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myGully |
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09.10.15, 10:34
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#1
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Leutant Commander Angelos
Registriert seit: Dec 2012
Ort: Überall und Nirgends^^
Beiträge: 41
Bedankt: 13
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Mit Schlagstock erwischt worden - was nun?
Hallo liebe mygully community!
Ich schreibe ja selten Probleme im Internet rein, da ich versuche die meisten eigenständig zu lösen!
Aber nun bräuchte ich euren Rat:
Ich wurde am Mai 2015 von einer Polizeistreife kontrolliert und sie hatten einen Schlagstock bei mir gefunden gehabt. (Diesen hatte ich für Selbstverteidigungsfälle dabei, da die Ausländerkriminalität immer mehr überhand nimmt und ich aus dem Pott komme-Stichwort-Duisburg Marxloh oder Dortmund Nordstadt z.B.) Weil zuvor ein Mann die Bullen gerufen hatte, der mich mit dem Schlagstock gesehen hatte.
Ich dachte die Sache sei gegessen gewesen und die "netten" Polizisten haben NICHTS davon gesagt das noch ein Brief auf mich zukommt. Nun stand in dem Brief drinnen das ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird wegen dem Verstoß gegen Waffengesetztes blabla...
Meine Fragen:
1)Ich habe gehört unter besonderen Vorraussetzungen darf man einen Schlagstock mitführen z.B. für Filmvorführungen und ich mache bzw produziere youtube videos (Comedy,Sketche etc)! Wäre ich damit raus,wenn ich sage ich brauchte den Schlagstock für einen unserer Videos?!
2)Ich beziehe derzeit ALG 1. Kann ich mir kostenlos einen Anwalt nehmen? Oder gilt das nur für ALG 2 Bezieher?
3)Wie komme ich da sonst raus? Persönliches Entschuldigungsschreiben?!
P.S.Bin nicht vorbestraft!!
lg Angel51
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09.10.15, 10:40
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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1. das hättest gleich bei der Personenkontrolle sagen sollen. Jetzt im nach hinein wird dir das nichts mehr bringen.
2. kannst du tun, doch was soll das bringen?
3. gar nicht? Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dies ist keine Straftat. Wirst ein Ordnungsgeld zahlen müssen und fertig. Wenn du angibst dass du ALG1 beziehst, dann wird die Strafe niedriger angesetzt. Aber mit ~ 200 € würde ich schon mindestens rechnen. Du kannst aber eine Ratenzahlung vereinbaren.
Als ich vor einigen Jahren mit einem nicht Paragraph 42a konformen Messer "erwischt" wurde bekam ich auch ein Ordnungsgeld (knapp 300 €).
Mehr ist nicht passiert.
Und in Zukunft darüber informieren was man darf und was man nicht darf. Musste auch feststellen dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Denn mir war damals auch nicht bewusst dass sich das Gesetz in der Hinsicht geändert hatte. Denn ich bin schon in meiner Lehrzeit mit Messer herum gelaufen (hab da einen kleinen Tick. Stehe einfach aus Messer. Führe keines zur Selbstverteidigung) und wurde "kontrolliert" und konnte weiter gehen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Prince bedankt:
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09.10.15, 12:22
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 784
Bedankt: 461
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Ein Schreiben vom Amtsgericht müssste aber eigentlich auch noch kommen, in dem du die Sachlage noch mal schildern kannst. (oder ist das nur bei Körperverletzung ?)
Vielleicht wird es ja dann auch einfach eingestellt.
Ansonsten, selber Schuld.
Warte was raus kommt und zahl die Strafe, ohne dumme Ausreden.
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09.10.15, 14:18
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#4
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Äußern kann man sich zu natürlich. Dazu wird man auch aufgefordert, aber was soll er denn da für Märchen erzählen?
Wird schwer ohne Kamerateam etc. den zuständigen Richter davon zu überzeugen er wäre gerade bei einer Filmvorführung gewesen.
Wenn er auf dem Weg zu einer gewesen wäre, dazu braucht man einen Schlagstock nicht zu "führen". Führen heißt Griffbereit. Wäre der Schlagstock in einem Rucksack gewesen, dann wäre die Sachlage wieder ganz anders.
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09.10.15, 17:21
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 26
Bedankt: 43
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Zitat:
Zitat von Prince
Wäre der Schlagstock in einem Rucksack gewesen, dann wäre die Sachlage wieder ganz anders.
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Sofern der Rucksack verschlossen ist, ist es transportieren sonst gilt es als zugriffsbereit. Reissverschluss zuziehen ist nicht ausreichend, dieser muss gegen öffnen mittels eines Vorhängeschlosses oder mit einem Kabelbinder verschlossen werden. Gilt auch bei sonstigen frei erwerbbaren Waffen, dass diese nur verschlossen transportiert werden dürfen.
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LG
Micha
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei michagehrden:
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10.10.15, 11:16
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#6
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WEHRKRAFTZERSETZER
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 78
Bedankt: 157
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Zitat:
Zitat von Angel51
Hallo liebe mygully community!
(Diesen hatte ich für Selbstverteidigungsfälle dabei, da die Ausländerkriminalität immer mehr überhand nimmt und ich aus dem Pott komme-Stichwort-Duisburg Marxloh oder Dortmund Nordstadt z.B.) Weil zuvor ein Mann die Bullen gerufen hatte, der mich mit dem Schlagstock gesehen hatte.
[B
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Warst Du in einer akuten Bedrohungssituation, oder warum sieht ein Passant deinen
Schlagstock? Merkste was?
In DO muss man aber eher vor der Inländerkriminalität Angst haben, Stichwort
SS Siggi und seine Kameraden.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei JimPamse bedankt:
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10.10.15, 12:24
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#7
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Postillon24
Registriert seit: Sep 2009
Ort: -----------
Beiträge: 860
Bedankt: 722
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Du nennst ihn rechtsradikal bist aber selber so einer der anderen Menschen was einpflanzen will Erstmal die eigene Medizin schlucken und vielleicht beim Thema bleiben!
Wer meint einen Schlagstock mitnehmen zu müssen um sich zu verteidigen, gut klar, haben schließlich manche Verbrecher auch anderes Gedöns dabei, aber sich dann wundern wenn man selber für einen gehalten wird ist dann halt eigene Schuld.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Gualdalope bedankt:
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10.10.15, 13:09
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#8
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.620
Bedankt: 2.086
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Zitat:
Zitat von Doctor_Iphone
Freund der Sonne während hier in Deutschland der "Asylabschaum" mit Macheten
durch die Städte ziehen kann (Weil die Machete im Waffengesetz nicht gelistet ist)
aber der Deutsche Bürger sich wegen einem Schlagstock (der verpackt war)
vor Gericht verantworten muss. Das kann es ja wohl nicht sein.
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genius *rolleyes*
machete ist gleichgesetzt mit axt = werkzeug
schlagstock gleichgesetzt mit...nix = waffe
Zitat:
Zitat von Doctor_Iphone
So Du Gutmensch:
In Meissen wurde am Donnerstag ein 12 Jahre altes Mädchen von Deinen "gelobten Neubürgern" mehrfach mißbraucht.
In Görlitz wurde gestern Abend eine junge Frau angefallen und massiv zusammengeschlagen von Deinen "NeuBürgern"
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1. keine suchmaschine bringt diese news (nichtmal die einschlägigen rechten newseiten)
2. meissen scheint aber allgemein ein vergewaltigungsproblem zu haben und sind meistens deutsche täter .....unglaublich, aber wahr
3. seit die aktuelle sache mit den asylanten angefangen hat, kommen tagtäglich berichte, das brave deutsche mädels von syriern und wat weiss ich was vergewaltigt werden. mir ist kein fall bekannt, bei dem die anschuldigung gestimmt hat. lasse mich hier aber gerne eines besseren belehren.
__________________
Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
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Die folgenden 12 Mitglieder haben sich bei bambamfeuerstein bedankt:
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10.10.15, 13:13
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#9
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Leutant Commander Angelos
Registriert seit: Dec 2012
Ort: Überall und Nirgends^^
Beiträge: 41
Bedankt: 13
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@Prince:
Was ne Überraschung hatte noch an dich gedacht gehabt und schwups warst du der erste der kommentiert hat!^^ Danke für deine Antwort!
Re 1: Also bringt das überhaupt nichts mehr wenn ich denen das schildere? Hmm wäre mist...
Re 2: Nun denke ein Anwalt könnte mir noch gute Tipps geben und mir evtl. noch einen Ausweg zeigen?! Habe mit soetwas noch nie zutun gehabt...
Re 3: Danke der Tipp mit dem ALG 1 macht die Situation etwas "billiger" und besser auch wenn ich diesen "Rechtsstaat" das Geld nicht in den Arsch schieben möchte..Kann ich dieses Ordnungsgeld auch an eine wohltätige Organisation spenden?!
Ja prince mit dem Messer musst du echt aufpassen da gibt es ja auch so Regelungen über "Klingenlänge" usw. weil bestimmte Messer darf man ja sogar mitführen!
@K:Laus:
Danke dir! Ja habe das Schreiben erhalten und 2 Wochen Zeit! Nur dieses "ein Ermittlungsverfahren wird gegen sie eingeleitet" klingt immer so Dramatisch...
@michagehrden:
Danke dir auch! Interessant worauf man alles "achten" muss um nicht gegen Gesetze zu verstoßen...Aber klingt einleuchtend!
@Doctor_Iphone:
Lol ne ne sowas brauche ich nicht!^^
@JimPamse:
Sry aber das ist dumm die Gewalt geht eher von ausländischen Familienclans oder kriminiellen Migranten aus als von rechten Schlägertrupps wie deine beschriebene "SS Siggi und seine Kameraden"...Damit will ich nicht sagen das die rechten nicht auch aktiv sind aber die Mehrzahl der Straftaten geht nunmal von Migranten oder Ausländern aus! Achja und ich bin NICHT RECHTS falls jetzt wieder die selben dummen "Nazi" Argumente kommen sollten...
@Doctor_Iphone:
Richtig sehe ich genauso!! Ich kann dieses Gutmenschengerede auch nicht mehr hören sie sollen endlich mal realistisch denken! Ein umdenken solcher "Gutmenschen" findet erst dann statt wenn denen etwas zustößt z.B. Vergewaltigung, Einbrüche oder körperlicher Gewalt! Traurig...
@Gualdalope:
Ja wie soll man sich in Zukunft sonst verteidigen sollen? Wenn es in Zukunft immer mehr schlimmer wird mit solchen Menschen... Die müssten das Waffengesetzt lockern und vorher so wie bei Hunden einen "Wesenstest" durchführen ob man den wirklich nur zu Verteidigungszwecken braucht oder man kriminelle Energie hat und damit Straftaten vollüben möchte...
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10.10.15, 13:41
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#10
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Postillon24
Registriert seit: Sep 2009
Ort: -----------
Beiträge: 860
Bedankt: 722
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So wie du dich bisher in deinem Leben auch verteidigen konntest, krimineller wird die Welt nicht, ich sehe nur erhöhtes Gewaltpotential bei eigenen "Bürgern" und das macht mir momentan mehr Sorgen dass hier ein Kleinkrieg auf deutschem Boden mit zwei Parteien stattfindet die sich gegenseitig die schlimmsten Gerüchte zuschieben.
"mit solchen Menschen" haben wir sehr oft mit deutschem Pass zu tun. Nur renne ich nicht gleich mit Waffen rum weil die Zeitung mal was raushaut, ist doch das selbe wie bei den Unfallberichten, seit 2-3 Jahren wird bei uns in der Gegend viel mehr und viel schneller über Unfälle berichtet, heißt das jetzt dass ich kein Auto mehr fahren darf? Im Gegenteil, die Statistiken der örtlichen Polizei stützt dass es sogar im Vergleich zu vor 10 Jahren weniger sind. (Ba-Wü)
Aber die Zeitung und vor allem die Kommentare mancher User drunter verstärkt einen bestimmten (falschen) Eindruck.
Auf den Vergleich mit den "Hunden" antworte ich mal nicht, das ist zu sehr Zündstoff. Verbrechen vor der Tat ermitteln, wir sind hier doch nicht bei Minority Report :/ Was ein gelockertes Waffengesetz bringt zeigen die Amerikaner schon gut wo die Hälfte das am liebsten wieder strenger gestalten will, nein danke.
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Gualdalope bedankt:
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10.10.15, 17:52
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#11
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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Doctor_Iphone at it´s best.
Zitat:
In Meissen wurde am Donnerstag ein 12 Jahre altes Mädchen von Deinen "gelobten Neubürgern" mehrfach mißbraucht…
In Görlitz wurde gestern Abend eine junge Frau angefallen und massiv zusammengeschlagen von Deinen "NeuBürgern"
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Ich wäre dir sehr verbunden, wenn du uns die Quelle mitteilen würdest. Hast du das gehört oder gelesen ? Wo, wann und von wem ?
Genau wie bambamfeuerstein habe ich mir die Mühe gemacht mit „Insiderwissen“ die Originalpresseberichte der in Frage kommenden Dienststellen (auch zentral) zu durchforsten. Zusätzlich noch die Presse. Ergebnis Null...so was Blödes aber auch.
Ich könnte dir aber zig Gerüchte bringen, bei denen man eindeutig beweisen konnte, dass sie absichtlich gestreut wurden.
Du solltest mal das Gerücht bei dieser Stelle anzeigen.
Billige Gerüchte in Meißen
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zur Machete (oder zum Schlagstock) sage ich nichts mehr. Begriffsstutzigen Menschen kann man nicht mehr helfen.
Einer geht noch:
Sprichtst du von dir ?
@Angel51:
Zum Schlagstock hätte ich dir ja helfen können. Mit Beurteilung aller verschiedener Schlagstöcke nach dem WaffG mit Kommentaren anerkannter offizieller Spezialisten.
Das lasse ich lieber. Es ist reine Zeitverschwendung.
Trotzdem kurz [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] PDF-Datei. Auslegen darfst du die "Meinung" selbst.
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei pauli8 bedankt:
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10.10.15, 18:16
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#12
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.407
Bedankt: 3.952
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pauli Du wirst auch nichts in der "Lügenpresse",bei der "Korrupten Polizei" und "Staatsanwaltschaft" finden.
Die Wahrheit findest nur auf Fratzebook!
Was da geschrieben wird ist die unzensierte Wahrheit.
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Die folgenden 7 Mitglieder haben sich bei Kneter33 bedankt:
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10.10.15, 20:54
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#13
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.620
Bedankt: 2.086
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hab so einen mist grad gefunden:
wer den mist glaubt, der glaub auch das der film " Er ist wieder da" nach einer wahren begebenheit gedreht wurde
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei bambamfeuerstein bedankt:
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10.10.15, 21:04
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#14
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.407
Bedankt: 3.952
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Hammer!
Selten so gelacht bambamfeuerstein,
wie hast diese News Perle gefunden?
Das traurige ist das ein Großteil son Mist echt glaubt.
Das beste ist noch: Steht auf und "währt" euch.
Mein Kind wird getötet und mir wird die Strafverfolgung ausgeredet. LöööL
Echt Facebook sollte verboten werden.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Kneter33 bedankt:
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10.10.15, 21:33
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#15
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Ihr habt schon die eigentliche(n) Frage(n) gelesen? Schade dass ich nicht mehr kann ... die Hälfte von euch gehört fast schon wieder wegen Off Topic/Spam verwarnt!
Gibt doch nun schon genug Themen über Flüchtlingspolitik in denen ihr euch auslassen könnt.
Und jetzt kommt nicht mit ... Mr iPhone hat doch angefangen ...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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10.10.15, 22:17
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#16
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.407
Bedankt: 3.952
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Du hast schon Recht Prince.
Aber die Thematik Asylanten haben andere hier rein geworfen und deshalb die Antworten die OffTopic sind.
Zur Sache:
Ich find es verwunderlich das der TE kontrolliert wurde und von Zeugen genannt wurde wenn dieser Schlagstock laut Doctor_Iphone verpackt war.
Die Rechtliche Lage haben ja einige schon was man darf wurde ja schon geschrieben.
Mal auf das Anfangsposting zu kommen:
Dortmunder Nordstadt,
da hast mehr Probleme wie JimPamse schon schrieb mit NeoFaschisten und Drogensüchtigen als mit Asylanten.
Ich bin in DO geboren und ich kenn weit schlimmere Viertel da als die Nordstadt,
und da sind nicht die Asylanten das Problem.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Kneter33:
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10.10.15, 22:59
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#17
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Zitat:
Zitat von Kneter33
Ich find es verwunderlich das der TE kontrolliert wurde und von Zeugen genannt wurde wenn dieser Schlagstock laut Doctor_Iphone verpackt war.
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Wo steht dass er verpackt war? Einen Schlagstock führt man ja in der Regel in einem entsprechendem Holster. Entweder horizontal oder vertikal was eigentlich immer vorzuziehen ist da es unauffälliger ist.
Nun kann es sein dass er unter der Jacke hervor geguckt hat. Nun ist aber die Frage, wo er sich herum getrieben hat, dass er A gesehen und B noch direkt von der Polizei aufgegriffen werden konnte.
Wenn man auf dem Weg von Punkt A zu Punkt B ist wird kaum ein Passant die Polizei rufen weil man jemanden mit einem Schlagstock herum laufen sieht.
Oder ist er an einem öffentlichem Platz gewesen, wo die Polizei schon vor Ort war und diese wurde dann von dem Mann auf den Schlagstock hingewiesen?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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10.10.15, 23:27
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#18
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WarRock Idiot
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 2.407
Bedankt: 3.952
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Siehe Posting 8,
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10.10.15, 23:28
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#19
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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@Prince
Topic:
Was du im Permalink # 7 geschrieben hast ist sicher richtig...auch ist eine Ordnungswidrigkeit wahrscheinlich.
Zu einer besseren Beurteilung hätte Angel51 aber lieber seinen Schlagstock genau beschreiben sollen. Weder du noch ich wissen, wie der ausgesehen hat.
Nur beispielsweise jetzt...wäre es ein selbstgefertigter Schlagstock oder ein bestimmter Teleskop-Schlagstock gewesen, dann wäre er u.U. wegen Führens mit einem Vergehen dabei. Das ist dann eine Straftat und keine OWi mehr.
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10.10.15, 23:36
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#20
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Zitat:
Zitat von Kneter33
Siehe Posting 8,
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Das schreibt Doc iPhone. Er ist aber nicht der Themenersteller. Daher ist es total irrelevant was er schreibt!
Zitat:
Zitat von pauli8
Zu einer besseren Beurteilung hätte Angel51 aber lieber seinen Schlagstock genau beschreiben sollen. Weder du noch ich wissen, wie der ausgesehen hat.
Nur beispielsweise jetzt...wäre es ein selbstgefertigter Schlagstock oder ein bestimmter Teleskop-Schlagstock gewesen, dann wäre er u.U. wegen Führens mit einem Vergehen dabei. Das ist dann eine Straftat und keine OWi mehr.
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Wenn von einem Schlagstock die Rede ist, so wird meistens ein Teleskopschlagstock gemeint.
Dieser wird zwar als Waffe eingestuft, jedoch ist das Führen keine Straftat. Eine Straftat wäre es wenn er einen sogenannten "Totschläger" bei sich gehabt hätte, da diese generell verboten sind.
Ebenfalls eine Straftat wäre es wenn er seinen Schlagstock auf einer öffentlichen Veranstaltung geführt hat/hätte.
Allerdings ist es richtig dass eben noch ein paar Informationen fehlen.
Um ein Bußgeld wird er mit ohne ohne Anwalt nicht drum herum kommen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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11.10.15, 00:16
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#21
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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@Prince:
Ich habe dir mal eine Abbildung aus einer Polizeiinfo von BW rausgesucht.
Selbstgefertigter Schlagstock „Totschläger“ und Teleskop-Schlagstock (Stahlrute, ausziehbar mit bestimmter Länge)
Beides Vergehen.
Aber jetzt höre ich besser auf, denn zuletzt bekam ich als Kind in Berlin mal was in die "Fresse".
Ist nicht böse gemeint.
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11.10.15, 00:25
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#22
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Rechts ist eine Stahlrute (dort sind die beiden oberen Segmente flixibel). Der gemeine Teleskopschlagstock mit starren Segmenten ist aber eben nicht verboten. Man darf ihn nur nicht führen.
Hier, steht sogar in deinem Link den du oben gepostet hat.
Im Waffengesetz bin ich seit meiner Ordnungswidrigkeit einigermaßen "fit".
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11.10.15, 00:34
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#23
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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Zitat:
Zitat von Prince
...Im Waffengesetz bin ich seit meiner Ordnungswidrigkeit einigermaßen "fit".
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Jetzt ist es aber gut. Wir sind uns doch fast einig.
Zum deinem Zitat jetzt:
Manchmal habe ich bei länger zurückliegenden "Sachen" ein Gedächtnis wie ein Elefant.
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11.10.15, 00:41
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#24
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Zitat:
Zitat von pauli8
Manchmal habe ich bei länger zurückliegenden "Sachen" ein Gedächtnis wie ein Elefant.
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Du meinst wegen meiner damaligen Frage an dich bezüglich eines schönen Bayley Knives?
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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11.10.15, 00:44
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#25
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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Deines funktioniert aber auch noch sehr gut...und das bei der Userzahl hier.
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11.10.15, 15:19
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#26
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.599
Bedankt: 21.687
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Wegen der Sache mit dem Anwalt: Einfach mit dem Alg I Bescheid zu einem Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein versuchen zu beantragen. Entweder wird dies abgelehnt oder der TE bekommt einen und kann damit zu einem Strafrechtsfachanwalt gehen und sich beraten lassen. Das Schreiben, was er von der Polizei... bekommen hat, muss er ebenfalls mitnehmen.
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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12.10.15, 11:07
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 658
Bedankt: 688
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Quelle = [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Deutschland
Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Nach dem Waffenrecht handelt es sich bei einem Teleskopschlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand. Er ist allerdings eine Waffe im Sinne des [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen ist eine Straftat.[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] Besitz und Erwerb sind für Personen über 18 Jahren frei, anders als die so genannten Stahlruten oder [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen.
Ausnahmsweise kann der Gegenstand bei „berechtigtem Interesse“ geführt werden. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.
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12.10.15, 11:16
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#28
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Schön kopiert und eingefügt. Das alles wusste der Themenersteller aber schon selber!
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12.10.15, 14:29
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2014
Beiträge: 784
Bedankt: 461
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Ich würde mir da jetzt nicht so einen Kopf machen.
So schlimm wird die Strafe nicht ausfallen, wenn überhaupt eine kommt.
Also abwarten und ev. Fragen möglichst ehlich beantworten.
Natürlich nicht zu ehrlich
Und keine Spässchen bei einer Aussage machen - die Polizei lacht da zwar normal mit, die schreiben es aber dann als ernste Aussage ins Protokoll.
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12.10.15, 16:28
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#30
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WEHRKRAFTZERSETZER
Registriert seit: Nov 2014
Beiträge: 78
Bedankt: 157
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Meine Frage wurde noch nicht vom TE beantwortet:
Warum konnte jemand den Schlagstock sehen?
Zitat:
Zitat von Doctor_Iphone
Das Du..
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Sorry, ist nicht mein Niveau mit dem Du hier wieder zündelst.
Aber wenn man keine Argumente hat, kommen Beleidigungen und
Hetzer-Propaganda. Das ist dein Stil nicht der meine.
btw.
Lieber Gutmensch als Wutbürger.
Ich liebe es ein Gutmensch zu sein, komm lass dich umarmen...
Hab dich lieb! Klaps auf den Po & Bussi!
It´s cool to be a Gutmensch!
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22.10.15, 10:43
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#31
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Leutant Commander Angelos
Registriert seit: Dec 2012
Ort: Überall und Nirgends^^
Beiträge: 41
Bedankt: 13
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Zitat:
Zitat von JimPamse
Meine Frage wurde noch nicht vom TE beantwortet:
Warum konnte jemand den Schlagstock sehen?
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Hi JimPamse!
Ich war an dem besagten Tag total besoffen gewesen und noch gut drauf gewesen von ner Party!
Nur das das halt die Polizisten nicht lustig fanden,ich hätte den Schlagstock am besten wegwerfen sollen als ich sie von weiten sah!
Naja habe den jetzt die Begrüdung geschrieben, das ich den für einen unserer neuesten Videos gebraucht habe und auf folgenden Paragraphen verwiesen:
"§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Zitat:
„(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,“
Quelle: → http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html"
Ob es was bringt naja denke nicht aber ich halte euch auf dem laufenden!
lg Angel51
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22.10.15, 10:55
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#32
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.531
Bedankt: 55.342
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Aha, du drehst besoffen irgendwelche Videos? Wer soll dir das denn abkaufen? Die wollen dann bestimmt auch ein paar Beispielvideos von dir sehen!
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22.10.15, 11:44
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#33
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Leutant Commander Angelos
Registriert seit: Dec 2012
Ort: Überall und Nirgends^^
Beiträge: 41
Bedankt: 13
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Zitat:
Zitat von Prince
Aha, du drehst besoffen irgendwelche Videos? Wer soll dir das denn abkaufen? Die wollen dann bestimmt auch ein paar Beispielvideos von dir sehen!
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Nein drehe ich nicht!
An dem Tag bin ich auf einer Party gewesen und habe zuviel getrunken gehabt! Beispielvideos sowie die Links zu unseren YouTube Channel habe ich dem Anschreiben hinzugefügt!
Aber wie gesagt ist Risiko!
lg
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22.10.15, 21:19
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#34
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.248
Bedankt: 22.245
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Zitat:
Zitat von Angel51
Nein drehe ich nicht!...Aber wie gesagt ist Risiko!
lg
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Sachliche Antwort:
Selbst wenn du gedreht hättest oder vorhast... Nur für You-Tube gedrehte "Produktionen" fallen nicht unter Foto-, Film- oder Fersehaufnahmen i.S. von 42a WaffG. Zudem braucht man dazu vorher diverse Genehmigungen von Ämtern mit Auflagen wie Securities und so einiges mehr.
Unsachlich jetzt:
Schreib doch einfach noch einmal, es war ein Geburtstagsgeschenk - Sexspielzeug - für deine Freundin.
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29.11.15, 09:01
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#35
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Stressbacke
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 1.290
Bedankt: 3.677
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Zitat:
Zitat von pauli8
Unsachlich jetzt:
Schreib doch einfach noch einmal, es war ein Geburtstagsgeschenk - Sexspielzeug - für deine Freundin.
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Womit er sie dann schlagen soll weil sie es geil findet, oder meinst was anderes
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