Ähm, das betrifft nur die Vorladung als Zeuge.
Wirst du als Beschuldigter/Betroffener vorgeladen, darfst du dir mit der Vorladung immer noch den Hintern abwischen und erstmal vergessen.
Deshalb auch die Fragezeichen hinter Zeuge und Beschuldigter in meinem Text.
Da der TE aber aus Ösiland kommt, kann das dort ganz anders aussehen.
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