen dafür in Zukunft bezahlen wenn wirs nun
einbauen.
Jupp! Und ihr müßt den Boiler auch bei Auszug wieder ausbauen. (Rückbau)
Sofern ihr Euch den Einbau des Boiler im Mietvertrag nicht genehmigen lasst, bzw. der Rückbau ausgeschlossen wird.
Du solltest diesem Thread mal lesen, ist zwar schön älter, aber vielleicht kannst du dir noch ein paar Info´s ziehen.
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Beim Kauf des Boilers mußt du darauf achten, ob dort nur ein normaler Stromanschluß oder ein 4-Phasen Anschluß (wie für Elektro-Herde) liegt.
Am besten wäre natürlich Gas!
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Ungelesen 26.10.14, 08:53   #8
Odatas
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Wäre ich mir gar nicht so sicher Fietze. Ich weiß jetzt leider nicht ob Warm Wasser ein Grundrecht ist auf das irgendwelche Rechte bestehen. Generell gilt wenn du etwas kaufst was zu den Mindestanforderungen für die Wohnung gehöret muss der Vermieter das Ding zahlen weil die WOhnung einen Mehrwert dadurch erhlät. Zum Beispiel wenn du die Dusche kaputt machst weil du aussrutchst oder so und dein Haftpflicht bescheid sagst. Dann bist werde du noch deine Haftpflicht gesetzlich dazu verpflichtet die vollen Kosten zu tragen. Weil wenn du eine neue Dusche einbaust, dann erhält die Wohnung einen Mehrwert den der Vermieter hat wenn du wieder ausziehst. Deshalb muss er das dann zahlen.

Könnte bei Warm Wasser genau so sein. Wenn du ne Rechtsschutz hast dann Frag mal bei der Hotline an.
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Ungelesen 26.10.14, 08:55   #9
Odatas
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Wäre ich mir gar nicht so sicher Fietze. Ich weiß jetzt leider nicht ob Warm Wasser ein Grundrecht ist auf das irgendwelche Rechte bestehen. Generell gilt wenn du etwas kaufst was zu den Mindestanforderungen für die Wohnung gehöret muss der Vermieter das Ding zahlen weil die WOhnung einen Mehrwert dadurch erhlät. Zum Beispiel wenn du die Dusche kaputt machst weil du aussrutchst oder so und dein Haftpflicht bescheid sagst. Dann bist werde du noch deine Haftpflicht gesetzlich dazu verpflichtet die vollen Kosten zu tragen. Weil wenn du eine neue Dusche einbaust, dann erhält die Wohnung einen Mehrwert den der Vermieter hat wenn du wieder ausziehst. Deshalb muss er das dann zahlen.

Könnte bei Warm Wasser genau so sein. Wenn du ne Rechtsschutz hast dann Frag mal bei der Hotline an.
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Ungelesen 26.10.14, 10:08   #10
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Die Wohnung muss doch einer Kategorie(Qualitätsstufe) angehören, ich miete doch
keine Kategorie A Wohnung und hab kein warmes Wasser!
Es könnte doch sein, dass der Boiler defekt war und der Vermieter ihn einfach entfernt
hat, um sich die Kosten zu sparen(oder eben auf die neuen Mieter abzuwälzen).

*
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Ungelesen 26.10.14, 16:44   #11
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Hast du den Thread überhaupt gelesen?
Wenn er darauf besteht, dass der Boiler vom zukünftigen Vermieter eingebaut wird, bekommt er die Wohnung nicht!

Und wenn er den Boiler selbst einbauen läßt, gilt dies:
Zitat:
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Mieter die Wohnung selbst mit einem entsprechenen Gerät ausgestattet hat. In diesem Fall ist er naturgemäß selbst dafür verantwortlich, und kann keine Ansprüche an den Vermieter stellen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Fietze bedankt:
Ungelesen 27.10.14, 07:37   #12
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Zitat:
Zitat von BruceLee007 Beitrag anzeigen
Fietze denke auch das er dumme sucht.... problem ist in Darmstadt suchen zuviele ne Wohnung. Da können dies machen
Das ist leider wahr. Aber ehrlich, ich würde keine Wohnung mit Boiler mehr nehmen - auch nicht in Darmstadt. Dann eher 'ne Ghetto-Wohnung (meist Genossenschaft) oder außerhalb in den umliegenden Ortschaften.
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Ungelesen 28.10.14, 12:18   #13
BruceLee007
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Also die Sache hat sich eh nun erledigt... Wurden abgesagt was gut ist, würden die auch net nehmen.

Hab mich nun noch beim Wohnungsamt in griesheim angemeldet. in Darmstadt hat man erstmal ne 1 Jährige Wartezeit.. In Griesheim nicht!!!

hab momentan was in aussicht, mal kucken obs was wird. zwar ne keller Wohnung, dafür aber 80m2 für 620 Warm.. Das ist recht günstig
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Ungelesen 28.10.14, 23:35   #14
la_Yoe
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Bei Keller Wohnung schau Dir dies aber auch in Bezug auf Feuchtigkeit usw an ...
Meine Ex hatte da auch mal Probleme ...
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Ungelesen 31.10.14, 08:17   #15
vialukai
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Mal ehrlich, auch wenn ihr dringend eine Wohnung sucht, aber wollt ihr wirklich schon am Anfang Schwierigkeiten haben und dazu noch mit einem Vermieter der Anwalt ist? Du kaufst doch auch kein Auto mit 3 Reifen, es würde zwar fahren, aber wie?!

Ich rate euch von der Wohnung ab und hoffe auch das sonst kein anderer auf diese Falle herein fällt.
__________________
Meine Liste was wir nicht brauchen: GVU, GEMA, GEZ, Religionen, Radikale(Rechts o. Links), Kriege, Drogen, Steuerverschwendung, TTIP, Zahnbürste mit Bluetooth, Helene Fischer
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Ungelesen 08.11.14, 01:43   #16
Mr.Tojoda
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Zitat:
Zitat von Fietze Beitrag anzeigen
Nur ist es halt so, dass in einer Mietwohnung die Warmwasserversorgung vom Vermieter zu stellen ist.
Der Herr Anwalt meint wohl einen Dummen gefunden zu haben?

Nö, da wird im Allgemeinen etwas falsch verstanden. Zunächst gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Theoretisch kannst du auch eine WHG ohne Heizung und Wasseranschluss mieten (solange diese nicht als unbewohnbar erklärt wurde) und dich mit dem Vermieter einigen selbst eine Hz und Wasserleitung zu installieren ( nach einer gewissen Zeit und unter bestimmten Umständen Können die Einbauten sogar in das Eigentum des Vermieters übergehen ) Es gilt die Regel der vereinbarten Eigenschaften einer gemieteten Sache, diese müssen erfüllt sein! Besondere Ausschlüße bzw. vor Vertragsabschluß bekannte Mängel sind hinzunehmen!

Wenn der Vermieter dir eine WHG ohne Boiler zur Miete anbietet und du die WHG so annimmst, hast du eben eine WHG ohne Boiler gemietet. Fertig.

Fallst du eine WHG mit Boiler mietest, muss der auch funktionieren.
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Ungelesen 08.11.14, 01:54   #17
Mr.Tojoda
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Zitat:
Zitat von Odatas Beitrag anzeigen
Wäre ich mir gar nicht so sicher Fietze. Ich weiß jetzt leider nicht ob Warm Wasser ein Grundrecht ist auf das irgendwelche Rechte bestehen. Generell gilt wenn du etwas kaufst was zu den Mindestanforderungen für die Wohnung gehöret muss der Vermieter das Ding zahlen weil die WOhnung einen Mehrwert dadurch erhlät. Zum Beispiel wenn du die Dusche kaputt machst weil du aussrutchst oder so und dein Haftpflicht bescheid sagst. Dann bist werde du noch deine Haftpflicht gesetzlich dazu verpflichtet die vollen Kosten zu tragen. Weil wenn du eine neue Dusche einbaust, dann erhält die Wohnung einen Mehrwert den der Vermieter hat wenn du wieder ausziehst. Deshalb muss er das dann zahlen.

Könnte bei Warm Wasser genau so sein. Wenn du ne Rechtsschutz hast dann Frag mal bei der Hotline an.
Nö, hier stimmt nicht eine Aussage!

Kannst du den Satz mit der Haftpflicht noch einmal verständlich schreiben?
--> Dann bist werde du noch <--
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Ungelesen 08.11.14, 20:07   #18
Kemuri
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schon krass die Beschreibung deiner "neuen" Wohnung. Also ich würde da auch Abstand von nehmen, habe hier in Berlin auch schon richtig üble Wohnungen gesehen aber WW war doch in jeder zu finden. Zumindest über eine dezentrale Anbindung, einem Durchlauferhitzer, wo die Boilertechnik der eigenen Bespaßung dient, - aber halt Warmwasser verfügbar war. Müsstest auch einen vernünftigen Boiler kaufen der wenigsten einmal pro Woche richtig überheizt, sonst besteht ja akute Legionellengefahr.
Wenn es nun "nur" der Boiler ist und die WOhnung ansonsten TOP GEil und absolut genial um es mal mit der Liebsten zu probieren, naja, dann kauf dir halt einen (guten) Boiler und schreibe den über 5 Jahre ab...

*achso, denk daran, dass der auch Strom (vielleicht kommt ein günstiger Anbieter in Frage) kostet.. und so 100l sollte der bestimmt haben für 2 Personen mit Duschen usw.
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Ungelesen 17.11.14, 11:55   #19
BruceLee007
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hat sich alles erledigt!!! Wohnung nahmen wir nicht und haben nun ne zusage. in Paar tagen wird der Mietvertrag unterschrieben..


zwar Kellerwohnung jedoch 80m2 für 620 Warm.. Ein guter Preis
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Ungelesen 10.12.14, 16:27   #20
BruceLee007
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Sorry für den Doppelpost, ich wollt keinen neuen Treahd eröffnen.

ich habe nochmal eine frage.. Wie gesagt ist alles ok wir haben nun ne Wohnung. Wir haben alles rübergeschleppt und eingerichtet usw. Eines ist uns entgangen
Unzwar gibts keine Telefonsteckdose...
Es hängt nur ein Kabel herraus, aus der Wand.
Ich wollt nen Foto hochladen, sehe hier jedoch nix zum hochladen.

Aufjedenfall wohnt die Vermieterin über uns und wir sind im keller. Nun ist es so das sie schon seit einer Woche Weg ist. Sie kommt in paar Tagen Heim. Sie kennt sich damit nicht aus (Sie ist auch 79) und wir müssen wohl drüber mit ihrer Tochter reden. nur haben wir im moment die Telefonnummer der Tochter nicht.

Telefonsteckdose muss ja auch der vermieter zur Verfügung stellen oder?? oder gibts da wieder ein Schlupfloch???

Wir wollten Telefon plus Internet und ich rief Unitymedia an.
Dachte eventuell machen die das, wenn man einen Vertrag abschliesst.
Die machens jedoch nicht, wenn nur ein kabel raushängt. Die haben nur die Straße und hausnummer gecheckt und sagten das da keinerlei Telefonverbindung sei.

Wer muss das dann machen??? Ein extra technicker?? und wieviel kostet sowas in etwa??
BruceLee007 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.12.14, 08:27   #21
musv
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Läuft Unity Media nicht über Kabel? Da brauchst du doch eigentlich gar keine Telefonsteckdose. Oder irre ich mich da?
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