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P-Konto: Bereits gepfändetes Geld wieder zurückholen?

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Ungelesen 05.12.14, 14:18   #1
obilaner
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Standard P-Konto: Bereits gepfändetes Geld wieder zurückholen?

Hallo! Wir haben ein P-Konto mit 1045€ freigrenze und durch einen Systemumstellungsfehler überwies das Arbeitsamt unsere Miete statt zum Vermieter auf unser eh schon bis zur Grenze ausgelastetes P-Konto, sodass dank dem Arbeitsamt nun 900€ Miete und Kindergeld die über den 1000€ liegen gepfändet werden.

Beim Arbeitsamt sagte man uns uns steht ein Freibetrag von 2000€ zu und man "entschuldigte sich..." Wir sollten mit der Bescheinigung über den neuen Freibetrag umgehend zu Postbank.. Gesagt getan, bearbeitung dauert circa 2-3 Wochen, Auskünfte erteilt nur die Pfändungsstelle, diese gibt keine AUskunft da wir kein Telefonbanking Pin besitzen.

Wie ist es nun wenn der Freibetrag von 1000 auf 2000€ erhöht wurde, können wir das diesen Monat gepfändete Geld noch zurückholen?

Was würdet ihr in dem Fall machen? 900€ für die Miete von eurem Harz4 zahlen mein ich weil das Arbeitsamt das System umstellt obwohl man witziger weise letzten Monat noch telefonisch auf die wichtigkeit der Überweisung an den Vermieter hinwies?
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Ungelesen 05.12.14, 16:23   #2
Barschmeister
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Wenn es sich nachweislich um fälschlich überwiesenes Geld handelt, das garnicht DIR gehört, stehen die Chancen sehr gut, dass die Bank das Geld wieder bewegen wird.

Dabei kannst Du auch mit Unterstützung vom Amtes rechnen sein, da es ja ihr Geld ist und sie es evtl. erneut an den Vermieter überweisen müssen. Allerdings nur, wenn wirklich feststeht, dass es ein Fehler vom Amt war.

EDIT:
Jedenfalls werden Dir dadurch keine Mietschulden entstehen, wenn wirklich klar ersichtlichist, dass der Fehler beim Amt liegt. Sollte das nicht oder nur schwer nachweisbar sein, wäre deine Aufgabe nun, alles Nachweise zu sichern.

Lass Dich doch auch mal bei einer kostenlosen Beratungsstelle für ALG-Bezieher beraten. Die haben meistens auch jmd., der sich mit Schulden, Pfändung, Kontoführung etc. auskennt.
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Ungelesen 05.12.14, 17:19   #3
Destiny
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Ist auch meine Einschätzung. Wenn das Amt die Miete an den Vermieter überweisen sollte und dies nicht getan hat, ist das die Schuld des Amtes. Auf jeden Fall würde ich den Vermieter hierüber informieren.

Wegen der Bank: Mach einen Termin mit dem Filialleiter. Vielleicht lässt sich die Bearbeitung beschleunigen.
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Ungelesen 05.12.14, 18:57   #4
msch36
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Zitat von obilaner Beitrag anzeigen
Hallo! Wir haben ein P-Konto mit 1045€ freigrenze und durch einen Systemumstellungsfehler überwies das Arbeitsamt unsere Miete statt zum Vermieter auf unser eh schon bis zur Grenze ausgelastetes P-Konto, sodass dank dem Arbeitsamt nun 900€ Miete und Kindergeld die über den 1000€ liegen gepfändet werden.

Beim Arbeitsamt sagte man uns uns steht ein Freibetrag von 2000€ zu und man "entschuldigte sich..." Wir sollten mit der Bescheinigung über den neuen Freibetrag umgehend zu Postbank.. Gesagt getan, bearbeitung dauert circa 2-3 Wochen, Auskünfte erteilt nur die Pfändungsstelle, diese gibt keine AUskunft da wir kein Telefonbanking Pin besitzen.

Wie ist es nun wenn der Freibetrag von 1000 auf 2000€ erhöht wurde, können wir das diesen Monat gepfändete Geld noch zurückholen?

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Gehe zum Amtsgericht und lasse durch eine Bescheinigung das Geld freigeben!
Melde dem Amt die Situation und vereinbare das die Bank bei Freigabe das Geld zurück an den Absender schickt ( läuft regulär automatisch, da das Amt dort als Auftraggeber steht.

LeechersHell
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