Der Filialwechsel ist nicht der ausschlaggebende Punkt. Als Angestellter hast Du Vertrauensschutz in die Beständigkeit Deines Arbeitgebers. Dazu gehören zum Beispiel Schicht- und Dienstpläne. Am Morgen kurz vor Arbeitsbeginn den Angestellten auf Nachmittags anzuweisen, geht ohne substanziell wichtigen Grund für den Betrieb nicht. Das zuviele Mitarbeiter da sind ist Fehlplanung und geht immer zu Lasten des Arbeitgebers.
Fazit ohne Deine Zustimmung kann er das nicht anweisen, so kurzfristig.
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