Versetzung verweigert Kündigung?
Hello Zusammen,
direkt zur Geschichte, ich war heute Morgen auf dem weg zur Arbeit wurde dann an der Haltestelle angerufen von meiner Chefin ob ich schon auf dem weg bin? dazu sagte ich ja und war schon so relativ mit einem Fuß in der Bahn. Im Gespräch ging es darum das unsere Filialleiterin angerufen hat das ich in eine andere Filiale sollte heute zur Spätschicht. Ich sagte nein es geht nicht das ich heute etwas vorhabe. Meine Chefin sagte ok sie richtet es unserer Filialleiterin aus, ich bin dann bei mir in der Filiale eingetroffen und es wurde wieder gesagt das ich dort hin solle. Ich verneinte wieder das ich nicht kann, daraufhin sollte ich bei der Filialleiterin selbst anrufen. Gesagt getan, nach ewigen hin und her ich sollte dahin blieb ich hart und das ende vom Lied war das sie sagte ich sollte heute frei machen und Heim gehen! Also packte ich wieder meine Tasche und ging Heim. Nun mache ich mich Kirre das die mich Kündigen evtl weil ich der "Versetzung" nicht zugestimmt habe oder die Arbeitsanweisung verweigert habe. Aber ich war bzw wollte ja Arbeiten in meiner Filiale. Ist dann eine Kündigung gerechtfertigt? |
Ist in Deinem Arbeitsvertrag ein Arbeitsort oder Arbeitsstätte angegeben ?
Erst einmal Ruhe bewahren. So einfach kann nicht gekündigt werden, ohne Abmahnung vorher. Bist Du in der Probezeit und ist die Filiale weiter, schwerlicher zu erreichen ? Gibt es bei euch keine Arbeitspläne ? Ist es üblich mit unter 12 Stunden Vorlauf Arbeitszeiten und Arbeitsstätten zu ändern ? |
Geb doch immer einen triftigen Grund an , wie Kind ist krank Frau kann nicht aufpassen ectpp. Kannst nicht einfach so schnell von früh auf spät wechseln.
Ohne Grund nur wegen zb Kneipentour, sieht halt nicht gut aus. Evt noch einmal versuchen so zu Formulieren. |
Schöne Story.
Nur fehlen leider ALLE relevanten Fakten. Branche,Art des eigenen Vertrags,usw... |
Im Prinzip kann ein Arbeitgeber in anderen Filialen (Arbeitsorten) einsetzen, das muss aber im Vertrag niedergeschrieben sein. Das Direktionsrecht. Aber selbst da gibt es Regeln und Ausnahmen ...
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nein mein Vertrag ist nicht an eine Arbeitsstätte "gebunden"
Probezeit habe ich nicht mehr ich arbeite seit 7 Jahren in der Firma. Die andere Filiale ist etwas näher als meine Dauerhafte. es gibt ein Arbeitsplan laut diesem hätte ich heute ja Frühschicht gehabt nur durch den Anruf hätte ich ja wechseln sollen... was ich nicht will/kann. mir macht dieser Satz halt Bauchweh Einer Versetzung einfach nicht Folge zu leisten ist ein Abmahnungsgrund - und kann letztlich eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zur Folge haben. |
Ich werde nicht schlau aus dem ganzen hier.
In der Überschrift steht was von Versetzung und der Text vom Thread liest sich so als ob es nur um Heute ging als Vertretung in ner anderen Filiale. |
Zitat:
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Arbeitsverweigerung ist es nicht. Du bist, wie ursprünglich vereinbart in Deiner Arbeitstätte, zur Arbeit, erschienen. Als Mitarbeiter hast Du ein recht auf Planungssicherheit. Per Telefon, am selben Tag, due Arbeitszeiten zu ändern .... muss sehr gut begründet sein.
Keine Panik und warte ab was passiert. |
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Da wird noch garantiert was kommen.
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Und zu der eigentlichen Frage sind immer noch etliche Fakten offen um die annähernd überhaupt beantworten zu können. |
Zitat:
ich arbeite im Verkauf und habe ein normalen Verkäufervertrag. |
ich würde uhrzeit, gesprächsinhalt... etc protokollieren und abwarten. wenn was kommt, das nicht so stattgefunden hat, widerspruch einlegen und dann ggf. betriebsrat... aufsuchen. daher ist es wichtig, jedes detail zu notieren, dann haste was in der hand.
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Und alleine diese "kleine" Info ändert schon so einiges. Nimm es mir nicht übel aber wenn Du ernsthaft solche Fragen stellst dann erklär die Sachlage richtig und lass Dir nicht alles nach und nach aus der Nase ziehen. |
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Der Filialwechsel ist nicht der ausschlaggebende Punkt. Als Angestellter hast Du Vertrauensschutz in die Beständigkeit Deines Arbeitgebers. Dazu gehören zum Beispiel Schicht- und Dienstpläne. Am Morgen kurz vor Arbeitsbeginn den Angestellten auf Nachmittags anzuweisen, geht ohne substanziell wichtigen Grund für den Betrieb nicht. Das zuviele Mitarbeiter da sind ist Fehlplanung und geht immer zu Lasten des Arbeitgebers.
Fazit ohne Deine Zustimmung kann er das nicht anweisen, so kurzfristig. |
Dazu sagt das BAG:
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Danke das Du Dir die Mühe gemacht hast das raus zu suchen Avantasia !
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@Avantasia
mega super Arbeit hammer Vielen lieben Dank für die Mühe die du dir gemacht hast!! |
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