Zitat:
Zitat von Destiny
Schriftlich auffordern, die Bewerbungsunterlagen zurückzusenden...
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Als achso toller "Rechtsberater"
war
ich auch, genau wie du, beim Ratschlag für einen Bekannten klar der Meinung, der Arbeitgeber müsse die Unterlagen zurücksenden. Bestärkt wurde ich durch die Versicherung von ihm, er habe sich bei einem Verdi-Anwalt kundig gemacht und könne auf eine eine Zurück
sendung bestehen.
War leider falsch. Der Nachbar musste ca. 20 Km fahren und die Unterlagen persönlich abholen. Primitive Rachegelüste eines tollen Arbeitgebers, der darauf bestand.
Auch DonBastardo zeigt es in seiner Verlinkung...
Zitat:
Daher sind Bewerbungsunterlagen bei einer ablehnenden Bewerbung nach zwei Monaten ab Zugang der Ablehnung an den Bewerber zurückzugeben...
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Wie das "Zurückgeben" zu geschehen hat bleibt offen. Und ein "Knieficker-Arbeitgeber" ärgert dich dann halt, indem du Geld für Fahrtkosten investieren musst, weil er zu geizig für das Porto ist.
Der Verdi-Anwalt musste dieser Verfahrensweise im Nachinein leider zustimmen.