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Ungelesen 16.04.17, 12:09   #2
Fietze
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Kommt erstmal drauf an, an welchen Gewässern du angelst.
Einmal ist es Fischwilderei und an einem z.B. privaten Gewässer ist es Diebstahl.
=> https://de.m.wikipedia.org/wiki/Fischwilderei

Fischwilderei ist ein Antragsdelikt und wird von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn z.B. der Förster dich anzeigt.
Beim Diebstahl sieht das anders aus, hier handelt es sich um ein Offizialdelikt und wird von Polizei und StA schon von amtswegen verfolgt.

In beiden Fällen, ist aber nur eine Einschätzung, Strafbefehl und eine Geldstrafe die sich nach deinem Einkommen richtet.
Ein Rechtsanwalt wird evtl. noch die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit (153 StPO) bei Zahlung einer Geldbuße herausholen können?

Wird in jedem Fall aber ein teurer Fisch! Lass es!
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