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Slazer23 11.01.11 12:04

Mietbürgschaft kündigen
 
Moin, hätte da mal zwei Fragen.
Ja, ich weiß, gehört eigentlich in n Jura-Forum, hab jetzt allerdings keine Lust mich dort anzumelden.
Und da hier doch ein paar Leute mit gewissem Rechtswissen/bzw Erfahrung rumlaufen, schmeiß ich die Fragen einfach mal in den Raum:

1. Kann man eine Mietbürgschaft kündigen?

Hab hier ne Bürgschaftserklärung vorliegen, die ausdrücklich besagt, dass sie unkündbar und unwiderruflich ist und erst mit Beendigung des Mietverhältnisses erlischt.

Ich hab aber im Netz diverse Aussagen gefunden.
Dass man den Bürgen auswechseln kann, dass der Bürge tatsächlich kündigen kann wenn sich die Vermögenswerte des Mieters verschlechtern, dass man gar nicht kündigen kann, etc.

2. Wenn die Bürgschaft gekündigt werden kann, ist eine solche Kündigung auch Kündigungsgrund für den Vermieter?

Warte noch auf den Rückruf vom Anwalt bzgl. Termin, Verweise an nen Anwalt sind also nicht nötig:)
Lauf hier aber grad n bischen hohl wegen der Sache...

Greetz

Jayde 11.01.11 12:22

Es dürfte immer außerordentliche Kündigungsgründe geben, die sind aber Fallspezifisch. Ich würde auf den Anwalt warten und dann dort die möglichkeiten durchsprechen.

Dr.Anton 11.01.11 12:25

Genaues hängt vom Bürgschaftsvertrag ab. Ausnahme, die Bürgschaft war am Tage der Unterschrift für dich Eigentlich schon Unzumutbar. Z.B. bei Bürgschaften von Ehepartner für die Firma des Ehepartners. Oder du hättest damals schon nicht dafür Einstehen können. Das kann aber nur ein Anwalt klären, ob die Bürgschaft Sittenwidrig war oder wurde.

Ansonsten bleibt nur:

1. Neuen Bürgen suchen. Vermieter muß leider dem neuen Bürgen zu stimmen. Muß also gleich oder besser sein als Bürge als du.

2. Vereinbarung mit Vermieter, das der Mieter eine Entsprechende Kaution hinterlegt als Ersatz. Nur muß auch hier der Vermieter zu stimmen.

3.Letztendlich, Mietverhältnis kündigen. Wenn alle Schulden aus dem Mietverhältnis beglichen sind, endet die Bürgschaft. Mit Einhaltung der Kündigungsfrist bedarf es keiner Zustimmung des Vermieters. Vermutlich die einzige Lösung um raus zu kommen.

Slazer23 11.01.11 12:35

Schulden bestehen nicht, Miete wurde bisher immer pünktlich Überwiesen.

Wohne mit meiner Freundin zusammen und wir haben zwei Bürgen.
Meinen Vater und ne Freundin ihrer Mutter, da die Mutter nicht bürgen konnte.
1000€ Kaution wurden auch noch hinterlegt.
Allerdings spinnt die Mutter grad rum und will meine Freundin zu sich in die Schweiz holen, obwohl sie in der 13. Klasse ist und in 2 Monaten ihr Abitur schreibt.
Hätte dann nen Schulweg von 1 1/2h pro Weg, was natürlich Unsinn ist.

Jedenfalls hat jetzt die Bürgin dem Vermieter eine Kündigung der Bürgschaft geschickt, in der die Krankheit als Begründung vorschiebt.
Daraufhin hat uns der Vermieter die Kündigung geschrieben.
Ich bezweifel aber, dass das rechtmäßig ist.

Pschyrembel 11.01.11 12:40

hallo, vielleicht hilft dir das ja. ein anwalt vom mieterverein meinte mal zu mir das kaution und bürgschaft zusammen nicht zulässig sind. also wenn du zusätzlich eine kaution hast dann kannst du eins von beiden weghandeln. entweder nur kaution oder bürgschaft. beides zusammen wäre eine doppelsicherung und sowas soll dem gesetz nach widrig sein. leider bestehen viele vermieter und wohnungsgesellschaften trotzdem auf beides obwohl es illegal ist. bei mir hats aber funktioniert. ich habe meinem vermieter die wahl gelassen. entweder gibt er mir meine kaution zurück oder die bürgschaft. er hat sich für die bürgschaft entschieden. schließlich sichert eine kaution ja auch mietausfälle in gewissen maße ab. also besteht für den vermieter so schon ein schutz. dann braucht er laut gesetz halt keine bürgsschaft. einfach mit anwalt drohen wenn er nicht so will wie er soll.

Sâilence 11.01.11 12:40

Dann lass doch einfac hdeinen Vater auch für deine Freundin bürgen.

Somit habt ihr doch wieder nen Bürgen und alles is gut.

Slazer23 11.01.11 12:46

Ein Bürge haftet im Bürgschaftsfall sowieso für die gesamte Wohnung, der Vermieter könnte sich also aussuchen an welchen Bürgen er herantritt.
Der könnte sich dann natürlich die Hälfte vom anderen Bürgen holen.

Die Doppelbürgschaft war von meinen Eltern gewollt, da sie nicht alleine haften wollen. Was ja auch verständlich ist.


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