Ja und? Warst dann wohl Beschuldigter?
Und wenn du einen Anwalt hattest, hat der sich ja zur Sache geäußert.
Dann erübrigt sich die Vorladung sowieso!
Was willst du uns jetzt damit sagen? Dass wenn du der Vorladung gefolgt wärst, es keine HD gegeben hätte? Quark mit Soße!
Desweiteren hätte dies deinen Anwalt in einem sehr schlechten Licht erscheinen lassen.
Kein RA rät einem Beschuldigten sich bei Polizei oder StA zur Sache einzulassen.
Naja, den Bockmist hat genauso gut der Richter zu verantworten, der den HD-Beschluss unterschrieb.
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