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bbcbbc 13.02.17 14:32

Videoüberwachung in der Wohnung
 
Hallo

Ich habe bei mir eine Video Kamera im WOZI installiert mit den ich meine Katzen filme. Als ich mal wieder mein Smartphone vermisste ,sah ich mir die Aufnahmen an um zu sehen wo es ab geblieben ist. Gefilmt wurde meine EX-Kumpeline welche,während ich auf dem Klo war, es genommen, ausgeschaltet, und eingesteckt hatte.
Selbst zwei Tage danach ,(scheinheilig) wusste Sie angeblich von nichts.
Kurzum : Ich habs wieder ,aber auf den Unkosten (neue Smartcard,SD-card,Sperrung,neue Karte) scheine ich Sitzen zu bleiben, da :

1. ich lt. Polizei das Persönlichkeitsrecht des/der Diebe verletze

2. ich Wohnungbesucher vorwarnen müsse mit Warnaufkleber an der Türe

3. unvorgewarnte Aufnahmen löschen soll.

Machte ich auch!

Allgemeine Info zur Kamera:

Es ist eine gut sichtbare Orangengrosse Halbkugel an der Decke in der Ecke.
nichts Geheimes oder Verwerfliches.


Was Denkt ihr darüber ?

Schlachta 13.02.17 17:27

Zitat:

1. ich lt. Polizei das Persönlichkeitsrecht des/der Diebe verletze

2. ich Wohnungbesucher vorwarnen müsse mit Warnaufkleber an der Türe

3. unvorgewarnte Aufnahmen löschen soll.
stimmt nunmal leider alles.
warum dir kosten entstanden sind versteh ich aber nicht, sie hat es doch ausgeschaltet also kann sie doch eh nix mit anfangen - beim einschalten braucht sie ja pin

ansonsten: was willst du jetzt hier hören ?!

Spammerman 13.02.17 19:22

Frage - primär an Schlachta!

Kamera in der eigenen Wohnung soll Persönlichkeitsrechte eines Diebes verletzen?
- Kaufhäuser sind auch "Privatgelände - sogar mit öffentlichem zugang, und da verletzt man die Persönlichkeitsrechte durch Kameras und Aufzeichnungen nicht?

Vorwarnen?
Warum muss ich Gäste vorwarnen, dass ich eine Kamera habe? Die Kamera im TV-Gerät finde ich da viel heikler! Zumal ich nicht weiß mit welchem Exploit die jemand benutzt.

Aufnahmen löschen?
Ich darf in meiner Wohnung Aufnahmen machen so viele ich will (zumindest meine Meinung). Ich darf nur nicht ein anderes Grundstück oder eine öffentliche Fläche filmen.


Ansonsten: Die Trulla mit dem Film konfrontieren und Herausgabe des Telefons und aller Kosten - sonst Anzeige. Dass du möglicherweise damit nicht durchkommst wegen den genannten Gründen (die mir aber etwas schleierhaft sind) musst du ja nicht sagen.

bambamfeuerstein 13.02.17 19:27

Zitat:

Zitat von Spammerman (Beitrag 29743074)
Frage - primär an Schlachta!

Kamera in der eigenen Wohnung soll Persönlichkeitsrechte eines Diebes verletzen?
- Kaufhäuser sind auch "Privatgelände - sogar mit öffentlichem zugang, und da verletzt man die Persönlichkeitsrechte durch Kameras und Aufzeichnungen nicht?

nein, weil du permanent durch schilder darauf hingewiesen wirst

Zitat:

Zitat von Spammerman (Beitrag 29743074)
Vorwarnen?
Warum muss ich Gäste vorwarnen, dass ich eine Kamera habe? Die Kamera im TV-Gerät finde ich da viel heikler! Zumal ich nicht weiß mit welchem Exploit die jemand benutzt.

wenn du das gerät kaufst, weisst du das da eine kamera ist. im normalfall ist sie aus, wenn du sie permanent laufen lässt, musst du besucher auch vorwarnen...und ein exploit der kamera hat nix mit dem thema zu tun


Zitat:

Zitat von Spammerman (Beitrag 29743074)
Aufnahmen löschen?
Ich darf in meiner Wohnung Aufnahmen machen so viele ich will (zumindest meine Meinung). Ich darf nur nicht ein anderes Grundstück oder eine öffentliche Fläche filmen.

unvorgewarnte aufnahmen löschen...hast du den startpost überhaupt gelesen?

Prince 13.02.17 19:39

Eine Überwachung des eigenen privaten Umfeldes (Grundstück, Wohnung) ist regelmäßig zulässig. Werden fremde Personen innerhalb dieses rein privaten Umfeldes überwacht, ist dies nur erlaubt, wenn die betroffenen Personen dem ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten zugestimmt haben.

Näheres dazu:
  • Grundrecht der freien Persönlichkeitsentfaltung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
  • Recht auf informationelle Selbstbestimmung (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 [1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83])
  • Recht am eigenen Bild (§§ 22ff. KunstUrhG)
  • Bundesdatenschutzgesetz (insbesondere §§ 6b BDSG)
  • Strafgesetzbuch (z. B. § 201a StGB)
  • Landesdatenschutzgesetze (Art. 21a BayDSG, §29b DSG NRW, § 33 SächsDSG etc.)

Schlachta 13.02.17 21:44

ich hatte schon angst ich muss das alles selber raussuchen nach dem post von spammerman (der seinem namen alle ehre macht... )

ztrump 13.02.17 22:19

So sind nunmal die deutschen Gesetzte.
Aehnlich verhaelt es sich mit Dashcams im Auto.
Ich hab in jedem Wagen eine, die sich sowie man den Zuenschluessel umdreht und Strom auf den Zigarettenanzuender gibt- einschaltet. Macht man den Motor aus, laeuft sie noch 5 sek nach. Eine 16 Speicherkarte hat platz fuer fast 1 Monat und dann wird die jeweils aelteste Aufnahme ueberschrieben.

Aber hier in Australien ist das auch erlaubt.
Schaust Du auf youtube, was zuweilen auf deutschen Autobahnen los ist- sind die meist von osteuropaeischen LKW Fahrern, die ebenfalls eine drin haben.

Edit:
Du hast aber einen Fehler begangen als Du zu den Behoerden bist.
In so einem Fall kopiert man den Video zur Sicherheit, laed die Ex ein und zeigt Ihr das Video.
Gibt Ihr 1 Tag Zeit, damit das Handy wieder da ist- nebst uebernahme aller Kosten, sonst gibt's nen Videoabend mit all Ihren Freunden.

bbcbbc 14.02.17 10:54

Soweit isstes nicht
 
Dieser Diebstahlvorfall war noch nicht bei den Behörden. Ich habe Unkosten durch post1 erklärt und Ihr eine Frist zum 15.gesetzt.

Seitdem habe ich Terror hier, Unbefugter zugang ,Mit raub ect.


Mal was anderes :
in der E-bucht werden digitale Türspione verkauft...unzulässig ?


Meine Wohnsituation:

Ich werde mit 3 Videokameras gefilmt bis ich meine Wohnungstüre erreiche.
Von 1-er wusste ich als ich einzog.
Habe explizit daraf geachtet ob Warnschilder da sind. Keine

Prince 14.02.17 11:02

Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, dann sind diese unzulässig ja.

Wenn du in einem Einfamilienhaus, oder allgemein im eigenem Haus wohnst, dann kannst du so ein Ding anbringen. Musst aber eben darauf hinweisen, dass dein Grundstück Videoüberwacht wird.

Caplan 14.02.17 11:13

ztrumo
deine Annahmen sind ja denkbar schoen , schlicht und illegal.
Sicherlich kannst du , um es guetlich zu gestalten, die besagte Person einladen
ihr das vid vorfuehren und HOFFEN ,dass sie einsichtig ist.
Generall kann sie dich aber auch sofort anzeigen, weil du unerlaubt gefilmt hast.
Da diese Person auch zu deinem sonst gaengigen Umfeld gehoerte und somit ein
Straftatbeweis , wie bei Einbruch o.ä nicht zum tragen kommt, ist das alles hinfaellig.
Und die Annahme, daraus im Zweifelsfall einen Freundesabend mit der epresserischen Absicht zur Vorfuehrung zu gestalten zu wollen ...ist wie schon geschrieben..blanke Erpressung mit Ansage.
Ein bischen mehr Rechtsbeflissenheit tut schon manchmal Not.
Mit den DashCams, ist eine noch recht graue Zone erreicht.
Ein Gericht hat vor einigen Monaten die Filmerei trotzdem anerkannt, wo es aber Bedingung war, das Datum und Zeitstempel vorausgesetzt waren.
In diesem derzeit positiv verhandelten Fall, liess man das Beweismittel zu, da es erheblich zur Unfallaufklaerung durch einen Dritten und nicht Verursacher oder Mitwirkenden bewertet wurde.

bbcbbc 14.02.17 11:23

bin zur Miete in einem Mehrfamilienhaus ca. 250 Parteien. 17x13
ich werde von 3 gefilmt ,bis ich mein stockwerk erreiche
wobei ich dies Filmerei nicht verunglimpfe,da sie zur Sicherheit dient.

aber wohin die aufnahmen gehen,bzw.darf ich sie nicht sehen,ist nicht festgestellt.
Jedenfalls bekommt die Plizei eine CD.

Ich hatte schonmal Ärger und habe im Hausgang diese Kuppel angebracht als Plazebo

DAS WURDE MIR VERBOTEN

bambamfeuerstein 14.02.17 14:36

Zitat:

Zitat von bbcbbc (Beitrag 29745926)
Ich hatte schonmal Ärger und habe im Hausgang diese Kuppel angebracht als Plazebo

DAS WURDE MIR VERBOTEN

na vermutlich weil du überhaupt was im hausgang installiert hast ohne erlaubnis...ob es sich hierbei um eine kamerkuppel handelt oder nicht wird wohl zweitrangig gewesen sein

Caplan 14.02.17 15:45

nun , da wohnen letztendlich auch moegliche 250 problemfaelle..dass must auch mal aus der sicht sehen.

bbcbbc 14.02.17 15:52

Habe beim Kundenservice nachgefragt...
 
Es versteht kein Mensch warum ich niemand Filmen darf

bbcbbc 14.02.17 15:55

@ caplan
 
ich will keinen chat draus machen, aber es sind auswärtige leute welche durch bedrohung erst hinein gelangen.

TinyTimm 14.02.17 17:20

@ bbcbbc - seit 2010 angemeldet, und du weiß nicht das Doppelposts verboten sind?
Benütze die Editier-Funktion, und ergänze deinen Text, anstatt neu zu posten.

pauli8 14.02.17 17:40

Rechtsanwalt Markus Timm im Gespräch zu dem Thema:

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

absolutelynot 14.02.17 21:53

Zitat:

Zitat von bbcbbc (Beitrag 29746845)
Es versteht kein Mensch warum ich niemand Filmen darf

Doch, es ist sogar ganz einfach. Prince hat doch wunderbar alle relevanten Gesetzesgrundlagen gepostet.
Falls Du das noch nicht verstehen solltest dann mach Dir halt mal die Mühe und les das auch durch.

Zitat:

Zitat von bbcbbc (Beitrag 29746861)
ich will keinen chat draus machen, aber es sind auswärtige leute welche durch bedrohung erst hinein gelangen.

DAS wiederum versteht wohl niemand...

Spammerman 15.02.17 17:59

Zitat:

Zitat von Schlachta (Beitrag 29743561)
ich hatte schon angst ich muss das alles selber raussuchen nach dem post von spammerman (der seinem namen alle ehre macht... )

Ich habe den Eingangspost gelesen und explizit nach den Begründungen dazu gefragt. Die wurden beantwortet - jedoch nicht von dir. Senf dazu geben musst du aber.
Kannst meinen Nick gerne übernehmen.


Danke an Prince und bambamfeuerstein


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