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Stromsperre Trotz Zahlungsmöglichkeit. Kleiner Notfall. Bitte um Hilfe

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Ungelesen 31.08.17, 14:17   #1
Simeron
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Standard Stromsperre Trotz Zahlungsmöglichkeit. Kleiner Notfall. Bitte um Hilfe

Hallo
Ich hoffe so das hier keine dummen Kommentare kommen sondern Fachliche/Sachliche Aussagen

Denn ich habe folgendes Problem:
Ich (25) liebe hier mit meiner Kranken Mutter (Starkes Räuma und sehr eingeschränkt im Leben) und meinem Kleinen Bruder(1.

Meine Mutter hat eine Strom Rechnung vom Juni in Höhe von 105€ leider aus starken Finanziellen Engpässen nicht begleichen können.
Sie bekommt frührente in Höhe von 711€ und Lei e Zuschüsse seitens dem Amt. Ich selber bin ebenso ohne Arbeit und bekomme 540€. Mein kleiner Bruder ist Schüler und hat die Schule beendet. Er sucht derzeit eine Ausbildung.
Der Engpass entstand durch den Schulabgang. Der Vater meines Bruders (anderer Vater als ich habe) hat Plötzlich die Unterhaltszahlung eingestellt. Dazu Fällt noch das Kindergeld weg. Wir haben derzeit zum Leben nach allen Ausgaben (Miete/Telefon/Gas/Medis etc) 400€ insgesamt.
Jetzt hat der Anbieter am 06.08 und eine Sperrdrohung geschickt wir sollen das begleichen. Da wären es schon 179€. Ok sagt sie zählt das eben am 31 wenn das Geld da ist. Müssen wir eben gucken wie wir rum kommen. Doch heute wo wir zahlen wollten Stande der gute Mann (der Firma vom strom Ohne zu klingeln) im Treppenhaus und hat abgestellt.
Ich bin auf ihn zu und habe ihm gesagt ich bezahle es doch. Wenn er 10Min wartet hole ich es schnell von der Bank. Darauf hin drückte er mir die Rechnung in die Hand und meinte "Pech, 218€ waren der Betrag, 572€ will ich dann jetzt haben!" Als ich ihm erklärt habe das und der Betrag zu hoch sei und ich nicht verstehe warum ich diesen Wucher unterstützen soll, packte er, schmiss mir die Rechnung hin und ist wortlos gegangen.

Bitte Leute. Was soll ich da jetzt tun??? Mein Kleiner Bruder brauch seinen Computer um sich weiter zu bewerben und meine mam hat jetzt nix womit sie sich von den Schmerzen ablenken kann.
Ist das nicht Menschenrechtsverletzung? Solch einen übertriebenen Betrag zu verlangen um uns den Strom wider zu geben? Die schlagen mit ca. 400€ oben drauf was 200% der eigentlichen Rechnung beträgt.
Den Verbraucherschutz können wir auch nicht einschalten da es ebenso kostet und amtdarlen geht auch nicht da es meine mutter und nicht meine rechnung ist. Ich sitze grade sehr verzweifelt da und kann einfach diese unhumanitäre welt nicht verstehen. Ich Kämpfe Tag für Tag um das Wohl meiner mam und das mein kleiner Bruder voran kommt. Vernachlässige mich extra aber das ist ok. Doch das mit dem Strom reist jetzt so dermaßen rein das ich langsam aber sicher zerbrochen werde
Was würdet ihr jetzt tun??

Entschuldigung für Schreibfehler
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Ungelesen 31.08.17, 16:38   #2
Thorasan
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Zunächst mal hat der, der den Strom abstellt, nichts mit der Rechnung zu tun. Dazu kommt.. Wenn Du einmal die Rechnung nicht zahlst, wird der Betrag nicht so weit erhöht. Und schon gar nicht wird direkt abgedreht.
Dann.. Wer genau kam denn da? Vom Netzbetreiber ein Mitarbeiter? Oder bezieht ihr den Strom privat bzw über nen Vermieter o.ä.?

Und.. Strom ist ganz sicher kein Menschenrecht. Sofern Du in der Lage bist, die Situation richtig zu erklären, kann man auch versuchen, dir zu helfen. So wie du es schilderst, ergibts aber keinen Sinn.

Also.. Wann wurde Strom gezahlt, wann nicht? Von wem kam diesbezüglich eine Mahnung? Wann stand in der besagten Mahnung der Zahlungstermin? Wann kam die Androhung der Abstellung, auf wann war diese terminiert? Wer ist Anbieter, auf wen läuft der Vertrag?

Ach und noch eins.. Dein Bruder benötigt keinen Computer, um sihc zu bewerben. Die gäbe es auch beim Arbeitsamt, da kannste auch drucken usw... Wenn er nun mit der Schule fertig ist, bezihet er auch ALG bzw ALG2? Dann wäre er ja sowieso dort gemeldet..
Und.. Zum ablenken benötigt niemand Strom. Klar ist so ein Einschnitt hart, aber das wird nie (!) einfach mal so nebenbei gemacht. Wie gesagt, erzähle die Vorgeschichte und was wirklich war und man kann evtl helfen. So aber nicht.
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Ungelesen 31.08.17, 19:18   #3
Simeron
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Genau das ist der Grund warum ich ungern in solchen Foren Nachfrage. Wegen Menschen wie ihnen @Thoasan

Wer lesen kann Uws.. keinen Sinn.. die fragen die sie gestellt haben sind ALLE in meinem Text beantwortet bis auf das wer der Anbieter ist. Ich behalte diesen Anbieter ohne Namen bei da Sowas in vielen Fällen als Rufmord zählt. Dann sagen sie das man schwer etwas mitteilen kann wenn man die Hintergründe nicht kennt. Doch tun sie das was Bewerbungen meines Bruders angehen und was die Beschäftigungstherapie meiner mam angeht.Wie soll er ins Amt kommen wenn wir jetzt schon KEIN Geld mehr haben für den Zug? Ort ist ca. 20Km entfernt. Da entschuldige ich mich für die Wortwahl, doch finde ich solch eine Schreibweise Penetrant Arrogant

Die Frage mit ALG 1 oder ALG 2 hat sich wohl so mehr als nur erledigt -.- er ist 18 und hat grade die Schule beendet. Wenn er da schon ALG 1 bekommt dann Hut ab. Und ALG 2 hat sich auch erledigt da ich ja erwähnt habe das die unterhaltszahlungen Plötzlich vom Vater eingestellt wurden. Unter 25 ist man laut Ab Amt noch von Eltern abhängig und bekommt bei KG und UH keine Zuzahlung vom Amt.

Mir ist schon mit dem Link des Verbraucherschutzes besser geholfen :/
Die haben am Infotelefon mitgeteilt das die Sache interessant klingt und ich nächste Woche Dienstag mal vorbei kommen soll in Stuttgart. Bloß bisl weit und spät >.<

Ich sag es mal so:
Die Rechnung vom 01.07.2017 würde nicht bezahlt. Am 31.08.2017 wurden wir abgestellt. Geforderte Betrag in Rechnung genau 111€
Geforderte Betrag den wir hätten bezahlen können bei dem Herren der uns abgestellt hat wären Plötzlich 218€ ohne Nachweis woher die differentz von 107€ kommt. Dazu schlägt er oben drauf 197,10€ für das abstellen und 107€ für das einschalten des Stroms. Meiner Meinung nach echt dermaßen zu viel.
Wir haben eine letzte Rechnung am 10.08 erhalten bei der drin steht wir sollen bis zum 09.08 bezahlen ansonsten der Strom gesperrt wird. In meinen Augen ist das keine Sperrankündigung sondern ein Hinweis das wenn wir bis dahin nicht bezahlen eine Sperre bekommen WERDEN. Innerhalb von 3Wochen würde zu gemacht.
Mein Bester Freund hätte mal ein ähnliches Problem. Zu ihm kam auch einer der Sperren wollte. Doch hat der gefragt ob wir es jetzt bezahlen können und wenn ja alles fallen gelassen wird. Er hat bar bezahlt und alles war gut. Der Mann bei uns gab nicht mal die Möglichkeit zu bezahlen -.-

Ich bin eventuell derzeit ein wenig gereizt und werde auch alles etwas auf die falsche Kante nehmen. Dafür entschuldige ich mich mal :/ Es ist eine scheis Zeit für mich die letzten 3 Jahre. Langsam auch keinen Bock mehr zu kämpfen ständig.
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Ungelesen 31.08.17, 17:33   #4
betaalpha
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Ungelesen 31.08.17, 21:51   #5
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Rufmord?? ^^

Am 06.08. wurde eine Sperrandrohung verschickt (siehe Deinen ersten Beitrag) und nun doch erst später?. Wenn ihr die Rechnung am 10.08. erhalten habt, dann muss das Rechnungsdatum mit ziemlicher Seiterheit früher datiert sein.

Dass einem der Strom gesperrt wird bei Nichtzahlen, sollte im Allgemeinen bekannt sein. Für "Menschenrechtsverletzungen" braucht es schon etwas mehr.

Aber mal eine einfache Frage:
Warum habt ihr nicht gleich nach dem 01.07.17 (nach dem ersten Nichtzahlen der Rechnung) Kontakt mit dem Stromanbieter aufgenommen?

Da hätte man euch mit Sicherheit eine adäquate Ratenzahlung, bzw. Lösung angeboten.
Wie so oft wird erst im Nachhinein, wenn der Karren bereits im Dreck sitzt, der Schuldige woanders gesucht.... Auch ein Sorry von mir hierfür, aber ein klein wenig Mitdenken hätte euch ein Haufen Probleme erspart.

Geht zum Amt und erklärt dort die Sachlage und bittet um Hilfe. Höflichkeit ist dort immer ein gutes Zeichen...

Zitat:
Zitat von Simeron Beitrag anzeigen
Wir haben eine letzte Rechnung am 10.08 erhalten bei der drin steht wir sollen bis zum 09.08 bezahlen ansonsten der Strom gesperrt wird. In meinen Augen ist das keine Sperrankündigung sondern ein Hinweis das wenn wir bis dahin nicht bezahlen eine Sperre bekommen WERDEN.
Ich habe den wichtigen Teil mal markiert. Viel deutlicher kann der Anbieter nun nicht mehr werden. Es ist klar und deutlich zu lesen, dass eine Stromsperrung absolut vorgenommen wird bei Nichtzahlung!

Die sonstigen privaten Umstände sind hier nur Nebensache, auch für den Stromanbieter. Hebt euch diese für das Amt auf.
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Thorasan (31.08.17)
Ungelesen 31.08.17, 22:02   #6
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Sorry aber was schreibst Du hier eigentlich?
Thorasan hatte doch recht damit das keine Deiner Daten eigentlich Sinn ergeben.
Im 1. Posting kam was von Juni und 105 Euro,dann ist die Abschlagszahlung auf einmal 111 Euro und es ist Juli.
Dann kommen die letzten Aufforderungen am 6.8 und dann ist es der 10.8 ?????

Die Herren oder Damen die letztendlich zum abklemmen kommen lassen sich auch auf keine Diskussionen ein,
die haben einen Auftrag und müssen auch wie von Dir bemängelt nicht bei Euch vorher klingeln.
Das vorher zu regeln durch einen Anruf oder Besuch im Kundencenter des Stromanbieters habt Ihr durch ignorieren der Briefe vorher nun verpasst.
Bleibt nichts anderes als jetzt den Betrag zu zahlen und es als sehr teures Lehrgeld zu sehen.
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Thorasan (31.08.17)
Ungelesen 31.08.17, 22:26   #7
Thorasan
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Wegen Menschen wie mir, die dir helfen wollen? Bzw es zumindest versuchen wollen?
Sorry, aber ist doch Schwachsinn.
Ich lese das nun so raus:

Am 01.07. war die Rechnung bei 107€. Die wurde nicht gezahlt, obligatorisch kommen knappe 4€ Mahngebühren dazu - macht 111€. Am 01.08. erhöht es sich um den monatlichen Abschlag - zufällig wieder 107€, macht dann besagte 218€. Oder denkst du, weil du in einem Monat nicht zahlst, ist der nächste umsonst?

Ob Gebühren für das abstellen und reaktivieren sein müssen, ist ein ganz anderes Thema. Das spielt im moment auch keine Rolle. Ich gebe da meinen Vorpostern recht, da liegt eine Mitschuld bei dir/euch, und zwar unabhängig von der Situation. Wenn die Rechnungen nicht gezahlt werden, egal obh bewusst oder unbewusst, mit absicht oder unverschuldet, einfach bei den Rechnungsstellern Bescheid geben. Die lassen so gut wie immer mit sich reden.
Selbst in dem Fall jetzt kannst du dort anrufen, dein Anliegen ruhig und sachlich schildern, wobei ich nicht auf die Mitleidskarte mit schwierigen Bedingungen setzen würde. Lass den Part weg, denn das klingt sehr künstlich - und das meine ich komplett wertungsfrei.

Und stell dir vor.. Ich habe mit 18 für ca. 6 Wochen ALG1 bekommen, bzw das äquivalent dazu damals. Und da bin ich bestimmt nicht der einzige. Wenn dein Bruder kein Unterhalt mehr bekommt, wieso auch immer, direkt beim Amt melden - unabhängig davon, wer zahlen müsste, müssen sie die Grundsicherung übernehmen und ggf. zurückverlangen. Und um noch schnell darauf zurück kommen, was für ein schlechter Mensch ich bin: Ich versuche dir auch hiermit gerade aus deiner Situation zu helfen. Denn wenn das Amt deiner Mutter oder ggf. deinem Bruder direkt Geld (nach)zahlt , hättet ihr auch ein wenig mehr Spielraum.

Eins noch: Was dein bester Freund, deine Tante oder Gollum für Erfahrungen mit anderen und/oder dem selben Stromanbieter haben, ist vollkommen egal. Einzelfallentscheidungen bleiben Einzelfallentscheidungen. Wenn ich über di eStraße laufe und kein Auto kommt, ist das auch in meinem Fall so. Heisst nicht, das bei dir keins kommt.
Rufmord kann es übrigens nicht sein, sofern du wahrheitsgemäß schreibst. Lediglich wenn du sie zu Unrecht schädigst, wäre das Rufmord. Ansonsten werden die wohl einen feuchten Dreck drauf geben, wer ihren Namen in einem Forum postet. Wenn du glück hast, meldet sich höchstens ein Social Media Team des Anbieters und versucht dir über irgendwelche Netzwerke, Hilfe anzubieten. Mehr aber auch nicht. Sollst ja schließlich auch nicht deine Kundennummer neben dran schreiben.

Und nochmal: Ich versuch(t)e, dir zu helfen. Dazu braucht man aber die Wahrheit und alle relevanten Infos - nicht einen Teil, nicht deine emotionale Ansicht. Denn unabhängig von deiner Situation, die sicherlich nicht angenehm ist, aber auch nichts besonderes, zählt hier das finanzielle Interesse des Rechnungsstellers.

Edit: 2 mal wurde mein Nick hier erwähnt, beide male falsch geschrieben.. Schämt euch, Banausen
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Da muss ich Thoresan Recht geben.

Wenn July 107 Euro verlangt wird (Sind rund 360 Mw), dann kommt Mahnung dazu.
August kommt nochmal 107 Euro dazu.
Es sei, im August hätte ihr die 107 Euro gezahlt.(aber das glaube ich nicht, siehe weiter unten)
Die anderen 107 € sind für September. Danach sind es schon einmal 321€ + Mahnung. (3 Monaten)
Der Rest für den Absteller/Einsteller.
Das ist realistisch.

Einmal nicht gezahlt, wird der Lastschrifteinzug storniert, seitens Stromanbieter. Darüber müsstet ihr auch einen Bescheid bekommen haben. (wenn es darüber gemacht wurden war)

Wenn ihr es mit Lastschrifteinzug gemacht habt. seht mal die Kontoauszüge nach. dann wurde im August nicht abgezogen.

Uns wurde vor Jahren auch der Strom abgestellt. War das selbe. (Mussten für 3 Monate nachzahlen)
Bei uns war es so, dass wir dann keine Lastschrifteinzug machen konnten. Wie müssten einen Dauereintrag bzw. selbst überweisen. Erst wieder nach 6 Monaten war es möglich
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Ungelesen 01.09.17, 07:00   #9
Rumplestilskin
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Dass das binnen drei Monaten geschieht, kann eigentlich nur einen Grund haben: totale Zahlungsverweigerung. Hättet Ihr wenigstens einen kleinen Betrag gezahlt, anstelle drei Monate nichts zu bezahlen, dann hätte der Stromversorger die Versorgung nicht unterbrechen dürfen, weil Ihr gezeigt hättet, dass Ihr "zahlungswillig" seid.
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Ungelesen 01.09.17, 08:31   #10
Samonuske
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versuche einfach es in Raten zu zahlen, dann gibt es eigentlich keine Probleme. Evt Arbeitslos, dann übernimmt das Amt, eigentlich die kosten. Wenn sie diese schon übernommen werden. Dann schaut das sie es überweisen, so kommt das Geld immer an die richtige Stelle an und wird nicht aus versehen falsch ausgegeben.
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So langsam aber sicher haben die Smartphone's mehr "Rechenleistung" als mancher ihrer Nutzer.
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Ungelesen 01.09.17, 09:29   #11
Falcon999
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In der aktuellen Situation gibt es eigentlich nur eine zielführende Option: Stromanbieter anrufen, die Sachlage erläutern und eine Ratenzahlung vereinbaren. Denen ist sowas in der Regel lieber als gar kein Geld zu sehen. Es kann allerdings bis zur Begleichung der Schuld sein, dass ihr ohne Strom auskommen müsst.

Ich würde auch das Amt kontaktieren. Einmal wegen des ALG für den Bruder (und sei es nur für sechs Wochen) und zweitens wegen der Übernahme der Stromkosten. In der Regel übernehmen die Ämter einen Teil der Kosten.

Wegen der Bewerbungen: In jeder größeren Stadt gibt es Jugendzentren die Computer haben und bei denen man auch Bewerbungen ausdrucken kann. Die sind genau für solche Kids gedacht, die sozial benachteiligt sind und evtl. keinen Drucker/Computer zu Hause stehen haben. Ggf. gibt es auch geschulte Mitarbeiter vor Ort, die Tipps bei der Bewerbung geben können.

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Ungelesen 01.09.17, 09:47   #12
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@Falcon hat eigentlich das wichtigste und richtigste gesagt, aber in der regel übernehmen wir alle kosten, solange ihr im Regelsatz liegt. Und was man hier heraus ließt , scheint das ja der Fall zu sein.
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Strom ist das einzige, was das Amt nicht übernimmt. Also sinnlos da zu fragen.
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Ungelesen 01.09.17, 23:25   #14
GoalBoal
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Heißt im Regelsatz von 409 € (?) sind 34,50 Euro für Strom enthalten. (Sowie ich den Beitrag richtig deute)

Aber zu der Ratenzahlung sind die Folgekosten nicht weg. 107 +Ratenzahlung.
Das sollte man im Hinterkopf behalten.
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Ungelesen 02.09.17, 16:16   #15
Simeron
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Also nur mal kurzes Update (Hab es grade nicht geschafft alles zu lesen mache ich aber später)
Der Verbraucherschutz nimmt sich der Sache an. Schon alleine weil die gute Frau am Telefon der Stromgesellschaft meinte sie haben und in den 2Monaten (wo nur EINE RECHNUNG NICHT BEZAHLT WÜRDE,DER REST ABER SCHON) insgesamt 24 Mahnungen geschickt. Der Punkt ist seltsam. Denn alle 2 Tage eine Mahnung ergibt keinen Sinn. Denn diese haben sie uns mit 4€ Pro Mahnung berechnet. Das ist Betrug seitens Des Stromanbieters.
Dazu hätte man uns am Tag der Anstellung die Möglichkeit geben müssen diese zu umgehen. Das ausrücken des Kollegen hätten wir dann dennoch vergüten müssen aber nicht die Sperrung.
Die Kosten der Sperrung ist ihnen ebenso ein Rätsel wie man 197€ für alleine die Sperrung verlangen kann.
Das Amt übernimmst es NICHT. Ich bin nicht Wohnungs und Stromeigentühmer und habe somit nichts damit zu tun. Meine Mam bekommt ebenso nichts da sie keine Leistung der Arge erhält. Schwierige Sache. Halte euch aber gerne auf dem Laufenden und bedanke mich mal für die Tipps
Simeron ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 02.09.17, 19:53   #16
Melvin van Horne
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Moin,

du musst Dir nun überlegen was du haben willst. Strom oder Streit. Beides wirst Du nicht bekommen. Es ist eine Forderung offen. Das ist der Fakt. Um den Saft abdrehen zu können müssen u.a. diese drei Bedingungen erfüllt sein. Mindestens 100 € offen, Sperre vier Wochen vorher androhen und mindestens drei Werktage vorher ankündigen.

Man kann eine drohende Sperre alleine dadurch hinauszögern das man sich mit dem Anbieter in Verbindung setzt und Zahlungsbereitschaft erklärt.

Du schreibst ziemlich verwirrend. So wie ich das sehe, ist die Junirechnung nicht bezahlt worden. Dann kam eine Mahnung und auf der Stand das der Strom abgestellt wird wenn keine Zahlung eingeht. Das war die Sperrandrohung. Dann kam am 6.8. (Sonntag?) die Sperrankündigung. Und dann kam am 31. die Sperre.

Du schreibst "Ok sagt sie zählt das eben am 31 wenn das Geld da ist". Du schreibst nicht, zu wem sie das gesagt hat. Zu Dir?, Zur Postfrau? Zu dem Typen mit der gelben Mütze der da im Park immer auf der Bank sitzt? Alles ganz nett aber unsinnig. Das hätte sie zum Stromanbieter sagen (besser schreiben) müssen.

Warum wenden die Leute eigentlich immer einen Haufen Zeit und Energie auf um sich im Internet zu belesen sind aber nicht in der Lage den eigentlichen Ansprechpartner zu kontaktieren. Handy, Mail, Facebook und was es alles gibt. Da stehen sie in Kontakt mit 1.500 Leuten in allen Teilen der Welt und reden über alles und nichts. Aber einen Stromanbieter zu einem wirklich wichtigen Thema, den können sie nicht kontaktieren. Keine Chance. Als wäre er nicht auf dieser Welt.

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Der Verbraucherschutz nimmt sich der Sache an. Aha. Was glaubst Du was das bedeutet? Wahrscheinlich nichts. Wenn man im Unrecht ist, ändert die
Verbraucherzentrale daran überhaupt nichts.

"Dazu hätte man uns am Tag der Anstellung die Möglichkeit geben müssen diese zu umgehen." Woher weisst Du das? Von der Verbraucherzentrale?

P.S. Wenn es Dir ohne Strom gefällt, dann wirf dem Stromanbieter ruhig Betrug vor. Entgeistert werden sie Dich fragen wie Du darauf kommst. Und dann sagst Du "Das habe ich im Internet gelesen". Da stehen die drauf.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 02.09.17, 20:09   #17
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Zudem, Verbraucherschutz, nimmt für jede Dienstleistung, auch Geld, dafür könnte man dann sicher auch die Stromkosten bezahlen.

Zitat:
Rechtsberatung 9,00 €
Rechtsvertretung inkl. Rechtsberatung 25,00 €
ab 3. Beratungstermin jeweils 9,00 €

Rechtsberatung durch Anwalt
(20 Minuten)
(Bitte beachten Sie: Bei bestimmten Spezialberatungen
liegen die Preise für die Rechtsberatung anders,
s. u. 30,00 €

Folgetermin Rechtsberatung durch Anwalt
(10 Minuten) 15,00 €

Rechtsvertretung inkl. Rechtsberatung durch Anwalt
(je 20 Minuten)
(Bitte beachten Sie: Bei bestimmten Spezialberatungen
liegen die Preise für die Rechtsvertretung anders,
s. u.) 50,00 €

fortführende Rechtsvertretung durch Anwalt
(pro Kontaktaufnahme) 20,00 €

Beratung zur Schlichtung 9,00 Euro
Vertretung im Schlichtungsverfahren 25,00 Euro
ab dem dritten Beratungstermin jeweils 9,00 Euro
Ich weiß nicht ob dir das so Klar ist. Logisch das die sich da gerne einschalten.

Da geh lieber zum Amtsgericht und hol dir einen Sozialschein, da kannst du dich
kostenlos bei einem Anwalt deiner Wahl beraten lassen. Der kann dir dann auch
genau sagen was zu tun ist.
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Avantasia ist offline   Mit Zitat antworten
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Avantasia:
Pop3y3 (02.09.17)
Ungelesen 03.09.17, 08:52   #18
Falo2460
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Hallo,
schau einfach mal hier!
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Zitat:
Hamburg. Trotz des Konjunkturaufschwungs hat mancher Haushalt zu wenig Geld. Mitunter reicht es nicht einmal, um die Strom- oder Gasrechnung zu zahlen. Die Energieversorger lassen sich das nicht lange gefallen und drohen in solchen Fällen mit einer Liefersperre - aber ist das überhaupt zulässig?

Ohne Strom läuft eigentlich gar nichts mehr: Kein Kühlschrank, kein Fernseher, kein E-Herd, auch der Brenner einer Heizung kann nicht gestartet werden. Ähnlich sieht das mit Gas, Wasser und Fernwärme aus, deren Bezug allerdings vielfach über den Vermieter erfolgt und über die Miet-Nebenkosten abgerechnet wird.

Für Strom haben indes praktisch alle Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen. Da Energie unverzichtbar fürs tägliche Leben ist, hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, unter welchen Voraussetzungen eine Versorgung durch den Lieferanten gekappt werden darf. Halten sich die Energieversorger nicht daran, kann ein Mieter per Gericht im Schnellverfahren - über eine einstweilige Verfügung - sogar eine weitere Stromlieferung durchsetzen.

Stromsperre ist erst ab einer Höhe von 100 ausstehenden Euro erlaubt

Der säumige Kunde muss zunächst eine Mahnung erhalten, außerdem muss ihm darin die Versorgungssperre angekündigt werden. Danach muss eine letzte Warnzeit verstreichen, bis es dann in den Wohnräumen dunkel wird. Detailliert ist das auch nachzulesen in den Grundversorgungsverordnungen für Strom (StromGVV), Gas (GasGVV) sowie in den Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Wasser (AVBWasserV) oder Fernwärme.

Die Stromsperre darf demnach frühestens vier Wochen nach einer Sperrankündigung erfolgen. Drei Werktage vor der beabsichtigten Stromsperre ist eine weitere Ankündigung notwendig. Die ausstehenden Rechnungen müssen aber mindestens 100 Euro ausmachen - wobei Rückstände aus einer "noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung des Grundversorgers" nicht mitgerechnet werden dürfen.

Am besten sollte man direkt nach der Mahnung mit dem Versorger sprechen

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber Stromsperren für den Fall verboten, "dass der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt". Dafür muss der Kunde natürlich aktiv werden und mit dem Energieversorger sprechen, am besten schon direkt nach dem Erhalt der ersten Mahnung.

Kann der Kunde zum Beispiel glaubhaft erklären, dass er in einem Monat wieder eine Arbeit hat und dann wieder die Rechnung begleichen kann, ist eine Sperre rechtswidrig. Wird eine Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarung getroffen, kann der Energieversorger ebenfalls den Strom nicht abschalten, solange der Kunde die vereinbarten Zahlungen einhält. Kann die eigene Zahlungsfähigkeit durch nichts belegt werden, dann sollte alsbald das Sozialamt eingeschaltet werden. Nach Sichtung der Fakten kann es über eine Kostenübernahme-Erklärung eine Stromsperre verhindern.
© Hamburger Abendblatt 2017 – Alle Rechte vorbehalten.
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