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Ungelesen 13.02.17, 19:22   #3
Spammerman
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Frage - primär an Schlachta!

Kamera in der eigenen Wohnung soll Persönlichkeitsrechte eines Diebes verletzen?
- Kaufhäuser sind auch "Privatgelände - sogar mit öffentlichem zugang, und da verletzt man die Persönlichkeitsrechte durch Kameras und Aufzeichnungen nicht?

Vorwarnen?
Warum muss ich Gäste vorwarnen, dass ich eine Kamera habe? Die Kamera im TV-Gerät finde ich da viel heikler! Zumal ich nicht weiß mit welchem Exploit die jemand benutzt.

Aufnahmen löschen?
Ich darf in meiner Wohnung Aufnahmen machen so viele ich will (zumindest meine Meinung). Ich darf nur nicht ein anderes Grundstück oder eine öffentliche Fläche filmen.


Ansonsten: Die Trulla mit dem Film konfrontieren und Herausgabe des Telefons und aller Kosten - sonst Anzeige. Dass du möglicherweise damit nicht durchkommst wegen den genannten Gründen (die mir aber etwas schleierhaft sind) musst du ja nicht sagen.
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