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14.05.15, 23:39
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321meins
Ex-Newbie
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Ist doch schon alles im Entwurf.
Natürlich hat man selbst keinen Anspruch auf Einsichtnahme.
Die Auskunft wird nur an (Sicherheits-)Behörden (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft), MAD und BND erteilt werden.
Siehe auch §110 TKG ff. (inkl. Neuregelung)
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