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Ungelesen 11.01.11, 12:25   #3
Dr.Anton
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Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
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Genaues hängt vom Bürgschaftsvertrag ab. Ausnahme, die Bürgschaft war am Tage der Unterschrift für dich Eigentlich schon Unzumutbar. Z.B. bei Bürgschaften von Ehepartner für die Firma des Ehepartners. Oder du hättest damals schon nicht dafür Einstehen können. Das kann aber nur ein Anwalt klären, ob die Bürgschaft Sittenwidrig war oder wurde.

Ansonsten bleibt nur:

1. Neuen Bürgen suchen. Vermieter muß leider dem neuen Bürgen zu stimmen. Muß also gleich oder besser sein als Bürge als du.

2. Vereinbarung mit Vermieter, das der Mieter eine Entsprechende Kaution hinterlegt als Ersatz. Nur muß auch hier der Vermieter zu stimmen.

3.Letztendlich, Mietverhältnis kündigen. Wenn alle Schulden aus dem Mietverhältnis beglichen sind, endet die Bürgschaft. Mit Einhaltung der Kündigungsfrist bedarf es keiner Zustimmung des Vermieters. Vermutlich die einzige Lösung um raus zu kommen.
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